Guten Tag,
leider bin ich im Netz, zu meinem konkreten Fall, nicht fundiert fündig geworden.
Vielleicht kann mir ja hier jemand helfen ?
Meine Daten:
- Bundesbeamter a.D.
- * Mai 1960
- in DDU seit 2009
- Ehescheidung ebenfalls 2009
Wenn ich nun erneut heirate, erhält meine zukünftige Ehefrau (58 Jahre alt, nicht im öffentlichen Dienst tätig), später eine Witwenpension, oder habe ich hierfür das Alter bei Wiederheirat bereits überschritten ?
Ganz, ganz herzlichen Dank für Rückantworten.
Wünsche einen schönen Sonntag