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[Allg] Attest- und Amtsarztpflicht bei JEDER Krankmeldung

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blub1984w:

--- Zitat von: MoinMoin am 03.10.2024 09:43 ---
--- Zitat von: Versuch am 03.10.2024 08:50 ---
--- Zitat von: blub1984w am 03.10.2024 08:36 ---
--- Zitat von: IchLiebeBeamtentum am 02.10.2024 17:41 ---Es ist eine behördliche Anordnung, mehr nicht.
Lege ein Attest vor und fertig.

--- End quote ---


Ach wirklich? Ich soll also mit Dauerdurchfall und Erbrechen erst mich zum Hausarzt schleppen und dann noch stundenlang im Gesundheitsamt warten? Und bei der nächsten Grippe oder falls man sich ein Bein bricht?

Jeder kann zu dem Thema seine Meinung haben, aber du bist nur zum stänkern hier und zu nix anderem.

--- End quote ---
Krankschreibung zumindest geht auch telefonisch

--- End quote ---
Es geht doch gar nicht um die Krankschreibung ab erstem Tag!
Es geht darum, dass sie ab dem erstem Tag sofort und jedes mal zum Amtsarzt gehen soll.

Und da würde ich stumpf sagen, dass ist überzogen und unverhältnismäßig, denn es impliziert das der Hausarzt "betrügt".
@blub1984w
Klar kannst du gleich mit einer Verwaltungsklage daher kommen, aber warum gleich das große Besteck?
Verwaltung schlägt man am besten mit Verwaltung.

Wenn du also deine AUB vom Hausarzt eingeholt hast, dann lasse dir doch gleich die Transportunfähigkeit wegen Übelkeit und Erbrechen ausstellen und forderst den Amtsarzt zu einen Hausbesuch auf oder
orderst einen Krankentransport zum Amtsarzt (natürlich mit vorheriger Terminabsprache und legst schön deinem AG die Rechnung hin (natürlich cc an die Aufsichtsbehörde mit dem Verweis, dass hier Steuergelder verschwendet werden).
Am besten natürlich via der Arztpraxis deines Hausarztes, dass er sich also stets direkt an den Amtsarzt wenden soll, damit dieser das notwendige in die Weg leitet. Was sagt der eigentlich dazu, dass dein AG ihm "Betrug" vorwirft.

Wenn es also in der Tat eine Handlung eines wildgewordenen Vorgesetzen ist, dann wird er am ehesten damit eingefangen.

--- End quote ---


Hi Moin Moin.
Danke für deinen ausführlichen Beitrag 😃

Deine Ideen finde ich super. Werde ich im Zweifel ausprobieren.

Versuch über Personalrat, keine Chance bei denen
Versuch mit der Geschäftsleitung zu sprechen - Fehlschlag
Gespräch mit der Behördenleitung - brachte auch nichts.

Nun nutze ich meine möglichen Rechtsmittel aus, ich werde vorher noch nen letzten Versuch übern Anwalt per Brief starten und dann gehts nur über den Klageweg.

Leider.

AR76:
Was ist eigentlich die Rechtsgrundlage für diese Anweisung?

Ich frage für einen Freund :)

blub1984w:
Angegeben haben die 33 lbg nrw.

Für mich liest sich das eher so, dass Atteste vom Amtsarzt überprüft werden können, aber nicht, dass dies grundsätzlich im Vorhinein schon so beschlossen werden kann.

Juraisttoll:
Der § 33 LBG NRW ist falsch. Der findet nur Anwendung, wenn ein Anlass zum Zweifel auf Dienstunfähigkeit besteht. Dieser Anlass ist gegeben (siehe dazu §§ 26 Absatz 1 Satz 1 und 2 BeamtStG (Beamtenstatusgesetz), 33 Absatz 1 Satz 1 und Satz 3 LBG NRW), wenn man innerhalb von 6 Monaten mehr als 3 Monate krank ist. Dann wäre bei dir der Vorgesetzte (in deinem Fall die Geschäftsleitung der Behörde) berechtigt, dich zum Amtsarzt zu schicken, quasi dass ein ärztliches Gutachten vom Amtsarzt erstellt wird über deine Dienstunfähigkeit und somit prognosehalber der Entscheidung dienend dich in in die Dienstunfähigkeit (Vorruhestand - vergleichbar wie Frührente) zu schicken. Aufgrund des von dir geschilderten Sachverhalts, dass du nur einmal krank warst und man dir Blau machen unterstellt, ist das kein Anlass dich zum Amtsarzt zu schicken. Das gibt das Gesetz bzw. die von mir zitierten Vorschriften gar nicht her und somit ist diese dienstliche Weisung schlechtweghin unzulässig. Er dürfte von dir verlangen, dass du in Zukunft jedes Attest vom Hausarzt immer am ersten Krankheitstag vorlegen musst, das dürfte er, aber gleich immer zum Amtsarzt geschickt zu werden, das entbehrt jeglicher Grundlage und hält vor keinem Verwaltungsgericht stand. Siehe auch dazu die Verwaltungsgerichtsurteile, die im Forum bereits von Beitragsteilnehmern gepostet worden, unter anderem BVerwG.... usw..) Das kann der Anwalt auch alles in sein Schreiben an deinen Vorgesetzten aufnehmen, aber ich würde dir direkt empfehlen Klage zu erheben, hast ja gesehen, dass deine Vorgesetzen nichts machen nach Gesprächen...

Juraisttoll:
Hier nochmal zur Wiederholung:

bb) Tatbestandlich setzt die Weisung zur Attestvorlage bzw. Beibringung eines amtsärztlichen Zeugnisses
voraus, dass der Beamte nach eigener Einschätzung infolge Krankheit dienstunfähig ist und dass der
Dienstherr Zweifel an dieser (Selbst-) Einschätzung hat. Diese Zweifel dürfen nicht aus der Luft gegriffen,
sondern müssen durch konkrete Umstände veranlasst sein (BVerwG, B.v. 23.3.2006 - 2 A 12/04 - juris Rn.
3; B.v. 28.5.1984 - 2 B 205.82 - juris Rn. 3; BayVGH, B.v. 14.7.2008 - 3 ZB 07.2138 - juris Rn. 4; VG
München, B.v. 10.8.2016 - M 5 E 16.2120 - juris Rn. 23).


https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/bssh/document/NJRE001215384 <- Urteil von einem Verwaltungsgericht aus Schleswig-Holstein

Auch wenn ein anderes Verwaltungsgericht, die Beamtengesetzte der Länder (LBG NRW usw.) sind meistens identisch, so dass sich Verwaltungsgerichte auch meistens an die Urteile anderer Gerichte orientieren. Kannst du ja alles so deinem Anwalt weiterreichen

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