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Am Zenit, TvÖD 9a ohne Verwaltungslehrgang

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Official9A:
Hallo zusammen,

ich bin derzeit in TvÖD VKA 9a eingruppiert. Habe weder eine Ausbildung in der Verwaltung, noch ein Lehrgang oder vergleichbares. Tatsache war ich Quereinsteiger in E6, habe es innerhalb 3 Jahren geschafft durch Stellenwechsel eine 9a Stelle zu bekommen und sehe mich derzeit am Zenit meiner Karriere für den öffentlichen Dienst. Leider musste ich aber meine höhere Entgeltstufe hierfür aufgeben.

Als ich damals angefangen habe und auch heute spricht man davon, dass man in die E9 nur kommt mit dem Verwaltungsfachangestellten oder dem Lehrgang 1. Auch damals, als ich noch in E6 war, bekam ich diese nur durch einen internen Lehrgang mit einer Art Abschlussprüfung, andernfalls wäre ich in E5 gelandet. Diese Art Lehrgang und Prüfung existierte in einer anderen Stadtverwaltung gar nicht und war auch mit E6 ausgeschrieben.

Mittlerweile weiß ich, die Eingruppierung ist von Gemeinde zu Gemeinde bis zu 50k Einwohner unterschiedlich. Es Bedarf keine besonderen Voraussetzungen, außer irgendeine abgeschlossene Ausbildung und hinreichend Erfahrung im öffentlichen Dienst. In größeren Städten oder Hauptstädten, ist das wohl nicht möglich ohne die o.g. Voraussetzungen.

Andernfalls sehe ich noch als Quereinsteiger einige IT Stellen, die nach E10-E11 bezahlt werden. Eine Freundin, ehemals Gastronomin (Kellnerin) hat so auch eine E10 Stelle im First Level Support erhalten als Quereinsteigerin ohne Vorkenntnisse - nur die Gelegenheit. Zur richtigen Zeit am richtigen Ort.

Frage 1: Wie ist eure Erfahrung mit den Entgeltgruppen? Besonders wenn man mit Kollegen aus der gleichen Reihe spricht, scheint es nur den einen Weg zu geben. Schaut man sich bei anderen Stadtverwaltungen um, erkennt man erst recht welche Aufstiegsmöglichkeiten es gibt.

Frage 2: Die Entgeltstufe scheint meiner Erfahrung nach Verhandlungssache zu sein. Ich wurde zwar von E6 3 auf E9a 1 "runtergestuft", doch sollte ich bald eine neue Stelle beginnen die nach E6, E7 oder E8 vergütet wird, schätze ich werden hier die Zeiten zusammen gerechnet? Also im umgekehrten Sinne?

Grüße an alle und lasst euch nicht entmutigen die Karriereleiter woanders zu erklimmen.

FearOfTheDuck:
Seit 2017 erfolgt die Höhergruppierung stufengleich. Wann bist du denn von EG6S3 auf EG9aS1 gekommen? Verhandlungssache ist die Stufe nur bei (Neu)Einstellung.

TB sind anhand ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Die Eingruppierung ist immer korrekt, allerdings kann die Rechtsmeinung, die sich Peter Personaler oder Anton Angestellter darüber bilden, abweichend sein. Theoretisch könnte der AG tariflich dem berühmten Schulabbrecher Aufgaben in EG15 übertragen (und EG15 auszahlen, sofern kein Hinderungsgrund in der Person vorliegt). Die Frage wäre dann allerdings, warum sollte der AG das tun. ;) Die Größe der Behörde spielt dabei keine Rolle, eher noch die "interne Ausrichtung". I.d.R. sind kleinere oder ganz kleine Behörden eher "sparsam" in der Findung ihrer Rechtsmeinung.

Aber spannend, wie sich manche AG austellen. In welchen Bereich arbeitest du denn? Wenn es klassische Verwaltung ist, hast du dann manchmal das Empfinden, dir fehlt ein entsprechender Verwaltungslehrgang oder stellst du fest, dass man sich grundsätzlich das nötige "Handwerkszeug" selbst aneignen kann?

Thomber:

--- Zitat ---Seit 2017 erfolgt die Höhergruppierung stufengleich
--- End quote ---
Vielleicht habe ich den Zusammenhang nicht durchblickt, aber, auch hier im Forum, wird "regelmäßig" über Rückstufungen nach TV-L geschrieben, wobei Stufe 2 eigentlich Minimum sein müsste.   

MoinMoin:

--- Zitat von: Official9A am 22.09.2024 19:40 ---Andernfalls sehe ich noch als Quereinsteiger einige IT Stellen, die nach E10-E11 bezahlt werden. Eine Freundin, ehemals Gastronomin (Kellnerin) hat so auch eine E10 Stelle im First Level Support erhalten als Quereinsteigerin ohne Vorkenntnisse - nur die Gelegenheit. Zur richtigen Zeit am richtigen Ort.

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Das nenne ich mal übertarifliche Bezahlung.
First Level Support ist nichts was im Bereich IT verortet ist, man bekommt email/anrufe, schaut in seinen System nach antworten und antwortet oder schiebt es zum 2. Level
klarer Fall für EG3


--- Zitat ---Frage 2: Die Entgeltstufe scheint meiner Erfahrung nach Verhandlungssache zu sein. Ich wurde zwar von E6 3 auf E9a 1 "runtergestuft", doch sollte ich bald eine neue Stelle beginnen die nach E6, E7 oder E8 vergütet wird, schätze ich werden hier die Zeiten zusammen gerechnet? Also im umgekehrten Sinne?

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Bei Einstellung kann man förderliche Zeiten verhandeln.
Ansonsten hat man einen Anrecht auf die anerkennung einschlägiger Berufserfahrung.

Du bist von EG6 Stufe 3 beim Arbeitgeber höhergruppiert worden zur EG9a ?
Da wäre die Stufe 3 die richtige gewesen, sie oben.
Außer aus Stufe 1 da kommt man in Stufe 2  ;D

KlammeKassen:

--- Zitat von: Thomber am 23.09.2024 07:24 ---
--- Zitat ---Seit 2017 erfolgt die Höhergruppierung stufengleich
--- End quote ---
Vielleicht habe ich den Zusammenhang nicht durchblickt, aber, auch hier im Forum, wird "regelmäßig" über Rückstufungen nach TV-L geschrieben, wobei Stufe 2 eigentlich Minimum sein müsste.

--- End quote ---

Ja, das ist im TV-L so möglich.
Im TVöD-Bund und TVöD-VKA findet seit 2017 aber eine stufengleiche Hochgruppierung statt.

Da der Threadersteller im TVöD-VKA Forum gepostet hat, würde ich erst einmal davon ausgehen, dass er unter den TVöD-VKA fällt

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