Autor Thema: [SN] Widerspruch bezüglich amtsangemessener Besoldung auch im Jahr 2024?  (Read 1171 times)

MasterNoname89

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Hallo liebe Mitstreiter,

der Gesetzgeber hat mit der Übertragung des Tarifergebnisses und der zusätzlichen Einführung der (dauerhaften) Sonderzahlung in Höhe von 4,1 % sowie Erhöhung der Familienzuschläge eine deutliche Verbesserung bei der Besoldung beschlossen.

In Anbetracht der Aussagen der verantwortlichen Politiker und der verhängten Haushaltssperren offensichtlich "schwierigen Haushaltssituation" war dies vermutlich tatsächlich das miximal Machbare und an sich, könnte man mit den bisherigen Maßnahmen soweit zufrieden sein.

Allerdings hat ja die Vergangenheit gezeigt, dass die Besoldung nicht verfassungskonform war und man im Nachgang für weiter zurückliegende Jahre (über die allgemeine Verjährung von 3 Jahren hinaus) nur zu seinem Recht kommt, wenn man tatsächlich aktiv Widerspruch eingelegt hat. Aus diesem Grund ist auch das Vertrauen in die Verfassungsmäßigkeit der Besoldungsgesetzgebung, zumindest meinerseits, stark beeinträchtigt. Daher wollte ich fragen, wie ihr das in diesem Jahr handhaben werdet?

Seitens der Gewerkschaften wird dazu sicherlich erst kurz vor knapp wieder etwas kommen, vielleicht hat man sich dort bereits auch mit dem Gesetzgeber verständigt und unterlässt infolge der Maßnahmen eine entsprechende Rundmail?


Saggse

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Es gibt im Grunde nichts, was man durch den Verzicht auf einen Widerspruch gewinnen könnte. Man kann aber sehr wohl möglicherweise Nachzahlungen für das Jahr 2024 verlieren... Von daher ist die Antwort für mich eigentlich klar: Anfang Dezember geht der Widerspruch für 2024 raus.

Wenn der irgendwann mal abgelehnt werden sollte, kann man immer noch überlegen, wie man weiter verfährt...

VaPi

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Zitat
Seitens der Gewerkschaften wird dazu sicherlich erst kurz vor knapp wieder etwas kommen, vielleicht hat man sich dort bereits auch mit dem Gesetzgeber verständigt und unterlässt infolge der Maßnahmen eine entsprechende Rundmail?

Ich warte tatsächlich mal die Mail der Gewerkschaften/Verbände ab. Wenn die keine Notwendigkeit sehen werde ich keinen Widerspruch einlegen (zumindest in diesem Jahr). Irgendwann muss ja auch mal ein Seelenfrieden einkehren.

Die Steigerungen sind doch schon ordentlich, auch i.V.m. der Beihilfeneuregelung.

DrStrange

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Hat eigentlich schon jemand Antwort auf seinen Widerspruch von 2023 erhalten?

MasterNoname89

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Hat eigentlich schon jemand Antwort auf seinen Widerspruch von 2023 erhalten?

bisher nicht