Autor Thema: Gehaltszettel schwärzen  (Read 2511 times)

Babaisie

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Gehaltszettel schwärzen
« am: 18.09.2024 21:17 »
Hallo zusammen,

mein potentiell neuer Arbeitgeber möchte aufgrund der Übernahme der Stufenlaufzeit eine Abrechnung von meinem bisherigen Arbeitgeber um die Entgeltgruppe und Stufe entnehmen zu können. Aufgrund verschiedener Zulagen möchte ich die Abrechnung eigentlich ungerne komplett zeigen. Ich würde gerne die entsprechenden Teile schwärzen, habe aber Bedenken, dass dies "schlecht" ankommt. Wie würdet ihr vorgehen?
Bzw. Wenn ihr Personaler seid, was würdet ihr denken wenn ihr die Abrechnung sehrt, welche teilweise geschwärzt ist?
Vielen Dank.

Casa

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Antw:Gehaltszettel schwärzen
« Antwort #1 am: 18.09.2024 22:06 »
Warum sind es die Zuschläge wert geheim gehalten zu werden?

Zudem dürftest du die Zusage der Stelle schon haben und hast nichts mehr zu befürchten.
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

NelsonMuntz

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Antw:Gehaltszettel schwärzen
« Antwort #2 am: 18.09.2024 22:33 »
Gegenfrage: Warum sollten Deine Zulagen generell "schlecht" ankommen?

Wäre die Offenlegung nicht eher sogar ein Argument, vom neuen AG eben jene Zulagan auch einzufordern?

Ich denke, für eine Einschätzung braucht es schon die Info, um welche Zulagen es sich hier konkret handelt.

VFA West

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Antw:Gehaltszettel schwärzen
« Antwort #3 am: 19.09.2024 05:09 »
Du könntest von deiner alten Dienststelle einen Nachweis, ein einfaches Schreiben anfordern, in dem sie die Stufenlaufzeit vermerkt. Ich kann mir aus Datenschutzgründen nicht vorstellen, dass von deiner neuen Dienststelle tatsächlich eine Abrechnung gefordert wurde oder?

Schokokeks

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Antw:Gehaltszettel schwärzen
« Antwort #4 am: 19.09.2024 07:30 »
... aus Datenschutzgründen ...

Was sollen das denn für Gründe sein? Bzw welche relevanten (personenbezogene) Daten sollen da geschützt werden, die der neue AG nicht sowieso schon hat, wenn er jemanden einstellen möchte?
Quereinsteiger mit Hang zum Monk

SamFisher

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Antw:Gehaltszettel schwärzen
« Antwort #5 am: 19.09.2024 08:23 »
Hat oder braucht. Bei meinen Wechseln im Bund war es die leichteste Form der Informationsübermittlung, die letzte VÜ zu schicken. Steht alles wichtige drauf.

Babaisie

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Antw:Gehaltszettel schwärzen
« Antwort #6 am: 19.09.2024 08:41 »
In meinem Fall stehen bspw. die Namen und Geburtstage meiner Kinder drauf. Das hatte ich zuvor noch bei keinem Arbeitgeber, dass auf der Abrechnung all sowas gelistet war. Die Personalstelle bittet um eine Abrechnung auf der die Entgeltgruppe und Stufe zu sehen sind.
Es steht ja auch drauf, wie viel ich für VL zahle und wohin genau.
Ich muss tatsächlich mal nachschauen, ob ich meine Zulagen überhaupt weitergeben darf. Das hat ja jeder individuell verhandelt bei uns.
Ich bekomme beim neuen Arbeitgeber weniger Gehalt, da die eine große Zulage wegfallen wird. Das ist für mich aus anderen Gründen aber auch okay.
Ich persönlich finde es einfach befremdlich diesen kompletten Wisch einzureichen. Bei uns macht die Abrechnung zB gar nicht die Personalstelle, sondern ein externer Dienstleister. Also kennt meine Personalerin auch nicht jedes Detail auf der Abrechnung.

Casa

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Antw:Gehaltszettel schwärzen
« Antwort #7 am: 19.09.2024 08:56 »
Vielleicht ein Überbleibsel aus Zeiten (bis Ende 2023), als der öffentliche Arbeitgeber das Kindergeld ausgezahlt hat.
Der AG soll die Abrechnung ändern bzw. die nicht mehr notwendigen Daten nicht mehr abdrucken.
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

Lotte123

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Antw:Gehaltszettel schwärzen
« Antwort #8 am: 19.09.2024 09:03 »
Hallo  zusammen,
also bei uns sind die Kinder auf der Gehaltsmitteilung aufgeführt, seit das mit dem Beitrag für die Pflegeversicherung eingeführt wurde. Das ist jetzt gestaffelt nach der Anzahl der Kinder. Je mehr Kinder umso günstiger ist es für den Beitrag in der Pflegeversicherung.


SamFisher

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Antw:Gehaltszettel schwärzen
« Antwort #9 am: 19.09.2024 10:51 »
Aber das sind doch alles Infos, die die neue Stelle auch braucht.

Und wenn die Infos nicht mehr gebraucht werden, ist die alte Stelle per DSGVO verpflichtet, diese rauszunehmen und zu löschen. Ohne Verarbeitungsgrund, keine Verarbeitung,

Einsnull

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Antw:Gehaltszettel schwärzen
« Antwort #10 am: 19.09.2024 14:32 »
Zitat
Ich muss tatsächlich mal nachschauen, ob ich meine Zulagen überhaupt weitergeben darf. Das hat ja jeder individuell verhandelt bei uns.
Ich bekomme beim neuen Arbeitgeber weniger Gehalt, da die eine große Zulage wegfallen wird. Das ist für mich aus anderen Gründen aber auch okay.

Ich sehe da überberhaupt kein Problem.
Ob da nun Zulage XY mit 100 200 oder 1000€ drauf steht ist doch völlig wumpe. Ich finde es zwar auch etwas eigenartig warum der neue AG die Abrechnung haben möchte aber im Zweifel ist es ja nur von Vorteil für dich.

Warum solltest du die "Zulagen" nicht "weitergeben dürfen"? Was hat das mit individueller Verhandlung zu tun? Das ist doch alles Schnee von gestern  :o

Oder befürchtest du das dein potentieller neuer AG bei deinem alten AG nachhaken will?

Aber um auf die Usprüngliche Frage zu kommen. Würde bei uns ein teilweise geschwärztes Dokument ankommen, würden hier sicher einige verwundert gucken. Mal abgesehen davon das unsere Kommune sowas nie einfordern würde.