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Erkrankung an Gleittagen

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Verbeamteter:
Guten Tag,

bekanntlich wird mit ein Gleittag, an dem ich krank bin - anders als ein Urlaubstag - nicht gutgeschrieben.

Aber wie läuft das bei längeren Erkrankungen während längerer Gleittag-Freistellung?
Kennt Ihr dazu rechtliche Grundlagen?
Oder wie wird es bei Euch praktisch gehandhabt?

Beispiel:
Ich habe gleittag-frei vom 1.10.-15.10.
Am 1.10. habe ich einen Unfall, bin mind. 2 Wochen AU.
"Verfallen" dann sämtliche Gleittage? Und läuft parall, zusätzlich schon die 6-Wochen-EFZG-Frist?

Oder wird bei Euch erlaubt, die Gleittage ab 2.10. zu "widerrufen"?

Vielen Dank für Ideen und Erfahrungsberichte.

NelsonMuntz:
Wenn Du eine AU hast, dann bist Du nicht zur Arbeitsleistung verpflichtet - ergo kann auch kein Stundenabbau vom Gleitzeitkonto stattfinden. Oder anders: Weil es für jene Tage keine Sollarbeitszeit gibt, kannst Du durch Nichtanwesenheit auch keine Minusstunden generieren.

Verbeamteter:
Hallo Nelson,

danke für die Antwort, vielleicht habe ich mich auch missverständlich ausgedrückt.

Aber auch wenn ich AU bin, verfällt - das ist jedenfalls bei uns so üblich und kenne ich auch von Kollegen - der Gleittag. So ähnlich wie wenn ich an einem Feiertag krank bin. § 9 BUrlG gilt eben nur für Urlaub.

Das ist ja auch vom BAG anerkannt: https://lexetius.com/2003,3187

Mir geht es darum, ob ich bei längerer Gleitzeit-Freistelltung UND gleichzeitiger längerer AU für die WEITEREN Tage die Gleitttag "widerrufen" kann o.ä., damit ich nicht Gleitzeitguthaben UND Entgeltfortzahlungs-Frist "verbrauche"

NelsonMuntz:
OK, nein, du hast Dich nicht falsch ausgedrückt - ich war vielmehr durch unsere Gleitzeitregelung geblendet ;)

Eine über Gleitzeitstunden fest vereinbarte Freistellung ist wohl tatsächlich wie ein Wochenende zu betrachten. Hier gibt es dann keinen Anspruch auf "Wiederherstellung" der so in Krankheit verbrachten Zeit.

Bei uns gibt es den Gleittag in dieser Form aber gar nicht, sondern man bleibt nach Absprache mit den Vorgesetzten schlicht der Arbeit fern. Die nicht erbrachte Arbeitsleistung wird dann automatisch über das Gleitzeitkonto verrechnet. Reicht man aber eine AU ein, entsteht jene Arbeitsschuld erst gar nicht und es kommt so auch zu keiner Verrechnung.

Von daher kann ich dann doch nicht weiterhelfen, ob es in anderen Behörden die Möglichkeit gibt, fest vereinbarte Freistellungen auch wieder zurückzuziehen.

Casa:

--- Zitat ---Bei uns gibt es den Gleittag in dieser Form aber gar nicht, sondern man bleibt nach Absprache mit den Vorgesetzten schlicht der Arbeit fern. Die nicht erbrachte Arbeitsleistung wird dann automatisch über das Gleitzeitkonto verrechnet. Reicht man aber eine AU ein, entsteht jene Arbeitsschuld erst gar nicht und es kommt so auch zu keiner Verrechnung.
--- End quote ---

Das halte ich für problematisch.




--- Zitat ---Ich habe gleittag-frei vom 1.10.-15.10.
Am 1.10. habe ich einen Unfall, bin mind. 2 Wochen AU.
"Verfallen" dann sämtliche Gleittage? Und läuft parall, zusätzlich schon die 6-Wochen-EFZG-Frist?
--- End quote ---

Da du keine Arbeitsleistung zu erbringen hast, ist die AU nicht ursächlich dafür, dass du deine Arbeitsleistung krankheitsbedingt nicht erbringen kannst.


Da keine Arbeitsunfähigkeit vorliegt, die den AN in der Arbeitsleistung verhindert, kann die 6-Wochen-Frist nicht zu laufen beginnen.

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