Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
E9a -> E9b Stufenmitnahme
troubleshooting:
--- Zitat von: Fragmon am 18.09.2024 07:37 ---Danke für den Hinweis, das habe ich tatsächlich überlesen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das so gewollt ist, da ja so eine effektive Schlechterstellung aufgrund der Streichung der Restlaufzeiten erfolgt.
--- End quote ---
Da dies immer der Fall ist und z.B. bei meinem Ex-AG ausdrücklich untersagt war, bei einer Höhergruppierung erst noch einen evtl. Stufenaufstieg abzuwarten, kann man auch zu dem Schluss kommen, dass es ausdrücklich so gewollt ist - zumindest von Seiten der AG.
Und, da der Gegenpart bei Tarifverhandlungen auch da ums Verrecken nicht mal drüber verhandelt...
Fragmon:
Nein es ist nicht immer so. Eigentlich nur in dieser Kombination (außer noch bei E13Ü), da ansonsten eine stufengleiche Höhergruppierung immer mit einem Entgeltzuwachs verbunden ist
troubleshooting:
Das "immer so", bezog sich rein auf die von dir beschriebene Restlaufzeit. Sofern du nicht direkt nach einem Stufenaufstieg höhergruppiert wirst, hast du da immer einen Nachteil den man halt dem Vorteil der neuen EG gegenüberstellen muss. Ob dann am Ende real ein Entgeltzuwachs steht - ist nicht pauschal zu sagen, das stimmt.
Aber, nicht zu vergessen, dass auch der stufengleiche Aufstieg nicht immer gegeben ist und zusätzlich auch die JSZ beim Aufstieg in einige EG reduziert wird.
Fragmon:
Ja mir ging es nicht um die mittelfristige Entgeltentwicklung. Eher wollte ich sagen, dass eine Höhergruppierung immer einen direkten Entgeltzuwachs (wenn auch nur 5 €) zur Folge hat. Außer bei dieser Kombination scheint es tatsächlich so zu sein, dass es eine (einzigartige) direkte Verschlechterung darstellt (+0 Euro und Streichung Restlaufzeiten).
Thomber:
Oh je... Aber danke für die Infos
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