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[RP] Amtsangemessene Alimentation in RLP; Anzahl der Widersprüche

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Schmitti:
Eine aktuelle Antwort auf eine kleine Anfrage im Landtag zeigt, dass es den Dienstherren durchaus möglich ist, manche Dinge einfach bloß stur auszusitzen. Die doofen Beamten machen es ja mit. Oder wie sind diese Zahlen zu interpretieren?
Anfrage/Antwort: https://dokumente.landtag.rlp.de/landtag/drucksachen/10397-18.pdf


--- Zitat ---Beim Landesamt für Finanzen sind 6.141 Widersprüche beziehungsweise als Widersprüche auszulegende Anträge gerichtet auf die Gewährung einer amtsangemessenen allgemeinen Alimentation für das Kalenderjahr 2022 eingegangen.
...
Beim Landesamt für Finanzen sind 2.504 Widersprüche beziehungsweise als Widersprüche auszulegende Anträge gerichtet auf die Gewährung einer amtsangemessenen allgemeinen Alimentation für das Kalenderjahr 2023 eingegangen.
...
Beim Landesamt für Finanzen sind bis zum 3. September 2024 bislang 58 Widersprüche beziehungsweise als Widersprüche auszulegende Anträge gerichtet auf die Gewährung einer amtsangemessenen allgemeinen Alimentation für das Kalenderjahr 2024 eingegangen.
--- End quote ---

lotsch:
Wobei die Rechtsprechung noch nicht ganz sicher ist, ob Widersprüche für die Vorjahre auch für spätere Jahre gelten. Mein Wissensstand ist, sofern sich an der Besoldung nichts wesentliches geändert hat, z.B. durch ein Reparaturgesetz, gilt der Widerspruch auch für Folgejahre. Trotzdem kann man nur jedem raten, jährlich Widerspruch einzulegen, um Rechtssicherheit zu haben.

LehrerinRLP:
@admin: Könnten wir das in die "amtsangemessene Alimentation (RP) - Landesregierung scheut Urteil" verschieben?

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