Also bei uns in Bayern wurde geschaut in der Probezeit, wie lange du krank bist. Wenn der Jahrgang im Schnitt zum Beispiel 10 Krankheitstage hatte und du hast 20 Krankheitstage, dann wirst du höchstwahrscheinlich zum Amtsarzt nochmal geschickt. Wenn du drunter bist oder keine Krankheitstage hast, dann hat man nichts zu befürchten.
Es kommt aber natürlich auch darauf an, was du hattest. Wenn du dir ein Bein brichst und dann sechs Wochen ausfällst, dann kann es auch sein, das der Zentralbehörde ein ärztliches Attest ausreicht, in dem der Arzt bescheinigt, das du wegen einem gebrochenen Bein erkrankt warst. Ist halt bei jedem Fall etwas anders.
Die Zentralbehörde wird aber auf dich rechtzeitig zukommen, ob du so ins BaL kommst oder ob die noch was von dir brauchen. Eigenständig auf die zugehen, muss man in der Regel nur, wenn die einen Nachweis wollen von dir, aber sich nachdem du was reingeschickt hast, sich nicht mehr gemeldet haben.
Ich beispielsweise war in den zwei Jahren Probezeit fünf Arbeitstage krank, mein Jahrgang hatte aber im Schnitt zirka 14 Krankheitstage, daher wollten die zum BaL nichts von mir haben.