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[Allg] Attest- und Amtsarztpflicht bei JEDER Krankmeldung
blub1984w:
--- Zitat von: Casa am 11.02.2025 13:45 ---
--- Zitat ---Update:
Daa VG Düsseldorf hat mir im heutigen Beschluss im Wege der einstweiligen Anordnung vollumfänglich Recht gegeben. Beide Verfügungen sind wohl rechtswidrig. Nun bin ich gespannt, wie der Dienstherr darauf reagieren wird
--- End quote ---
Sehr gut!
Kannst du den Beschluss anonymisiert online stellen? Gern auch per PN.
--- End quote ---
Ja ich freue mich auch total darüber. Ich bin wegen der ganzen Sache krankgeschrieben worden. Ich habe mich lange dagegen gewehrt, denn die Leidtragenden sind immer die unmittelbaren Teamkollegen. Es ging aber nicht mehr. Bin seit Anfang Januar Zuhause. Mal sehen wann und wie es weitergeht. Aber, dass das Gericht zu meinen Gunsten entschieden hat, gibt mir schon viel Kraft.
blub1984w:
Ich würde gerne den Beschluss hochladen, bin mir aber nicht sicher, ob ich das darf 🤷🤷
Thomber:
Selbstverständlich darf man behördliche, gerichtliche und auch private Schreiben vom fiesen Abmahnanwalt hochladen. Jeder, der mir "pöse" Post schickt, muss damit rechnen, dass ich damit ein Wenig kostenlose Werbung mache.... Und werr etwas Schönes schickt, kann gegen meine "Werbung" ja sowieso nichts sagen.
Ich habe offizielle Bescheide damals auch in meiner Masterarbeit verwendet. (Nur private Daten vom Bürger wurden natürlich unkenntlich gemacht.) Das kommt viel besser als konstruierte, erfundene Sachverhalte.
Im Übrigen...wenn dir der "Agent" vom Verfassungsschutz nach dem Anwerbegespräch sagt, dass du das nicht erzählen darfst.... gähn... ;D
Organisator:
--- Zitat von: Thomber am 11.02.2025 14:30 ---Selbstverständlich darf man behördliche, gerichtliche und auch private Schreiben vom fiesen Abmahnanwalt hochladen. Jeder, der mir "pöse" Post schickt, muss damit rechnen, dass ich damit ein Wenig kostenlose Werbung mache.... Und werr etwas Schönes schickt, kann gegen meine "Werbung" ja sowieso nichts sagen.
Ich habe offizielle Bescheide damals auch in meiner Masterarbeit verwendet. (Nur private Daten vom Bürger wurden natürlich unkenntlich gemacht.) Das kommt viel besser als konstruierte, erfundene Sachverhalte.
Im Übrigen...wenn dir der "Agent" vom Verfassungsschutz nach dem Anwerbegespräch sagt, dass du das nicht erzählen darfst.... gähn... ;D
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Dürfen - ja, natürlich. Allerdings muss man dann auch darauf gefasst sein, dass die andere Seite eingeschnappt drauf reagiert.
Thomber:
Nun, wenn die andere Seite ein schlechtes Gewissen hat, sich ertappt fühlt oder so.... kann sein. ;D
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