Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Einstellung nach Rente
KlammeKassen:
Verweist den Arbeitgeber einfach mal auf § 12 Abs. 2 TVöD... also wenn es wirklich dieselben Tätigkeiten wie vorher sind und die EG5 damals richtig war, gibt es die jetzt auch.
ElBarto:
Sehe es auch so, selbe Tätigkeit selbe EG (5).
Wenn Sie 1 Jahr aus dem Geschäft war wäre eine Reduzierung der Erfahrungsstufe möglich.
Sollte man sich -wenn Not am Mann ist- aber überelgen.
oberhaeo:
Kann es sein, dass Laura einfach nur EG mit ES verwechselt hat? Gerade wenn die Buchstaben klein geschrieben sind, gleichen sie sich doch so ziemlich ... :)
funkenstrahl:
--- Zitat von: oberhaeo am 24.09.2024 14:41 ---Kann es sein, dass Laura einfach nur EG mit ES verwechselt hat? Gerade wenn die Buchstaben klein geschrieben sind, gleichen sie sich doch so ziemlich ... :)
--- End quote ---
ja stimmt. Dann hätte ich auch Hoffnung, dass der AG nicht ganz so unmenschlich und betrügerisch ist, wie wenn doch EG gemeint wäre
clarion:
Aber auch Stufe 3 würde ich nicht akzeptieren, wenn ich vorher schon in der Endstufe war.
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