Autor Thema: Wechsel aus der Privatwirtschaft in den höheren Dienst  (Read 1977 times)

Lutzel001

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 4
Liebe Forumsmitglieder,

ich bin aktuell in der Privatwirtschaft tätig und ein Bekannter hat mir jetzt dringend geraden mich auch eine bestimmte Stelle beim Bund zu bewerben, ich würde dort perfekt hinpassen.

Mein Problem dabei ist, dass ich seit über 20 Jahren in der Privatwirtschaft bin und dort auf einer Stelle seit 20 Jahre arbeitet, welche im öffentlichem Dienst eine Referentenstelle ist. Die ganzen Anforderungen habe ich also erfüllt bis auf mein Studium. Dies habe ich vor dem Bologna-Prozess absolviert und bin nur ein Dipl.-Ing. (FH) (8 Voll-Semster).

Auch wenn ich für die Stelle sehr gut passen würde, will mich der Personaler vorher aussortieren, weil ich nicht in den höheren Dienst darf. Allerdings arbeite ich ja schon 20 Jahre zwar in der Privatwirtschaft auf einer Stelle die beim Bund dem Höheren Dienst einspricht.

Ich habe morgen nochmal eine Telefonschalte mit dem Personalsachbearbeiter, aber hat jemand noch ein paar Tipps für mich.

Ich weis, dass es eine gewisse Durchlässigkeit vom gD zum hD gibt, aber was kann ich als Externer machen? Sind wirklich alle Messen gelesen?

Danke Gruß Lutz

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 8,016
1. Es gibt keinen höheren Dienst im TVöD Bund - also Bullshit Beamten Kalk. Und damit kann auch ein Schulabbrecher genommen werden.
(außer wenn die Ausschreibung eine wiss HS verlangt wurde und nicht nur als wünschenswert deklariert hat)
2. Wenn es eine EG13+ Stelle ist und du die Bildungsvoraussetzung nicht hast und nicht als sonstiger Beschäftigter zählst, kannst du trotzdem die Tätigkeiten übertragen bekommen. Bekommst dann nur eine EG weniger.
3. Du musst aufpassen, dass sie dir auch von Anfang an die Stufe 6 geben, geht wie förderliche Zeiten, wenn sie sich zieren, lasse es.

Organisator

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 6,745
Liebe Forumsmitglieder,

ich bin aktuell in der Privatwirtschaft tätig und ein Bekannter hat mir jetzt dringend geraden mich auch eine bestimmte Stelle beim Bund zu bewerben, ich würde dort perfekt hinpassen.

Mein Problem dabei ist, dass ich seit über 20 Jahren in der Privatwirtschaft bin und dort auf einer Stelle seit 20 Jahre arbeitet, welche im öffentlichem Dienst eine Referentenstelle ist. Die ganzen Anforderungen habe ich also erfüllt bis auf mein Studium. Dies habe ich vor dem Bologna-Prozess absolviert und bin nur ein Dipl.-Ing. (FH) (8 Voll-Semster).

Auch wenn ich für die Stelle sehr gut passen würde, will mich der Personaler vorher aussortieren, weil ich nicht in den höheren Dienst darf. Allerdings arbeite ich ja schon 20 Jahre zwar in der Privatwirtschaft auf einer Stelle die beim Bund dem Höheren Dienst einspricht.

Ich habe morgen nochmal eine Telefonschalte mit dem Personalsachbearbeiter, aber hat jemand noch ein paar Tipps für mich.

Ich weis, dass es eine gewisse Durchlässigkeit vom gD zum hD gibt, aber was kann ich als Externer machen? Sind wirklich alle Messen gelesen?

Danke Gruß Lutz

Höherer Dienst ist ein Beamtenbegriff. Mit einem FH-Diplom ist dir der Weg dorthin grundsätzlich versperrt.

Im Tarifbereich ist im allgemeinen Verwaltungsdienst die Voraussetzung für eine E13 (ff.) ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium, was du nicht hast.

Als Ingenieur ist eine Eingruppierung nach E13 jedoch möglich, darüber hinaus nicht.

Neben alldem gibt es ein paar Ausnahmeregelungen, die der neue Arbeitgeber auch gehen wollen muss. Was da möglich ist, wird der der Personalist morgen sagen können.

Meteor

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 39
Man sollte sich niemals von den Qualifikationsanforderungen in einer Stellenausschreibung abschrecken lassen, selbst dann nicht, wenn man gewisse geforderte Nachweise nicht mitbringt. Ich habe mich auch einmal als Externer auf eine solche Stelle im ÖD beworben und diese Stelle ohne Abzüge/Kompromisse erhalten, obwohl ich die Anforderungen hinsichtlich Ausbildung und/oder Berufserfahrung nicht mitgebracht habe.

Jede Behörde entscheidet für sich, wie sie eine Stelle bewertet und wen sie dafür einstellt. Es gibt keine externe Vorgabe, die es verbietet, jemanden nicht-studierten beispielsweise auf eine E14 zu setzen, wenngleich es in der Praxis wohl eher so gut wie niemals vorkommt. Zumindest habe ich selbst beobachtet, wie gelernte Fachinformatiker ohne Studium und ohne Fortbildung die E13 erhalten haben. Es sind reine hausinterne Entscheidungen.

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 8,016
Man sollte sich niemals von den Qualifikationsanforderungen in einer Stellenausschreibung abschrecken lassen, selbst dann nicht, wenn man gewisse geforderte Nachweise nicht mitbringt. Ich habe mich auch einmal als Externer auf eine solche Stelle im ÖD beworben und diese Stelle ohne Abzüge/Kompromisse erhalten, obwohl ich die Anforderungen hinsichtlich Ausbildung und/oder Berufserfahrung nicht mitgebracht habe.

Jede Behörde entscheidet für sich, wie sie eine Stelle bewertet und wen sie dafür einstellt. Es gibt keine externe Vorgabe, die es verbietet, jemanden nicht-studierten beispielsweise auf eine E14 zu setzen, wenngleich es in der Praxis wohl eher so gut wie niemals vorkommt. Zumindest habe ich selbst beobachtet, wie gelernte Fachinformatiker ohne Studium und ohne Fortbildung die E13 erhalten haben. Es sind reine hausinterne Entscheidungen.
Jipp, probieren geht über ...
 hausinterne Entscheidungen: Die Besetzung von Stellen ja, die Eingruppierung nein und wenn Dinge gefordert wurden, die du nicht erfüllst, hättest du formal nicht berücksichtigt werden dürfen.
Aber wo kein Kläger....
ZB: der FI dürfte also
eine EG14 Tätigkeit bekommen haben
oder man hat übertariflich ihm den sonstigen Beschäftigten anerkannt
oder er war in der Tat ein sonstiger Beschäftigter im Tarifsinne.
aber wo kein ....

clarion

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 2,504
Hallo Lutz,

Wenn ein wissenschaftlicher Hochschulabschluss in der Ausschreibung als Voraussetzung genannt ist,  dürfte man Dich aus formalen Gründen nicht im Verfahren berücksichtigen und wird es voraussichtlich auch nicht tun, wenn es andere geeignete Bewerber gibt. Aber probieren geht über studieren.  In Zeiten von Fachkräftemangel werden Personaler ab und an auch kreativ.

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 8,016
oder es wird neu mit optimierten Text ausgeschrieben.

Lutzel001

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 4
So ich wollte mal ein kurzes Update geben.

Der Personaler sortiert mich aus, weil Dipl-Ing (FH) nicht zählt. (Zwischen den Zeilen hat man gehört, der Personaler will sich nicht mit dem Gleichstellungsbeauftragten und der Personalrat anlegen). Bischen komplexer ist das Problem, da es sich um eine Zivilstelle der Bunderswehr handelt. Dort ist der Personaler ja halt "outgesourced". Vor Ort die Kollegen, wissen dass es mich gibt und vielleicht schreiben Sie die Stelle ja neu aus, wobei es gibt wohl ein paar Bewerber (weniger als 5).

Trotzdem vielen Lieben Dank für eure Hilfe.

Gewerbler

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 225
Das ist leider mal wieder ein Problem im öffentlichen Dienst.

Durch die starren Strukturen kann man ziemlich gut wissen, was einen wann erwartet oder auch nicht. Der Nachteil ist aber, dass es kaum Raum für Ausnahmen gibt, auch wenn sie im Einzelfall sinnvoll wären. Oder zumindest ist vielen zu kompliziert, sich mit den Ausnahmen auseinander zu setzen und Lösungen zu finden.  :-\

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 8,016
So ich wollte mal ein kurzes Update geben.

Der Personaler sortiert mich aus, weil Dipl-Ing (FH) nicht zählt. (Zwischen den Zeilen hat man gehört, der Personaler will sich nicht mit dem Gleichstellungsbeauftragten und der Personalrat anlegen). Bischen komplexer ist das Problem, da es sich um eine Zivilstelle der Bunderswehr handelt. Dort ist der Personaler ja halt "outgesourced".
Klingt nach: Es wurde ein wH als Voraussetzung gefordert in der Ausschreibung und da kann dann in der Tat der Personaler nichts machen, weil er dich nicht berücksichtigen darf.
So was hatte wir auch schon mehrfach. Aber inzwischen habe ich durchgesetzt, dass eine Ausbildung nur als wünschenswert betitelt wird.
Zitat
Vor Ort die Kollegen, wissen dass es mich gibt und vielleicht schreiben Sie die Stelle ja neu aus, wobei es gibt wohl ein paar Bewerber (weniger als 5).
Dann sollen die Leute vor Ort die anderen Aussortieren und neu Ausschreiben. Oder die Ausschreibung abbrechen (wegen zu geringer Bewerberzahl) und neu Ausschreiben, so haben wir es bisher immer gehandhabt.

Lutzel001

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 4
Ich gebe ja ehrlich zu nur den Kopftext "Ingenieur ...." die EK13 und die Deteilanforderungen gelesen zu haben. Bei 13 war mir klar es könnten auch beide sich bewerben.

Aber ja so ist es halt, dumm gelaufen.

clarion

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 2,504
Der Personalrat kann eigentlich nicht anders als deine Bewerbung abzulehnen.

Das Argument ist die Bestenauswahl.  Es könnte z.B irgendwo jemanden mit FH Abschluss geben, der noch besser als Du ist und sich nicht beworben hat, weil die Ausschreibung auf Kandidaten mit wissenschaftlichen Hochschulabschluss abzielt. Daher ist es wichtig,  dass man sich vor der Ausschreibung genau überlegt, was ist unverzichtbar für die Stelle und was ist Nice To Have und das dann entsprechend formuliert.

Es wäre ja auch komisch,  wenn man eine Eigenschaft für unverzichtbar hält und dann jemanden einstellt, der genau diese Eigenschaft gar nicht besitzt.
 
Wenn die Ortsinstanz Dich wirklich will, muss sie dafür sorgen, dass die Ausschreibung abgebrochen wird und neu ausgeschrieben wird mit Öffnung für FH Absolventen bzw. BBachelorabolventen.