Hallo liebe Forenmitglieder,
ich bin Landesbeamter in Baden-Württemberg und bin nun mit einer etwas für mich Unvorstellbaren Tatsache konfrontiert, zu der ich gerne Meinungen/Anregungen von Euch hören würde.
Zu Sache:
Ich absolvierte in den Jahren 2009-2011 eine Ausbildung im mittleren Dienst der Steuerverwaltung, sodann verrichtete ich Dienst bis mir 2016 die Möglichkeit geschaffen wurde, das 3-Jährige Studium und damit den Aufstieg in den gehoben Dienst zu absolvieren (während des Studiums galt eine Beförderungssperre).
Seit Oktober 2019 bin ich nun im gehobenen Dienst tätig.
Mittlerer Dienst:
10/2011 A6
04/2015 A7 (Beförderung)
Gehobener Dienst:
10/2019 A9
12/2022 A10 (Überleitung 4-Säulenmodell)
Sowohl die Ausbildung, als auch das Studium absolvierte ich mit gutem Abschluss (was in unserer Verwaltung die Grundlage der ersten Beurteilung darstellt).
Meine damaligen Lehrgangskollegen des mittleren Dienstes 2011, die keinen Aufstieg in den gehobenen Dienst absolvierten waren zuletzt reihenweise bis in A10 durchbefördert und übergeleitet worden. Auch zuletzt mit den Perversitäten des 4-Säulenmodells schafften sie es ohne Studium in die gleiche Besoldungsstufe.
Da nun aktuell die ersten Kolleginnen und Kollegen meines mittleren Dienst Lehrgangs sogar in das Endamt erster Amtsinspektor mit Zulage A10Z (entspricht A11) befördert wurden, frage ich mich tatsächlich, ob sowas denn überhaupt sein kann/darf.
Es soll hier überhaupt keine Neiddebatte aufkommen, jedoch frage ich mich, ob ich ohne Studium nun sogar mehr Geld am Ende des Monats auf dem Konto gehabt hätte als mit höherem Bildungsabschluss.
Wie seht ihr das? Könnte das unser Besoldungsgeber auch so gewollt haben? Gefallen lassen muss ich es mir ja wahrscheinlich oder habe ich Möglichkeiten?
Kollegiale Grüße
Euer Staatsdiener3000