Autor Thema: Befristete Arbeitszeiterhöhung  (Read 2006 times)

Schulsekretärin

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Befristete Arbeitszeiterhöhung
« am: 18.09.2024 16:30 »
Hallo in die Runde,

folgende Situation. Ich bin unbefristet bei einer großen Kommune als Schulsekretärin angestellt. Mein damaliger Arbeitsvertrag lautete auf 15 Wochenstunden. Vor einem Jahr habe ich die Schule innerhalb der Kommune gewechselt und dann eine befristete Arbeitszeiterhöung auf 26 Wochenstunden erhalten, womit ich sehr zufrieden bin. Gerade auch finanziell gesehen. Jedenfalls ist mir aufgefallen, dass die Befristung der Arbeitszeiterhöhung nur bis zum 31.07.24 galt. Dennoch arbeite ich weiterhin 26 Wochenstunden und bekomme auch entsprechendes Gehalt. Ist das eine stillschweigende "Vertragsverlängerung"?

Danke vorab für Eure Hilfe.

S.

Casa

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Antw:Befristete Arbeitszeiterhöhung
« Antwort #1 am: 18.09.2024 17:02 »
Im Bereich des TVöD bedürfen Arbeitsverträge und deren Änderungen der Schriftform. Du leistest m. E. schlicht Mehrarbeit, die dir vergütet wird. Ein Anspruch auf dauerhafte Beschäftigung über 26 Wochenstunden kann hieraus nicht abgeleitet werden. Bei längerer Beschäftigung über 26 Wochenstunden, könnte das anders aussehen.

Ich würde die Klappe halten und alles so weiter laufen lassen.
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

Schulsekretärin

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Antw:Befristete Arbeitszeiterhöhung
« Antwort #2 am: 18.09.2024 20:13 »
Vielen Dank für Ihre Antwort, Casa.

KathaUG

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Antw:Befristete Arbeitszeiterhöhung
« Antwort #3 am: 19.09.2024 16:26 »
Eine stillschweigende Vertragsverlängerung ist es nicht. Spricht denn was dagegen es offen anzusprechen? Sollte es dem AG nämlich auffallen, dann kann er die letzten 6 Monate zurückfordern. Das kann finanziell erstmal weh tun. Daher würde ich es lieber geordnet machen.

Schulsekretärin

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Antw:Befristete Arbeitszeiterhöhung
« Antwort #4 am: 19.09.2024 17:45 »
Ich glaube ich habe das falsch erklärt. Ich habe mich im Mai 2023 auf eine interne Sekretariatsstelle beworben, die auf 26 Wochenstunden ausgeschrieben war (unbefristet). Die habe ich bekommen. Allerdings habe ich jetzt erst gesehen, dass es keine entsprechende Änderung zu meinem alten Vertrag gab (15 Wochenstunden), nur ein Beiblatt, auf dem die 26 Stunden als befristet deklariert wurden - von mir aber so nicht unterschrieben.

Heute habe ich die Personalabteilung informiert, dass ich darüber unglücklich bin. Denn schließlich bin ich das Bewerbungsverfahren durchlaufen und von einer Befristung war keine Rede. Sie wissen selbst nicht was Sache ist. Ich soll jetzt abwarten.

MoinMoin

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Antw:Befristete Arbeitszeiterhöhung
« Antwort #5 am: 19.09.2024 18:01 »
Eine stillschweigende Vertragsverlängerung ist es nicht. Spricht denn was dagegen es offen anzusprechen? Sollte es dem AG nämlich auffallen, dann kann er die letzten 6 Monate zurückfordern. Das kann finanziell erstmal weh tun. Daher würde ich es lieber geordnet machen.
Auf welcher Rechtsbasis kann er das Entgelt für die geleistete Mehrarbeit zurückfordern?

Casa

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Antw:Befristete Arbeitszeiterhöhung
« Antwort #6 am: 19.09.2024 19:04 »
Zitat
Auf welcher Rechtsbasis kann er das Entgelt für die geleistete Mehrarbeit zurückfordern?

Die Antwort auf die Frage interessiert mich auch.



Zitat
ie habe ich bekommen. Allerdings habe ich jetzt erst gesehen, dass es keine entsprechende Änderung zu meinem alten Vertrag gab (15 Wochenstunden), nur ein Beiblatt, auf dem die 26 Stunden als befristet deklariert wurden

Das verstehe ich nicht.

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