Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Fahrradleasing sinnlos?
Hart:
Hi
--- Zitat ---Nun, wie du vielleicht nicht weißt, sie durften es nicht anbieten, wenn sie tarifgebunden waren.
--- End quote ---
Es ist den Arbeitgebern nicht verboten den Arbeitnehmern mehr Leistung zu geben
als im Tarifvertrag beschrieben ist.
Von daher hätten Sie es schon lange anbieten können.
mfg
Hart
MoinMoin:
--- Zitat von: Hart am 18.09.2024 11:19 ---Hi
--- Zitat ---Nun, wie du vielleicht nicht weißt, sie durften es nicht anbieten, wenn sie tarifgebunden waren.
--- End quote ---
Es ist den Arbeitgebern nicht verboten den Arbeitnehmern mehr Leistung zu geben
als im Tarifvertrag beschrieben ist.
Von daher hätten Sie es schon lange anbieten können.
mfg
Hart
--- End quote ---
Es ging hier doch um Entgeltumwandlung, oder?
Und die war dem Ag eben nicht gestattet.
Und es gibt durchaus AGs im öD, die NICHT übertarifliches bezahlen dürfen.
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