Hallo zusammen,
ich beschäftige mich derzeit mit der Thematik des Qualifizierungsaufstieges.
Es geht hier im Speziellen um des Passus im § 21 Abs. 3 Satz 3 "...kann eine im Umfang und von den Prüfungsanforderungen vergleichbare Qualifizierung durchgeführt werden."
Ist hier jemandem bekannt, ob ein Dienstherr hier vergleichbare Qualifizierungen angeboten hat? Wenn ja, welche? Wäre z.B. der Verwaltungslehrgang II solch eine vergleichbare Qualifizierung? Meiner Kenntnis nach können auch Beamte am VL II teilnehmen.