Hallo liebe Mitstreiter,
der Gesetzgeber hat mit der Übertragung des Tarifergebnisses und der zusätzlichen Einführung der (dauerhaften) Sonderzahlung in Höhe von 4,1 % sowie Erhöhung der Familienzuschläge eine deutliche Verbesserung bei der Besoldung beschlossen.
In Anbetracht der Aussagen der verantwortlichen Politiker und der verhängten Haushaltssperren offensichtlich "schwierigen Haushaltssituation" war dies vermutlich tatsächlich das miximal Machbare und an sich, könnte man mit den bisherigen Maßnahmen soweit zufrieden sein.
Allerdings hat ja die Vergangenheit gezeigt, dass die Besoldung nicht verfassungskonform war und man im Nachgang für weiter zurückliegende Jahre (über die allgemeine Verjährung von 3 Jahren hinaus) nur zu seinem Recht kommt, wenn man tatsächlich aktiv Widerspruch eingelegt hat. Aus diesem Grund ist auch das Vertrauen in die Verfassungsmäßigkeit der Besoldungsgesetzgebung, zumindest meinerseits, stark beeinträchtigt. Daher wollte ich fragen, wie ihr das in diesem Jahr handhaben werdet?
Seitens der Gewerkschaften wird dazu sicherlich erst kurz vor knapp wieder etwas kommen, vielleicht hat man sich dort bereits auch mit dem Gesetzgeber verständigt und unterlässt infolge der Maßnahmen eine entsprechende Rundmail?