Danke für diesen Link!
Ich füge mal hinzu - wissend, dass meine Ausführungen dieses Gesetz zunächst nicht betreffen - dass die Länder durch mittlerweile relativ großen Besoldungsunterschiede in Konkurrenz zu einander treten (dürfen), um Personal anzuwerben, ebendieses Personal diese Konkurrenzsituation jedoch - zumindest Rheinland-Pfalz verlassend - nicht nutzen darf. Interessanterweise haben vor allem Bundesländer, die gut besolden, das Altersgeld eingeführt (...) und in Rheinland-Pfalz gibt es das Altersgeld für politische Beamte (...). Warum dann nicht für alle?