Hallo ich habe eine Frage bezüglich des Famlienzuschlags 2 und dem Bemessungssatz in der Beihilfe nach der Scheidung, wenn die Exfrau jemanden heiratet, der im öD arbeitet.
Folgende Situation
Kommunalbeamter, 2 leibliche Kinder, davon wohnt 1 Kind (minderjährig) bei der Exfrau (Exfrau bekommt Kindergeld), das andere Kind lebt im Studentenwohnheim (ich bekomme Kindergeld)
Die geschiedene Frau arbeitet bei der Arbeiterwohlfahrt, ihr neuer Ehemann beim Landschaftsverband Rheinland (öD)
Zum Unterhalt bin ich nicht verpflichtet, den Familienzuschlag nach Stufe 1 erhalte ich selbstverständlich nicht.
Bisher erhalte ich meine Besoldung noch mit dem Familienzuschlag für 2 Kinder und in der Beihilfe den Bemessungssatz von 70 %.
Ändert sich dies alles mit der Hochzeit meiner Ex?
Steht mir der Familienzuschlag für 2 Kinder noch zu, oder bekomme ich nur noch für das Kind den Zuschlag, für dass ich auch das Kindergeld erhalte? Weil der neue Ehemann ja auch einen Anspruch auf den Familienzuschlag haben kann, oder?
Wird der Bemessungssatz in der Beihilfe dann ggf. auf 50 % reduziert, weil ich ja u.U. nur noch für 1 Kind den Familienzuschlag erhalte, oder bleibt es bei 70 %, weil der neue Ehemann meiner Exfrau ja selbst nicht beihilfeberechtigt ist (ist Angestellter, kein Beamter).
Ich hoffe Ihr versteht, was ich meine, habe gerade nur noch ? im Kopf.
Ich wäre dankbar für eine Antwort.
Vorab bereits vielen Dank!
Gruß
Michael