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[Allg] Attest- und Amtsarztpflicht bei JEDER Krankmeldung
Versuch:
--- Zitat von: blub1984w am 03.10.2024 08:36 ---
--- Zitat von: IchLiebeBeamtentum am 02.10.2024 17:41 ---Es ist eine behördliche Anordnung, mehr nicht.
Lege ein Attest vor und fertig.
--- End quote ---
Ach wirklich? Ich soll also mit Dauerdurchfall und Erbrechen erst mich zum Hausarzt schleppen und dann noch stundenlang im Gesundheitsamt warten? Und bei der nächsten Grippe oder falls man sich ein Bein bricht?
Jeder kann zu dem Thema seine Meinung haben, aber du bist nur zum stänkern hier und zu nix anderem.
--- End quote ---
Krankschreibung zumindest geht auch telefonisch
MoinMoin:
--- Zitat von: Versuch am 03.10.2024 08:50 ---
--- Zitat von: blub1984w am 03.10.2024 08:36 ---
--- Zitat von: IchLiebeBeamtentum am 02.10.2024 17:41 ---Es ist eine behördliche Anordnung, mehr nicht.
Lege ein Attest vor und fertig.
--- End quote ---
Ach wirklich? Ich soll also mit Dauerdurchfall und Erbrechen erst mich zum Hausarzt schleppen und dann noch stundenlang im Gesundheitsamt warten? Und bei der nächsten Grippe oder falls man sich ein Bein bricht?
Jeder kann zu dem Thema seine Meinung haben, aber du bist nur zum stänkern hier und zu nix anderem.
--- End quote ---
Krankschreibung zumindest geht auch telefonisch
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Es geht doch gar nicht um die Krankschreibung ab erstem Tag!
Es geht darum, dass sie ab dem erstem Tag sofort und jedes mal zum Amtsarzt gehen soll.
Und da würde ich stumpf sagen, dass ist überzogen und unverhältnismäßig, denn es impliziert das der Hausarzt "betrügt".
@blub1984w
Klar kannst du gleich mit einer Verwaltungsklage daher kommen, aber warum gleich das große Besteck?
Verwaltung schlägt man am besten mit Verwaltung.
Wenn du also deine AUB vom Hausarzt eingeholt hast, dann lasse dir doch gleich die Transportunfähigkeit wegen Übelkeit und Erbrechen ausstellen und forderst den Amtsarzt zu einen Hausbesuch auf oder
orderst einen Krankentransport zum Amtsarzt (natürlich mit vorheriger Terminabsprache und legst schön deinem AG die Rechnung hin (natürlich cc an die Aufsichtsbehörde mit dem Verweis, dass hier Steuergelder verschwendet werden).
Am besten natürlich via der Arztpraxis deines Hausarztes, dass er sich also stets direkt an den Amtsarzt wenden soll, damit dieser das notwendige in die Weg leitet. Was sagt der eigentlich dazu, dass dein AG ihm "Betrug" vorwirft.
Wenn es also in der Tat eine Handlung eines wildgewordenen Vorgesetzen ist, dann wird er am ehesten damit eingefangen.
FGL:
--- Zitat von: blub1984w am 02.10.2024 17:01 ---Es ist keine Schwachsinnsklage, sondern das zulässige Rechtsmittel gegen eine unsachgemäße, falsche und überzogene interne Weisungsverfügung.
--- End quote ---
Ein zulässiges Rechtsmittel, das offensichtlich unbegründet ist - und damit eine Schwachsinnsklage.
--- Zitat von: blub1984w am 02.10.2024 17:01 ---Du kannst dich ja gerne mal trotz Unschuld wegem Betruges verurteilen lassen, wenn du das so toll findest. Ich nicht. Ich lass mich nicht für etwas bestrafen, was ich nicht begangen habe.
--- End quote ---
Das sind nicht einmal Äpfel und Birnen, die Du hier vergleichst, sondern Äpfel und Porenbetonsteine.
Casa:
--- Zitat ---Ein zulässiges Rechtsmittel, das offensichtlich unbegründet ist - und damit eine Schwachsinnsklage.
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Aussichtslos ist die Klage m. E. nicht.
--- Zitat ---Verwaltung schlägt man am besten mit Verwaltung.
--- End quote ---
So mache ich das auch.
"Ihr Hinweis sagt ich soll nicht abc sondern xyz tun. Unsere allgemeine und verschriftlichte Dienstanweisung 123/2020 sagt ich muss abc tun und nicht das Gegenteil xyz. Sollte es eine gesonderte verschriftlichte Dienstanweisung für meinen Fachbereich geben, die xyz vorsieht, bitte ich um Mitteilung. Lassen Sie uns gerne zeitnah darüber sprechen."
Danach kam zu dem Thema nichts mehr. Jetzt wir die Person, um die es geht, an anderer Stelle verhaltensauffällig. An der Stelle muss ich dann leider auch wieder den Finger in die Wunde legen.
Ich lasse mich hier menschlich und rechtlich von "Leben und Leben lassen" leiten. Man muss nicht wegen jedem Mist sofort etwas sagen oder gar die - nicht zwingenden - rechtlichen Gegebenheiten ausschöpfen. Jeder sollte im Dienst professionell und respektvoll sein, um gemeinsam und entspannt an einer Sache zu arbeiten.
Wird der äußere Rahmen von einer Seite erheblich missachtet, müssen eben andere Seiten aufgezogen werden.
Beispiel.
Kommt ein Mitarbeiter ein einziges mal 15 Minuten zu spät zu seinem Bürojob, muss man ihn nicht auf dem Gang "blöd von der Seite" vollquatschen. Kommt er viel später oder passiert das öfter, lässt sich die Sache in einem vernünftigen Gespräch in einem Büroraum klären. Möglich wäre freilich auch eine Abmahnung oder Ermahnung im disziplinarischen Sinne.
Handelt ein Mitarbeiter fachlich nicht wie gewünscht, muss man ihm dies konkret kommunizieren, ihn fragen, warum er so handelte, das intellektuelle Vermögen haben sein Handeln nachzuvollziehen, einen Verbesserungsvorschlag unterbreiten und die Einhaltung kontrollieren. Dazu muss man freilich selbst Ahnung von der Thematik haben und der Vorgesetzte muss sich um die personellen und sachlichen Ressourcen für die Umsetzung kümmern.
Leider mangelt es so oft am Verhalten derer, die es besser wissen sollten. Unabhängig davon haben viele keinen Führungswillen.
IchLiebeBeamtentum:
Also die Vergleiche hier, die haben es schon in sich! 8)
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