Hi
Nun, wie du vielleicht nicht weißt, sie durften es nicht anbieten, wenn sie tarifgebunden waren.
Es ist den Arbeitgebern nicht verboten den Arbeitnehmern mehr Leistung zu geben
als im Tarifvertrag beschrieben ist.
Von daher hätten Sie es schon lange anbieten können.
mfg
Hart
Es ging hier doch um Entgeltumwandlung, oder?
Und die war dem Ag eben nicht gestattet.
Und es gibt durchaus AGs im öD, die NICHT übertarifliches bezahlen
dürfen.