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TVL - Redaktionsverhandlungen abgeschlossen?

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Zinc:
Mit dem Tarifabschluss (Länder-Abschluss 2023) wurde unter anderem die Rücknahme der verlängerten Stufenlaufzeiten ab 1. Oktober 2024 beschlossen (für den TVL-S).

Auf meiner Bezügemitteilung steht weiterhin "der alte" Stufenaufstieg (Stand 08/2024). Auf Nachfrage beim Arbeitgeber bekomme ich nach wie vor die Mitteilung, dass er da nichts machen könne, die Berechnung erfolge vom Landesamt für Steuern und Finanzen. Hier im Forum wurde geschrieben, dass der Änderungstarifvertrag zum TV-L, in dem die neue Stufenregelung für den SuE-Bereich geregelt ist, noch nicht unterzeichnet wäre.

Gibt es hierzu vielleicht aktuelle Informationen? Nach derzeitigem Kenntnisstand wird die Stufenanpassung zum 1.10.2024 nicht automatisch erfolgen.

Elisa19802018:
Das würde mich  auch mal interessieren. Ich würde entweder im Sommer nächsten Jahres oder jetzt in Stufe 4 aufsteigen, das ist schon ein Unterschied. Auf Nachfrage in meiner PAbt kam nur ein kryptisches "Wir haben noch keine Dienstanweisung". Es muss doch ein Ergebnis vorliegen? Ich verstehe das nicht

Zinc:

--- Zitat von: Elisa19802018 am 20.10.2024 19:31 ---Das würde mich  auch mal interessieren. Ich würde entweder im Sommer nächsten Jahres oder jetzt in Stufe 4 aufsteigen, das ist schon ein Unterschied. Auf Nachfrage in meiner PAbt kam nur ein kryptisches "Wir haben noch keine Dienstanweisung". Es muss doch ein Ergebnis vorliegen? Ich verstehe das nicht

--- End quote ---

Ruf mal deine Bearbeiterin von der Bezügestelle an. Bei mir erfolgte der Stufenaufstieg nun tatsächlich gemäß der getroffenen Vereinbarung der letzten Tarifverhandlung. Alles andere ist mir nun egal  :D

Wabi Sabi:
Solange die Änderungstarifverträge noch nicht von allen Tarifvertragsparteien unterzeichnet sind, besteht keine Rechtsgrundlage. Tarifeinigungen sind bloße rechtlich unverbindliche Absichtserklärungen. Von daher wird üblicherweise „im Vorgriff“ auf die später rechtswirksamen Tarifverträge von der Arbeitgeberseite geleistet. So anscheinend auch hier, siehe entsprechende Aussagen z. B. auf den Internetseiten der Bezügestellen von NRW und Niedersachsen.

https://www.finanzverwaltung.nrw.de/dienststellen/landesamt-fur-besoldung-und-versorgung-nrw/stufenuberleitung-im-sozial-und-erziehungsdienst

https://www.nlbv.niedersachsen.de/bezuege_versorgung/entgelt/anderung-fur-beschaftigte-im-sozial-und-erziehungsdienst-ab-dem-1-10-2024-234984.html

Zinc:

--- Zitat von: Wabi Sabi am 23.10.2024 13:57 ---Solange die Änderungstarifverträge noch nicht von allen Tarifvertragsparteien unterzeichnet sind, besteht keine Rechtsgrundlage. Tarifeinigungen sind bloße rechtlich unverbindliche Absichtserklärungen. Von daher wird üblicherweise „im Vorgriff“ auf die später rechtswirksamen Tarifverträge von der Arbeitgeberseite geleistet. So anscheinend auch hier, siehe entsprechende Aussagen z. B. auf den Internetseiten der Bezügestellen von NRW und Niedersachsen.

https://www.finanzverwaltung.nrw.de/dienststellen/landesamt-fur-besoldung-und-versorgung-nrw/stufenuberleitung-im-sozial-und-erziehungsdienst

https://www.nlbv.niedersachsen.de/bezuege_versorgung/entgelt/anderung-fur-beschaftigte-im-sozial-und-erziehungsdienst-ab-dem-1-10-2024-234984.html

--- End quote ---

Wie kann das denn 10 Monate danach noch nicht unterschrieben sein?

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