Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Gehaltsabrechnung vom alten Arbeitgeber?
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Wir fordern Bezügemitteilungen bzw. Arbeitszeugnisse an, wenn es darum geht die Beschäftigungszeit nach TV-L zu berechnen. Ansonsten kann die Gehaltsabrechnung auch noch notwendig sein, sollte eine Mehrfachbeschäftigung bestehen. Es kann auch sein, das Zweifel bestehen, ob es z.B. eine Vorbeschäftigung als „kurzfristige Beschäftigung“ (aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht) gab.
MoinMoin:
Und wem das nicht passt, der kann schwärzen.
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