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[NW] Bei BaL erneut zur Untersuchung?
1337:
Hallo zusammen :)
ich bin zurzeit Beamtin auf Probe beim Land NRW. Ich soll, etwas früher, Ende nächsten Jahres vermutlich zur BaL werden. Bei meiner Untersuchung beim AA wurde auch für BaL keine Beeinträchtigungen oder Hindernisse (oder wie man es formulieren kann) festgestellt. Es gäbe auch keine Einwände gegen eine Ernennung später zur BaL. Einige Zeit später musste ich wegen eines plötzlichen Todesfalles einige Sitzungen bei einer Therapeutin haben. Es ist inzwischen alles gut und abgeschlossen.
Jetzt stellt sich für mich aber die Frage, muss ich noch einmal zum AA vor der Ernennung zur BaL? Eine Empfehlung damals, dort noch einmal vorstellig zu werden, gab es nicht. Es wurde gleich insgesamt gesagt, es gäbe keine Einwände.
An sich wäre das kein Problem für mich, aber aufgrund der Sitzungen mache ich mir doch etwas Sorgen, dass mir das negativ ausgelegt werden könnte, wenn ich doch hin muss, auch wenn ich es mMn plausibel darlegen kann. Krankheitstage bewegen sich im ganz normalen Durchschnitt bei mir. Hat vielleicht jemand einen Rat/Tipp etc., wie das abläuft/ablaufen kann? Muss ich mir Sorgen machen oder, da ich es erklären kann, eher nicht?
Beamtenneuling:
Ich würde vermuten das es keine Probleme deswegen gibt, da es temporär war und einen Grund hatte.
Problematisch evtl wenn es eine dauerhafte psychische Erkrankung wäre, mit negativer Zukunftsprognose.
Kenne beamte die auch mit einer kleinen psychischen Störung verbreitet wurden, da die Zukunftsperspektive positiv war.
Landesdiener:
Da würde ich mir keine Sorgen machen. In BW wäre bei dem Gutachten keine erneute Untersuchung, so lange es keine Auffälligkeiten während der Probezeit gibt. Und da die Krankheitstage im normalen Bereich liegen und du vermutlich auch nicht groß rumerzählt hast, dass du da ein paar Sitzungen hattest, gibt es keinen Anlass.
Casa:
Ich kenne es nur so, dass vor jedem Statuswechsel (BaW, BaP, BaL) eine Untersuchung stattfindet.
Der Gesetzeszweck gibt das ganz deutlich vor. Würde keine Untersuchung stattfinden, würde der Dienstherr Gefahr laufen einen gesundheitlich ungeeigneten Beamten zum BaL zu ernennen.
Gewerbeaufsichtbeamter:
--- Zitat von: Casa am 19.09.2024 19:08 ---Ich kenne es nur so, dass vor jedem Statuswechsel (BaW, BaP, BaL) eine Untersuchung stattfindet.
Der Gesetzeszweck gibt das ganz deutlich vor. Würde keine Untersuchung stattfinden, würde der Dienstherr Gefahr laufen einen gesundheitlich ungeeigneten Beamten zum BaL zu ernennen.
--- End quote ---
In NRW findet vor der Verbeamtung auf Lebenszeit in der Regel keine erneute Untersuchung statt. Bei Anhaltspunkten z. B. längere oder häufige Ausfälle in der Probezeit, hier könnten Zweifel an der gesundheitlichen Eignung beszehen, kann der Dienstherr eine erneute Untersuchung veranlassen, muss er aber nicht. Wenn es in der Probezeit keine besonderen Auffälligkeiten gab, dann steht BaL nichts im Wege.
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