Sonderurlaub Hochzeit

Begonnen von schwob, 19.09.2024 12:45

« vorheriges - nächstes »

schwob

Hallo,
meine Verlobte und ich arbeiten beide an unterschiedlichen Hochschulen/Universitäten. Ihr wurde der Sonderurlaub zur Hochzeit genehmigt, mir nicht. Bei ihr gab es einen Hinweis auf "Ermessensspielraum", bei mir wurde es einfach knallhart abgelehnt, mit Vereis auf https://www.personalrat-cau.uni-kiel.de/de/archiv/sonderurlaub

Wie kann das sein, wo wir doch beide im TV-L arbeiten?


mafu

§ 29 Arbeitsbefreiung:

(3) 1Der Arbeitgeber kann in sonstigen dringenden Fällen Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Entgelts bis zu drei Arbeitstagen gewähren. 2In begründeten Fällen kann bei Verzicht auf das Entgelt kurzfristige Arbeitsbefreiung gewährt werden, wenn die dienstlichen oder betrieblichen Verhältnisse es gestatten.

schwob

Ja, aber dass bei dem Fall "Hochzeit" nun der eine so und der andere so entscheidet, ist ja wohl alles andere als fair.

mafu

Es bleibt eine kann Regelung. Unterschiedliche Dienststellen können hier unterschiedliche Auffassungen haben, genauso wie unterschiedliche Tätigkeiten dem Genehmigen einer Arbeitsbefreiung aus dienstlichen Gründen entgegen stehen können.

Kurzum: es gibt keinen Anspruch auf den Fall "Hochzeit". Es bleibt Verhandlungssache mit der Dienststelle. Sonst besteht ja die noch die Möglichkeit Urlaub oder Freizeitausgleich einzureichen.

Casa

Wenn einem die Entscheidung nicht gefällt kann der Klageweg beschritten werden.

Vorher bitte mal mit dem Personalsachbearbeiter sprechen.
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

schwob

Werde ich machen, danke!