Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[BW] Beamte des mittleren Dienstes überholen Aufstiegsbeamte des geh. Dienstes
AVP:
--- Zitat von: Tagelöhner am 29.10.2024 15:32 ---Hier werden in den allermeisten Fällen aber ebenfalls die im Tarifvertrag gesetzten und auch aus der Beamtenwelt bekannten persönlichen Zugangsvoraussetzungen (Qualifikationsanforderung, siehe EGO zum TV-L) angewendet. Mir ist nur der IT-Bereich bekannt, in dem in den letzten Jahren die Zugangsvoraussetzungen aufgeweicht worden sind.
--- End quote ---
Dieses feste Qualifikationserfordernis gibts in der EntgO (allgemeiner Teil) nur ab der E 13.
Ein Hochschulstudium ist für die E 9b Fallgruppe 3 vorgeschrieben, über die Fallgruppe 2 gehts aber auch ohne. Darüber gehts dann bis in die E 12 (entspricht grob A 13).
Mit der neue IT EntgO im besonderen Teil für IT Kräfte ist sogar über den Ausbildungsstrang E13 möglich.
Ich persönlich kenne auch deutlich mehr nach E 11 eingruppierte Beschäftigte als zB A 12er. Kenne persönlich einige Personen die direkt nach dem Bachelor auf E 11 eingruppiert worden. A 12 ist hingegen schon recht selten, alleine aufgrund Stellenobergrenzenverordnungen und sehr begrenztem Planstellenkontingent.
Lediglich in Niedersachsen gibt es zusätzlich die Vereinbarung Verwaltungslehrgänge welche den Zugang zu entsprechenden Entgeltgruppen nur mit entsprechenden Qualifikationen gestattet (gibt es nach meinem Wissen in keinem anderen Land). In der Praxis orientieren sich aber viele Behörden an entsprechenden Regelungen.
Die Laufbahnverordnungen sind dort regelmäßig deutlich restriktiver.
Tagelöhner:
--- Zitat von: AVP am 29.10.2024 17:32 ---
Dieses feste Qualifikationserfordernis gibts in der EntgO (allgemeiner Teil) nur ab der E 13.
Ein Hochschulstudium ist für die E 9b Fallgruppe 3 vorgeschrieben, über die Fallgruppe 2 gehts aber auch ohne. Darüber gehts dann bis in die E 12 (entspricht grob A 13).
--- End quote ---
In meinem beruflichen Umfeld wird von der Möglichkeit "als sonstiger Beschäftigter" auch ohne Hochschulabschluss in E9b bis E12 zu kommen aber so gut wie kein Gebrauch gemacht. Es bleibt zu 99% bei den starren Zugangsvoraussetzungen um einer beamtenähnlichen Systematik treu zu bleiben. Es bringt daher nichts, wenn der Tarifvertrag eine größere Flexibilität ermöglicht, die einem Tarifbeschäftigten zu Gute kommen könnte, wenn die meist verbeamteten Entscheidungsträger, die auf den Funktionsstellen sitzen davon prinzipiell keinen Gebrauch machen.
Thomber:
Ich kann dazu nur wiederholen. Bei uns (Region Bonn) kann ein Tarifler locker von E5/6 nach 9a/b kommen und es gibt auch welche, die von ehemals E5 nach E11 es geschafft haben. Für 2025 habe ich wieder eine Anhebung für einen Kollegen von 9b nach 11 durchgesetzt.... Ich freue mich für die Menschen sehr, kann aber als Beamter, der weder wichtige Freunde noch Parteibuch hat und eine Durchbeförderung auch nicht kennt, da nur zuschauen...
Navigation
[0] Message Index
[*] Previous page
Go to full version