Hallo liebe Foristen,
ich hätte eine Frage aus der Praxis:
Samtgemeinde in Niedersachsen
Eine Beamtin, aktuell in A7, müsste gem. Stellenbewertung auf A8 befördert werden.
Dies ist seit nunmehr über 12 Monaten nicht geschehen, da entsprechende Anpassungen am Stellenplan nicht vorgenommen wurden.
Besteht die Möglichkeit einer Zulagengewährung nach 44 NBesG?
Die Durchführungshinweise nennen eine Möglichkeit bei ununterbrochener Wahrnehmung der Tätigkeit.
Kann hier jemand vielleicht etwas Licht ins Dunkel bringen?