Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Stundenabbau im krank

<< < (2/3) > >>

UNameIT:

--- Zitat von: Tommy87 am 18.09.2024 10:47 ---Ja auf die geplanten Stunden is das so, aber ich hätte ja erst gar nicht geplant werden dürfen da ich ja schon im Krankenstand war und zu der Zeit der Dienstplan noch nicht geschrieben war

--- End quote ---

Sehe ich auch so - am Besten mal mit dem Betriebsrat sprechen. Wenn der Dienstplan geplant wird, muss eigentlich mit deinen Soll-Wochenstunden geplant werden(+-0), es sei den der Stundenabbau im August war vorher schon abgesprochen.

Schokokeks:
War denn zur Erstellung des August-Plans schon eine AUB vorhanden, aus der hervorgeht, dass Du nicht arbeiten können wirst?

Tommy87:
Ja ich war schon krank und es war klar das der Krankenstand bis in den August bzw evtl sogar bis in den September geht

Casa:
Hier wurde kürzlich an anderer Stelle über dasselbe Thema diskutiert. Dabei kam folgender Auszug aus dem TV auf.


--- Zitat ---Im Falle einer unverzüglich angezeigten und durch ärztliches Attest nachgewie-
senen Arbeitsunfähigkeit während eines Zeitausgleichs vom Arbeitszeitkonto
(Zeiten nach Absatz 3 Satz 1 und 2) tritt eine Minderung des Zeitguthabens
nicht ein.
--- End quote ---
§ 10 Abs. 4 TVöD-VKA.

Schokokeks:

--- Zitat von: Tommy87 am 18.09.2024 12:25 ---... und es war klar ...

--- End quote ---

Und das wurde wie belegt?

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version