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Wechsel Bund zu Land
Bundesbeamter234:
Hallo zusammen,
ich bin als Bundesbeamter in A10 besoldet und bin in etwa der Mitte meines beruflichen Lebens angelangt.
Ich möchte gerne zum Land/Kommune wechseln, um den Arbeitsweg zu verkürzen und regionaler arbeiten zu können.
Erfahrungsgemäß erteilt meine derzeitige Bundesverwaltung keine Zustimmung zum Weggang, somit wäre für mich nur der Weg über die Entlassung aus dem derzeitigen Dienstverhältnis gegeben.
Bei meiner örtlichen Stadt ist nun eine Stelle (allerdings A9) ausgeschrieben, die mich vom Tätigkeitsfeld sehr interessiert.
Allerdings meinte die dortige Personalreferentin, dass ich mich als A9 zurückstufen müsse (was ich in Kauf nehmen würde). Eine Raubernennung werde nicht durchgeführt, eine Neuernennung nur nach Absprache in einem Gremium je nach Haushaltslage durchgeführt, weil die Stadt den Lastenausgleich tragen müsse.
Ist das so richtig mit der Lastenverteilung bei Entlassung und Neuernennung?
Meines Wissens gibt es in dem Falle das Altersgeld, womit der neue Dienstherr keine Lasten tragen muss oder bin ich da falsch informiert?
Andererseits stellte sie mir in Aussicht, als Tarifangestellte angestellt zu werden.
Gibt es hier Erfahrungen? Es macht mir schon Bauchschmerzen das Beamtenverhältnis aufzugeben.. und hier käme ja eine Nachversicherung zum Tragen oder wie sähe die Altersversorgung aus?
Ich finde es schade dass es nahezu unmöglich erscheint, sich als Beamter neu zu orientieren ;-(
Gibt es hier vllt. den einen oder anderen der einen der Wege gegangen ist?
Vielen Dank schon mal für eure Hilfe.
Greif:
Alle Möglichkeiten, unter dem Gesichtspunkt einer nicht stattfindenden Raubernennung, hast Du aufgezeigt:
* Kündigen und in das Angestelltenverhältnis wechseln
* Eventuell eine neue Urkunde erhalten, welche (wahrscheinlich) das Einstiegsamt der Laufbahn enthält
* Die Risiken einer Kündigung nicht akzeptieren und der bisherigen Behörde weiterhin verfügbar sein
So hart es klingt, dies sind deine Optionen. Wenn die aktuelle Behörde nicht mitspielt geht es nicht ohne Risiko. Die aufnehmende Kommune kann für oder gegen Dich entscheiden.
Es sind alles Individualentscheidungen. Jede Behörde agiert auch im selben Bundesland mitunter "anders".
Zurückgelegte Wege mitsamt Erfahrungen der Personen A, B, C, ... zu hören, wird kein Richtwert für Dich sein können.
Mir selbst sind Fälle bekannt, welche positiv als auch negativ für die wechselwillige Person ausgegangen sind.
Sie werden Dir aber nicht bei Deiner Entscheidung helfen.
Bei fehlender Unterstützung der eigenen Behörde, bei gleichzeitiger Verwehrung einer Raubernennung, ist es für Beamte nicht möglich ohne vollständige Risikoübernahme zu wechseln.
Bundesbeamter234:
Das ist mir bewusst dass es wohl in den sicheren Hafen nicht geht.
Was mir bei der Einschätzung der Risiken noch nicht ganz klar ist, kann ich Altersgeld sowohl bei einem Wechsel in A9 als auch ins Angestelltenverhältnis beantragen um bereits angesparte Pensionsansprüche abzufedern?
Und müsste die aufnehmende Behörde bei einem Wechsel in A9 für mich einen Lastenausgleich tragen?
Bundesbeamter234:
Kannst Du vielleicht ausführen was Du in negative bzw. positive Richtung der Fälle meintest?
Rentenonkel:
Der Anspruch auf Altersgeld entsteht mit Ablauf des Tages der Entlassung aus dem Dienstverhältnis, ruht aber grundsätzlich bis zum Ablauf des Monats des Erreichens der Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung. Eine Zahlung von Altersgeld erfolgt also erst ab diesem Zeitpunkt. In bestimmten Fällen (etwa bei Schwerbehinderung sowie voller oder teilweiser Erwerbsminderung) ist eine vorzeitige Beendigung des Ruhens unter Hinnahme von Abschlägen möglich.
Im Fall einer erneuten Berufung in ein Beamtenverhältnis beziehungswiese in ein Dienstverhältnis als Berufssoldatin oder Berufssoldat entsteht der Anspruch auf Altersgeld frühestens bei einer erneuten Entlassung aus dem neuen Beamtenverhältnis.
Sollte also ein erneutes Beamtenverhältnis begründet werden, müssten die vorherigen Zeiten als Beamter beim neuen Dienstherrn auch als ruhegehaltfähige Dienstzeiten angerechnet werden. Dann gibt es kein Altersgeld mehr vom bisherigen Dienstherrn.
Bei einem Lastenausgleich erhält der neue Dienstherr von dem bisherigen Dienstherr den Teil der Pension erstattet, der beim bisherigen Dienstherrn erdient wurde. Es geht da also eher um eine interne Entlastung zwischen den Behörden, weniger etwas, was sich in deiner Geldbörse bemerkbar macht.
Bei einer Raubernennung oder eigenen Entlassung entfällt dieser Lastenausgleich. Aufgrund der klammen Kassen der Länder kommt dann regelmäßig nur ein Angestelltenverhältnis in Betracht, da die Kosten in der Mitte des beruflichen Lebens doch recht ordentlich sind. Pro 100 EUR Pension reden wir da schnell mal über 30.000 EUR Rücklagen.
Daher ist eine Entlassung aus einem bisherigen Beamtenverhältnis mit Unterschrift unter einem Angestelltenvertrag und der vagen Hoffnung, doch irgendwann erneut verbeamtet zu werden, ein Wagnis. Eine Garantie auf ein neues Beamtenverhältnis hat man nur bei einer Raubernennung oder Versetzung.
Wenn man denn Angestellter ist, sollte man gut überlegen, ob das Altersgeld gegenüber der Nachversicherung tatsächlich eine schlaue Idee ist. Hierzu habe ich mich schonmal an anderer Stelle im Forum ausführlich geäußert.
Alles in allem sehe ich eine Abordnung mit dem Ziele einer dauerhaften Versetzung als finanziell deutlich bessere Alternative an. Schaue einfach mal nach passenderen Stellen für Dich.
Wenn man sogar bereit ist, Einkommensverluste hinzunehmen, kann man alternativ auch darüber nachdenken, Teilzeit zu arbeiten.
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