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[Allg] Attest- und Amtsarztpflicht bei JEDER Krankmeldung
blub1984w:
Hallöchen. Hier mal ein Update.
Die ganze Sache läuft jetzt über den Anwalt des DBB. Dieser hat ein nettes Schreiben an die Behörde geschickt und darauf aufmerksam gemacht, dass beide Verfügungen grundlos und auch begründungslos sind, mithin rechtswidrig, da auch nicht die richtigen Vorschriften genutzt wurden. Auf das Schreiben hat die Behörde bislang nicht reagiert, daher wird jetzt wohl in den kommenden Tagen Klage eingereicht werden.
Diese Woche bin ich das erste Mal seit Erlass der Verfügungen krankgeschrieben worden und zwar vom Hausarzt für drei Tage. Da mein Vorbringen keine aufschiebende Wirkung hat, musste ich trotzdem zum Amtsarzt. Dieser hat das Attest meines Hausarztes bestätigt. Das Gutachten dazu hab ich der Behörde übergeben. Traurig ist auch, dass hierdurch ich nicht nur
A) gezwungen werde mich von jemanden untersuchen zu lassen, obwohl ich es nicht will
B) durch Bekanntgabe der Diagnose meine Persönlichkeitsrechte ausgehebelt werden, denn schließlich muss ich dem Arbeitgeber ja nicht mitteilen, warum ich krankgeschrieben bin
rs:
Nach meinem - vielleicht naivem - Rechtsverständnis müsste dein Dienstherr spätestens nach dem Schreiben des DBB Anwaltes erkennen können, dass seine Anweisung rechtswidrig war und diese sofort (!) zurücknehmen.
Jedes weitere Beharren darauf könnte bei den Beteiligten zu persönlichen Konsequenzen führen. Sprich, bei weiterem rechtswidrigem Handeln wären theoretisch spätere Disziplinarmaßnahmen gegen die Verantwortlichen möglich und ggf. sogar angezeigt.
blub1984w:
--- Zitat von: rs am 06.11.2024 22:46 ---Nach meinem - vielleicht naivem - Rechtsverständnis müsste dein Dienstherr spätestens nach dem Schreiben des DBB Anwaltes erkennen können, dass seine Anweisung rechtswidrig war und diese sofort (!) zurücknehmen.
Jedes weitere Beharren darauf könnte bei den Beteiligten zu persönlichen Konsequenzen führen. Sprich, bei weiterem rechtswidrigem Handeln wären theoretisch spätere Disziplinarmaßnahmen gegen die Verantwortlichen möglich und ggf. sogar angezeigt.
--- End quote ---
Ja, so sehe ich es auch. Habe auch schon lange nicht wenig Lust, mich an GStA und JM zu wenden. Möchte da aber nicht im Alleingang ohne den Anwalt handeln.
Mir wurde mal ins Ohr geflüstert, dass es Rechtsbeugung sein könnte, da falsche Paragraphen angewendet worden sind. So ganz genau bin ich da aber auch nicht hintergestiegen. Selbst nach zwanzig Dienstjahren ist man eben noch kein studierter Jurist. Gut, ist die Geschäftsleitung auch nicht.
Der Knaller isr auch:
Der Anwalt hat ne Rückmeldefrist gesetzt für den 31.10.
Angeblich ist sein Schreiben erst am 28.10. dort eingegangen. Das Eingangsschreiben der Behörde ist auf den 30.10. datiert und wurde erst am 31.10. abgesandt. Finde ich auch schon frech.
Casa:
--- Zitat ---Mir wurde mal ins Ohr geflüstert, dass es Rechtsbeugung sein könnte, da falsche Paragraphen angewendet worden sind.
--- End quote ---
Die Handlung ist tatbestandlich weit weg von Rechtsbeugung. Geeignete Täter sind neben Richtern zwar auch "andere Amtsträger" allerdings obliegt den Mitarbeitern deiner Verwaltung keine Leitung oder Entscheidung in Rechtssachen zugunsten oder zum Nachteil einer Partei. Verwaltungsverfahren sind keine Rechtssachen im Sinne des § 339 StGB (BGH, Urteil vom 14. März 1972 – 5 StR 589/71).
Man kann hier mal die Rechtsaufsicht informieren, so man bei der obersten Dienstbehörde (Bürgermeister etc.) mit seinem Anliegen nicht durchdringt.
blub1984w:
--- Zitat von: Casa am 07.11.2024 17:27 ---
--- Zitat ---Mir wurde mal ins Ohr geflüstert, dass es Rechtsbeugung sein könnte, da falsche Paragraphen angewendet worden sind.
--- End quote ---
Die Handlung ist tatbestandlich weit weg von Rechtsbeugung. Geeignete Täter sind neben Richtern zwar auch "andere Amtsträger" allerdings obliegt den Mitarbeitern deiner Verwaltung keine Leitung oder Entscheidung in Rechtssachen zugunsten oder zum Nachteil einer Partei. Verwaltungsverfahren sind keine Rechtssachen im Sinne des § 339 StGB (BGH, Urteil vom 14. März 1972 – 5 StR 589/71).
Man kann hier mal die Rechtsaufsicht informieren, so man bei der obersten Dienstbehörde (Bürgermeister etc.) mit seinem Anliegen nicht durchdringt.
--- End quote ---
Danke für die Erklärung 😊 Wie gesagt, man kann nicht alles wissen. Genau, hab in der Regel bei Rechtsbeugung auch nur Richternamen gelesen.
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