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[Allg] Attest- und Amtsarztpflicht bei JEDER Krankmeldung

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blub1984w:
Der Antrag auf einstweilige Anordnung ist eingereicht. Stellungnahmefrist eigentlich bis zum 6.12., natürlich wurde seitens der GStA erstmal Fristverlängerung beantragt und bewilligt. Soviel zum Thema Eilverfahren, also wird da vorm Neujahr nix passieren. Ich bin natürlich ziemlich sickig

Rheini:
Wurde nur um Fristverlängerung seitens des Dienstherrn gebeten oder wurde zeitgleich zugesichert, ab sofort auf die Anordnung bis zur Entscheidung, abzusehen?

blub1984w:
Nein, die GStA hat nur um Fristverlängerung gebeten. Zwischenzeitlich liegt aber auch die Stellungnahme meiner Geschäftsleitung vor. Abgesehen davon, dass darin gelogen wird. Es wird an den Verfügungen festgehalten. Der Grund: ich sei während meiner Krankschreibung meinen Sohn von der Schule abholen gewesen.

Ich weiß nicht, ob ich lachen oder heulen soll.

PushPull:
Es liest sich für mich so, als wolle man dich loswerden. Darum schikaniert man dich. Halte den Gegendruck über PR/Gewerkschaft/Anwalt aufrecht. Arrangiere dich aber evtl. mit dem Gedanken einer Versetzung. Wenn das nur der Anfang von Schikanierereien ist, zehrt das unnötig an Nerven und Kraft.


--- Zitat ---Der Grund: ich sei während meiner Krankschreibung meinen Sohn von der Schule abholen gewesen.
--- End quote ---

Lachen, definitiv. Es gibt Verpflichtungen, die sich sowohl in der Dauer (15 Minuten abholen ggü. einem ganzen Arbeitstag inkl. Arbeitsweg), als auch in ihrer absoluten Notwendigkeit (minderjähriges Kind betreuen ggü. Arbeit bleibt liegen) unterscheiden. Woher hat die Geschäftsführung die Information eigentlich?

Juraisttoll:

--- Zitat von: blub1984w am 04.12.2024 11:04 ---Nein, die GStA hat nur um Fristverlängerung gebeten. Zwischenzeitlich liegt aber auch die Stellungnahme meiner Geschäftsleitung vor. Abgesehen davon, dass darin gelogen wird. Es wird an den Verfügungen festgehalten. Der Grund: ich sei während meiner Krankschreibung meinen Sohn von der Schule abholen gewesen.

Ich weiß nicht, ob ich lachen oder heulen soll.

--- End quote ---

Ich habe auch gerade einen großen Rechtsstreit mit meinem Dienstherrn. Bin wie du auch Servicekraft auf Beamtenbasis bei einer Staatsanwaltschaft. Ich lasse gerade durch eine renommierte Anwaltskanzlei für Beamtenrecht eine Klage wegen Personalakte prüfen und es sieht eventuell nach Rechtsstreit vorm Verwaltungsgericht aus. Zudem möchte ich eine Strafakte von der Staatsanwaltschaft haben und habe auch schon Dienstaufsichtsbeschwerde gegen meine Dienstvorgesetzte eingereicht beim Justizministerium, wo ich auch mit Einreichung einer Verfassungsbeschwerde drohte, auf einmal wurde meine Dienstaufsichtsbeschwerde vorrangig zur Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Höchstwahrscheinlich läuft es aber auf eine Verfassungsbeschwerde nächstes Jahr hinaus, ich werde auf jeden Fall eine in Auftrag geben.

Du musst nur stark bleiben und die richtigen Schritte machen, dann wird alles nach Vorschrift laufen.

Was deinen Fall betrifft, ist das wirklich beschämend, was deine Vorgesetzten da machen, sogar vor Gericht lügen.

Im schlimmsten Fall lass dich wirklich versetzen, weil auch wenn du den Rechtsstreit gewinnst, hast du da dennoch wahrscheinlich keine rosige Zukunft mehr.

Ich habe auch bereits einen Versetzungsantrag gestellt.

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