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[BY] Problem mit falsch berechnetem Urlaubsanspruch

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fatyd:
Hallo Zusammen,

mich würde interessieren, was ihr zu diesem Thema sagt.
Ich bin bayerischer Landesbeamter. Aufgrund privater Fortbildungsbildungsmaßnahmen arbeitete ich in den letzten drei Jahren in TZ, vier Tage pro Woche. Falscherweise wurde der Urlaubsanspruch aber scheinbar nicht angepasst, sodass mir weiterhin der volle Jahresurlaub im Zeitsystem zur Verfügung stand. Dieser wurde vom Vorgesetzten genehmigt und von mir jeweils vollständig verbraucht. Mir selbst ist das nicht aufgefallen. Ich hab mich zwar anfangs schon ein wenig gewundert, hab mich damit aber nicht länger beschäftigt.

Jetzt fiel das auf. Nun kommt der Dienststellenleiter auf mich zu, dass ihm zwar bewusst sei, dass das nicht mein Fehler war, dass man aber eine Lösung finden müsse, wie man die zusätzlich genutzten Urlaubstage der letzten Jahre wieder "reinholen" könnte. Er müsse sich selbst noch darüber informieren, erwägt aber bspw., dass ich in den nächsten Jahren jeweils weniger Urlaubstage zur Verfügung hätte oder ich die Tage als "Sonderurlaub" bezahlen müsse, um das alles wieder reinzuholen. Über alle Jahre hinweg geht es um ca. 18 Tage.

In den nächsten Tagen folgt ein ausführliches Gespräch zu dem Thema. Mich würde nun interessieren, was ihr zu dem Thema sagt. Oder hat sogar jemand fundiertes Wissen zu diesem Thema? Ich würde gerne nicht komplettt unvorbereitet in das Gespräch gehen. Fakt ist, mich trifft erstmal keine Schuld. Das System zeigte mir über die Jahre einen falschen Anspruch an, den habe ich beantragt und der wurde genehmigt. Bin ich jetzt wirklich derjenige, der im Grunde den Fehler einer anderes Person "ausbaden" muss? Oder ist es gar nicht rechtens zu fordern, den zusätzlichen Urlaub der vergangenen Jahre in irgendeiner Form "einzufordern"? Ich hatte noch nie Probleme mit meinen Vorgesetzten oder der Dienststelle und würde das natürlich gerne auch so beibehalten.

Danke im Voraus für eure Hilfe.

Powernapster:
§ 5 Abs. 2 Satz 2 UrlMV: "Haben Beamte in einem Kalenderjahr vor einer Freistellung im Sinne des Satzes 1 mehr Erholungsurlaub erhalten, als ihnen infolge der Kürzung zusteht, ist der zu viel erhaltene Erholungsurlaub so bald wie möglich mit einem neuen Urlaubsanspruch zu verrechnen."
Ich denke man wird sich einigen können, die 18 Tage vielleicht auf 2-3 Jahre jeweils zu verrechnen.
Nur meine Meinung.

Casa:
Also 6 Urlaubstage zu viel pro Jahr?

Zu prüfen wäre, ob Verjährung eingetreten ist.


Abgesehen davon hätte der Beamte wissen können, dass er weniger Urlaub hätte habe müssen. Es ist allgemein bekannt, dass bei weniger Wochenarbeitstagen weniger Urlaubsanspruch besteht. Dass die Dienststelle den Fehler anfänglich nicht bemerkte ist unerheblich.

Hier könnte man sogar über Betrug durch Unterlassen nachdenken.

fatyd:

--- Zitat von: Casa am 17.09.2024 11:48 ---Also 6 Urlaubstage zu viel pro Jahr?

Zu prüfen wäre, ob Verjährung eingetreten ist.


Abgesehen davon hätte der Beamte wissen können, dass er weniger Urlaub hätte habe müssen. Es ist allgemein bekannt, dass bei weniger Wochenarbeitstagen weniger Urlaubsanspruch besteht. Dass die Dienststelle den Fehler anfänglich nicht bemerkte ist unerheblich.

Hier könnte man sogar über Betrug durch Unterlassen nachdenken.

--- End quote ---

Erstmal danke für deine Antwort. Ja, etwa 6 Tage pro Jahr dürften hingehen. So direkt lässt sich das aber nicht sagen, da die Beschäftigungszeiten sich immer wieder veränderten, zT. auch mehrfach innerhalb eines Jahres. Weißt du zufällig, wie lange die Verjährungsfrist beträgt?

Über Arbeitszeitbetrug durch Unterlassen wird man denke ich nicht nachdenken. Der Behörde ist bewusst, dass der grundsätzliche Fehler beim Einarbeiten der Zeiten passierte und dass der Beamte maximal daran Schuld ist, dass er nicht selbstständig den Urlaubsanspruch nachberechnet hat (wobei ich auch nicht denke, dass er dazu verpflichtet ist). Im Nachhinein sicher etwas naiv, die Dinge einfach so zu akzeptieren, wie sie vom System berechnet wurden. Naja, man wird daraus lernen...

Trotzdem auch danke für diese Sichtweise!

fatyd:

--- Zitat von: Powernapster am 17.09.2024 08:31 ---§ 5 Abs. 2 Satz 2 UrlMV: "Haben Beamte in einem Kalenderjahr vor einer Freistellung im Sinne des Satzes 1 mehr Erholungsurlaub erhalten, als ihnen infolge der Kürzung zusteht, ist der zu viel erhaltene Erholungsurlaub so bald wie möglich mit einem neuen Urlaubsanspruch zu verrechnen."
Ich denke man wird sich einigen können, die 18 Tage vielleicht auf 2-3 Jahre jeweils zu verrechnen.
Nur meine Meinung.

--- End quote ---

Hallo Powernapster,

danke für deine Sichtweise. Das klingt ja recht eindeutig. Ein wenig irritiert mich der Teil mit "vor einer Freistellung". Weißt du, was damit gemeint ist? So richtig bin ich scheinbar noch nicht im "Beamtendeutsch" angekommen.

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