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[Allg] Attest- und Amtsarztpflicht bei JEDER Krankmeldung

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flip:
Aufträge / Termine beim Amtsarzt mach i.d.R. der AG. Wer bestellt, der bezahlt. Auch kenne ich keine Rechtsgrundlage, die einen während AU dazu verpflichtet etwas zu leisten, wie etwa einen Termin beim Amtsarzt zu buchen.

Casa:
Gibt es eine Vorgeschichte?

Welches Bundesland?

Fragmon:

--- Zitat von: Gewerbler am 24.09.2024 14:37 ---Ich stelle mir auch ein wenig die Frage, wie das in der Praxis funktionieren soll. Kriegt man denn überhaupt schnell genug Termine beim Amtsarzt? Trägt die Dienststelle dann die Kosten dafür?

--- End quote ---

Ja, das geht, wenn man sich mit dem zuständigen Gesundheitsamt abstimmt. Insbesondere in Fällen, wo diese Anordnung nachvollziehbar ist (Krank / Urlaub / Sonderurlaub /Krank) wird man seitens der Amtsärzte unterstützt und schieben die spontanen Untersuchungen mit in den Zeitplan.

blub1984w:

--- Zitat von: boysetsfire am 24.09.2024 14:26 ---Ich nehme an, dass es bereits eine längere Vorgeschichte gibt und dass das aktuelle Geschehen lediglich der Tropfen war, der das Fass zum Überlaufen gebracht hat. Aber wie dem auch sei, vielleicht hilft das hier weiter:

https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/bssh/document/NJRE001215384

--- End quote ---


DAnkeschön für den Link, werde ich mir in Ruhe einmal durchlesen.

Die längere Vorgeschichte ist, dass sie und ich miteinander nicht zurechtkommen und sie anderen - dem weltberühmten Flurfunk - mehr glaubt, als mir selbst.

blub1984w:
Eine konkrete Vorgeschichte gibt es nicht, außer die, die ich im Eingangspost geschrieben habe. Die Attestpflicht vom Arzt ab dem ersten Tag ist mir total schnuppe, sollen se haben, wenn sie wollen.

Aber für jede Erkrankung den Amtsarzt aufsuchen ist mehr als übertrieben. Ich habe ja beide Pflichten direkt zusammen bekommen, also nicht erst Attestpflicht und dann das zweite oben drauf, direkt beides gleichzeitig angeordnet worden. Letztlich unterstellen sie meinen Ärzten, dass die mir Gefälligkeitsatteste ausgestellt haben.

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