Guten Morgen zusammen,
ich bin BaL in Bayern, meine Tochter studiert und ist PKV versichert (mit 80% Beihilfe). Sie möchte jetzt als Werksstudentin nebenher ein paar Euro dazuverdienen und da komme ich zu meiner Frage:
Wie ist das mit der Beihilfe? Ich habe gelesen, dass Kinder während des Erststudiums bis Vollendung des 25. Lebensjahres Beihilfe erhalten solange keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen wird.
Jetzt frage ich, ab wann eine Beschäftigung sozialversicherungspflichtig ist. Gibt es Verdiensthöchstgrenzen? Sollte meine Tochter sozialversicherungspflichtig beschäftigt werden, könnte sie dann in die GKV wechseln oder muss dann ein 100% PKV Tarif abgeschlossen werden?
Vielen Dank im Voraus!