Autor Thema: [NW] Bei BaL erneut zur Untersuchung?  (Read 1330 times)

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[NW] Bei BaL erneut zur Untersuchung?
« am: 18.09.2024 18:54 »
Hallo zusammen  :)

ich bin zurzeit Beamtin auf Probe beim Land NRW. Ich soll, etwas früher, Ende nächsten Jahres vermutlich zur BaL werden. Bei meiner Untersuchung beim AA wurde auch für BaL keine Beeinträchtigungen oder Hindernisse (oder wie man es formulieren kann) festgestellt. Es gäbe auch keine Einwände gegen eine Ernennung später zur BaL. Einige Zeit später musste ich wegen eines plötzlichen Todesfalles einige Sitzungen bei einer Therapeutin haben. Es ist inzwischen alles gut und abgeschlossen.

Jetzt stellt sich für mich aber die Frage, muss ich noch einmal zum AA vor der Ernennung zur BaL? Eine Empfehlung damals, dort noch einmal vorstellig zu werden, gab es nicht. Es wurde gleich insgesamt gesagt, es gäbe keine Einwände.
An sich wäre das kein Problem für mich, aber aufgrund der Sitzungen mache ich mir doch etwas Sorgen, dass mir das negativ ausgelegt werden könnte, wenn ich doch hin muss, auch wenn ich es mMn plausibel darlegen kann. Krankheitstage bewegen sich im ganz normalen Durchschnitt bei mir. Hat vielleicht jemand einen Rat/Tipp etc., wie das abläuft/ablaufen kann? Muss ich mir Sorgen machen oder, da ich es erklären kann, eher nicht?

Beamtenneuling

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Antw:[NW] Bei BaL erneut zur Untersuchung?
« Antwort #1 am: 18.09.2024 19:09 »
Ich würde vermuten das es keine Probleme deswegen gibt, da es temporär war und einen Grund hatte.

Problematisch evtl wenn es eine dauerhafte psychische Erkrankung wäre, mit negativer Zukunftsprognose.
Kenne beamte die auch mit einer kleinen psychischen Störung verbreitet wurden, da die Zukunftsperspektive positiv war.

Landesdiener

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Antw:[NW] Bei BaL erneut zur Untersuchung?
« Antwort #2 am: 19.09.2024 13:19 »
Da würde ich mir keine Sorgen machen. In BW wäre bei dem Gutachten keine erneute Untersuchung, so lange es keine Auffälligkeiten während der Probezeit gibt. Und da die Krankheitstage im normalen Bereich liegen und du vermutlich auch nicht groß rumerzählt hast, dass du da ein paar Sitzungen hattest, gibt es keinen Anlass.

Casa

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Antw:[NW] Bei BaL erneut zur Untersuchung?
« Antwort #3 am: 19.09.2024 19:08 »
Ich kenne es nur so, dass vor jedem Statuswechsel (BaW, BaP, BaL) eine Untersuchung stattfindet.

Der Gesetzeszweck gibt das ganz deutlich vor. Würde keine Untersuchung stattfinden, würde der Dienstherr Gefahr laufen einen gesundheitlich ungeeigneten Beamten zum BaL zu ernennen.
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

Gewerbeaufsichtbeamter

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Antw:[NW] Bei BaL erneut zur Untersuchung?
« Antwort #4 am: 20.09.2024 08:26 »
Ich kenne es nur so, dass vor jedem Statuswechsel (BaW, BaP, BaL) eine Untersuchung stattfindet.

Der Gesetzeszweck gibt das ganz deutlich vor. Würde keine Untersuchung stattfinden, würde der Dienstherr Gefahr laufen einen gesundheitlich ungeeigneten Beamten zum BaL zu ernennen.

In NRW findet vor der Verbeamtung auf Lebenszeit in der Regel keine erneute Untersuchung statt. Bei Anhaltspunkten z. B. längere oder häufige Ausfälle in der Probezeit, hier könnten Zweifel an der gesundheitlichen Eignung beszehen, kann der Dienstherr eine erneute Untersuchung veranlassen, muss er aber nicht. Wenn es in der Probezeit keine besonderen Auffälligkeiten gab, dann steht BaL nichts im Wege.

websgeisti

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Antw:[NW] Bei BaL erneut zur Untersuchung?
« Antwort #5 am: 22.09.2024 12:44 »
Also bei uns in Bayern wurde geschaut in der Probezeit, wie lange du krank bist. Wenn der Jahrgang im Schnitt zum Beispiel 10 Krankheitstage hatte und du hast 20 Krankheitstage, dann wirst du höchstwahrscheinlich zum Amtsarzt nochmal geschickt. Wenn du drunter bist oder keine Krankheitstage hast, dann hat man nichts zu befürchten.

Es kommt aber natürlich auch darauf an, was du hattest. Wenn du dir ein Bein brichst und dann sechs Wochen ausfällst, dann kann es auch sein, das der Zentralbehörde ein ärztliches Attest ausreicht, in dem der Arzt bescheinigt, das du wegen einem gebrochenen Bein erkrankt warst. Ist halt bei jedem Fall etwas anders.

Die Zentralbehörde wird aber auf dich rechtzeitig zukommen, ob du so ins BaL kommst oder ob die noch was von dir brauchen. Eigenständig auf die zugehen, muss man in der Regel nur, wenn die einen Nachweis wollen von dir, aber sich nachdem du was reingeschickt hast, sich nicht mehr gemeldet haben.

Ich beispielsweise war in den zwei Jahren Probezeit fünf Arbeitstage krank, mein Jahrgang hatte aber im Schnitt zirka 14 Krankheitstage, daher wollten die zum BaL nichts von mir haben.