Selbstverständlich darf man behördliche, gerichtliche und auch private Schreiben vom fiesen Abmahnanwalt hochladen. Jeder, der mir "pöse" Post schickt, muss damit rechnen, dass ich damit ein Wenig kostenlose Werbung mache.... Und werr etwas Schönes schickt, kann gegen meine "Werbung" ja sowieso nichts sagen.
Ich habe offizielle Bescheide damals auch in meiner Masterarbeit verwendet. (Nur private Daten vom Bürger wurden natürlich unkenntlich gemacht.) Das kommt viel besser als konstruierte, erfundene Sachverhalte.
Im Übrigen...wenn dir der "Agent" vom Verfassungsschutz nach dem Anwerbegespräch sagt, dass du das nicht erzählen darfst.... gähn...
