Autor Thema: Entgeltstufe als Anforderung in Stellenausschreibung  (Read 994 times)

MagGyver

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Hallo,

Ich habe eine Frage ist eine Stelle Ausschreibung mit einer Entgeltstufe als Anforderung zulässig?

Mich betrifft es da ich mich verbeamten lasse  möchte und damit ins Eingangsamt gelangen. Hierdurch kann ich mich nicht mehr auf eine zeitnah Stelle Ausschreibung bewerben, da diese an eine vorhandene Stufe TV-L oder A ausgeschrieben wird. Die Erfahrung und Position sind aktuell  nach TV-L vorhanden.
Leider muss ich mich entscheiden da ich sonst zu alt werde, zur verbeamtung.

Dir Bindung an eine Entgelgtvoraussetzung stellt für mich nicht den Grundsatz von Eignung, Leistung und Befähigung dar.

Danke für Eure Hinweise.

Thomber

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Antw:Entgeltstufe als Anforderung in Stellenausschreibung
« Antwort #1 am: 23.09.2024 08:15 »
Kenne so eine Stellenauschreibung nicht, aber im Beamtenbereich ist das öfters zu lesen, dass man dort nur Bewerber bestimmter Besoldungsgruppen haben möchte.


Zitat
Dir Bindung an eine Entgelgtvoraussetzung stellt für mich nicht den Grundsatz von Eignung, Leistung und Befähigung dar.
  Nun, dieser Grundsatz bezieht sich auf die Auswahl innerhalb der Bewerbergruppe und nicht auf die formale Ausgestaltung der Ausschreibung, denke ich.

MoinMoin

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Antw:Entgeltstufe als Anforderung in Stellenausschreibung
« Antwort #2 am: 23.09.2024 10:30 »
Hallo,

Ich habe eine Frage ist eine Stelle Ausschreibung mit einer Entgeltstufe als Anforderung zulässig?

Mich betrifft es da ich mich verbeamten lasse  möchte und damit ins Eingangsamt gelangen. Hierdurch kann ich mich nicht mehr auf eine zeitnah Stelle Ausschreibung bewerben, da diese an eine vorhandene Stufe TV-L oder A ausgeschrieben wird. Die Erfahrung und Position sind aktuell  nach TV-L vorhanden.
Leider muss ich mich entscheiden da ich sonst zu alt werde, zur verbeamtung.

Dir Bindung an eine Entgelgtvoraussetzung stellt für mich nicht den Grundsatz von Eignung, Leistung und Befähigung dar.

Danke für Eure Hinweise.
Entgeltstufe oder Entgeltgruppe oder beides?
Also eine gewisse Berufserfahrung kann man durchaus fordern.
Es aber plump nur an eine EG / S festmachen, ohne das diese einen Bezug haben müssen für den Job, halte ich in der Tat für zweifelhaft.