Autor Thema: § 9 Verlängerung der Arbeitszeit (Teilzeit- und Befristungsgesetz)  (Read 3898 times)

Schulsekretärin

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Da du anscheinend nie einen Änderungsvertrag erhalten hast, solltest du erstmal in deinen Arbeitsvertrag schauen, ob hier dem Arbeitgeber offen gestellt wurde die Vertragsdetails jederzeit einseitig zu ändern. Dann hättest du jetzt keine Chance.

Entschuldigung für mein katastrophales zitieren. Bin in Foren überhaupt nicht fit.

Nein, in meinem Vertrag steht, das Änderungen nur wirksam sind, wenn sie schriftlich vereinbart werden.

ABER heißt das, das diese dann auch von beiden Parteien unterschrieben werden müssten?

Ich möchte mich an dieser Stelle für die zahlreichen Tipps, Nachfragen, Erfahrungen bedanken. Mir bleibt leider nichts anderes übrig, als einen Anwalt zu beauftrgen. Die Personalrätin habe ich ins Vertrauen gezogen und ja, auch ziemlich Dampf abgelassen. Sie schrieb, ich solle mich fragen, wenn ich so sehr gefrustet bin, ob die Kommune der richtige AG für mich sei und dass sie leider nicht helfen könne.

shenja

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Bist du in der Gewerkschaft? Wenn ja, hole die ins Boot. Der Personalrat scheint bei euch unbrauchbar zu sein.

Schulsekretärin

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Bist du in der Gewerkschaft? Wenn ja, hole die ins Boot. Der Personalrat scheint bei euch unbrauchbar zu sein.

Nein, bin nicht in der Gewerkschaft. Deshalb wird das jetzt teuer. Aber das ist es mir wert. Habe nächste Woche einen Termin bei einer Kanzlei, die nur Arbeitnehmer vertreten, keine Arbeitgeber.

Zum Personalrat: Beredtes Schweigen!