Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Richtig Kündigen TV L
fair:
Ein verpflichtender Zeitpunkt, wann das Arbeitsverhältnis enden darf, wird ja aber gerade nicht explizit genannt, sondern nur eine verpflichtende Frist für die Kündigungserklärung. Meines Erachtens kann man die auch übererfüllen, wenn man statt drei Monate bis 30.09. sogar vier Monate bis 31.10. vorher kündigt.
Aber ich habe ja bereits eingeräumt, dass es durchaus sein kann, dass Juristen das anders auslegen, auch wenn es leider nicht eindeutig formuliert ist.
Wie auch immer - ihr merkt hieran, es IST mindestens für manche mißverständlich und man könnte es expliziter formulieren.
FearOfTheDuck:
Du kannst ja übererfüllen, in dem du 4,5,6, 12 Monate vorher kündigst. Nur endet das nichts an dem Zeitpunkt zu dem du kündigen kannst. Ohne die fixen Zeitpunkte wären schließlich alle Fristen obsolet.
MoinMoin:
--- Zitat von: fair am 12.11.2024 17:30 ---Ein verpflichtender Zeitpunkt, wann das Arbeitsverhältnis enden darf, wird ja aber gerade nicht explizit genannt, sondern nur eine verpflichtende Frist für die Kündigungserklärung. Meines Erachtens kann man die auch übererfüllen, wenn man statt drei Monate bis 30.09. sogar vier Monate bis 31.10. vorher kündigt.
Aber ich habe ja bereits eingeräumt, dass es durchaus sein kann, dass Juristen das anders auslegen, auch wenn es leider nicht eindeutig formuliert ist.
Wie auch immer - ihr merkt hieran, es IST mindestens für manche mißverständlich und man könnte es expliziter formulieren.
--- End quote ---
Du meinst für dich nicht eindeutig formuliert.
Wenn es um die Zeitdauer ginge würde da nicht zum Schluss eines Kalendervierteljahres stehen.
Sondern nur die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate.
fair:
--- Zitat von: jeple93 am 23.09.2024 09:30 ---Guten Morgen zusammen,
ich stehe ein wenig mit der Formulierung meiner Kündigung auf dem Schlauch... ::)
Wie formuliere ich den Satz richtig, wenn ich bis zum 30.09. (zum Ende eines Quartals) kündigen muss und dann nach einem Monat gehen werde - sprich der letzte Arbeitstag ist am 31.10. (abgesehen vom Resturlaub).
Vielen lieben Dank :)
--- End quote ---
Zurück zum Ausgangspunkt: es gibt zwei Möglichkeiten: a) auf den Arbeitgeber zugehen und um einen Aufhebungsvertrag bitten; b) schreib einfach den 31.10. rein und schau, was passiert. Sie können es ja trotzdem akzeptieren, niemand ist daran gebunden, das was da im TV-L steht sklavisch anzuwenden, wenn sich beide einig sind (oder sie es schlicht nicht problematisieren wollen, sondern schlicht akzeptieren).
Ich würde 1) empfehlen.
MoinMoin:
Korrekt. Einvernehmlich geht so gut wie alles.
Ich habe in meinem leben schon mehrere Aufhebungsverträge mit meinem AG gemacht (Auch im TV-L), von daher geht es immer darum sich gemeinsam auf etwas zu einigen.
Also biete deinen AG an, dass du bis zum 31.10. bleiben würdest.
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