Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Fahrradleasing sinnlos?

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Hart:
Hi


--- Zitat ---Nun, wie du vielleicht nicht weißt, sie durften es nicht anbieten, wenn sie tarifgebunden waren.
--- End quote ---

Es ist den Arbeitgebern nicht verboten den Arbeitnehmern mehr Leistung zu geben
als im Tarifvertrag beschrieben ist.
Von daher hätten Sie es schon lange anbieten können.

mfg
Hart

MoinMoin:

--- Zitat von: Hart am 18.09.2024 11:19 ---Hi


--- Zitat ---Nun, wie du vielleicht nicht weißt, sie durften es nicht anbieten, wenn sie tarifgebunden waren.
--- End quote ---

Es ist den Arbeitgebern nicht verboten den Arbeitnehmern mehr Leistung zu geben
als im Tarifvertrag beschrieben ist.
Von daher hätten Sie es schon lange anbieten können.

mfg
Hart

--- End quote ---
Es ging hier doch um Entgeltumwandlung, oder?
Und die war dem Ag eben nicht gestattet.
Und es gibt durchaus AGs im öD, die NICHT übertarifliches bezahlen dürfen.

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