Autor Thema: [Allg] Attest- und Amtsarztpflicht bei JEDER Krankmeldung  (Read 8338 times)

Versuch

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Es ist eine behördliche Anordnung, mehr nicht.
Lege ein Attest vor und fertig.


Ach wirklich? Ich soll also mit Dauerdurchfall und Erbrechen erst mich zum Hausarzt schleppen und dann noch stundenlang im Gesundheitsamt warten? Und bei der nächsten Grippe oder falls man sich ein Bein bricht?

Jeder kann zu dem Thema seine Meinung haben, aber du bist nur zum stänkern hier und zu nix anderem.
Krankschreibung zumindest geht auch telefonisch

MoinMoin

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Es ist eine behördliche Anordnung, mehr nicht.
Lege ein Attest vor und fertig.


Ach wirklich? Ich soll also mit Dauerdurchfall und Erbrechen erst mich zum Hausarzt schleppen und dann noch stundenlang im Gesundheitsamt warten? Und bei der nächsten Grippe oder falls man sich ein Bein bricht?

Jeder kann zu dem Thema seine Meinung haben, aber du bist nur zum stänkern hier und zu nix anderem.
Krankschreibung zumindest geht auch telefonisch
Es geht doch gar nicht um die Krankschreibung ab erstem Tag!
Es geht darum, dass sie ab dem erstem Tag sofort und jedes mal zum Amtsarzt gehen soll.

Und da würde ich stumpf sagen, dass ist überzogen und unverhältnismäßig, denn es impliziert das der Hausarzt "betrügt".
@blub1984w
Klar kannst du gleich mit einer Verwaltungsklage daher kommen, aber warum gleich das große Besteck?
Verwaltung schlägt man am besten mit Verwaltung.

Wenn du also deine AUB vom Hausarzt eingeholt hast, dann lasse dir doch gleich die Transportunfähigkeit wegen Übelkeit und Erbrechen ausstellen und forderst den Amtsarzt zu einen Hausbesuch auf oder
orderst einen Krankentransport zum Amtsarzt (natürlich mit vorheriger Terminabsprache und legst schön deinem AG die Rechnung hin (natürlich cc an die Aufsichtsbehörde mit dem Verweis, dass hier Steuergelder verschwendet werden).
Am besten natürlich via der Arztpraxis deines Hausarztes, dass er sich also stets direkt an den Amtsarzt wenden soll, damit dieser das notwendige in die Weg leitet. Was sagt der eigentlich dazu, dass dein AG ihm "Betrug" vorwirft.

Wenn es also in der Tat eine Handlung eines wildgewordenen Vorgesetzen ist, dann wird er am ehesten damit eingefangen.

FGL

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Es ist keine Schwachsinnsklage, sondern das zulässige Rechtsmittel gegen eine unsachgemäße, falsche und überzogene interne Weisungsverfügung.
Ein zulässiges Rechtsmittel, das offensichtlich unbegründet ist - und damit eine Schwachsinnsklage.

Du kannst dich ja gerne mal trotz Unschuld wegem Betruges verurteilen lassen, wenn du das so toll findest. Ich nicht. Ich lass mich nicht für etwas bestrafen, was ich nicht begangen habe.
Das sind nicht einmal Äpfel und Birnen, die Du hier vergleichst, sondern Äpfel und Porenbetonsteine.

Casa

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Zitat
Ein zulässiges Rechtsmittel, das offensichtlich unbegründet ist - und damit eine Schwachsinnsklage.

Aussichtslos ist die Klage m. E. nicht.


Zitat
Verwaltung schlägt man am besten mit Verwaltung.

So mache ich das auch.

"Ihr Hinweis sagt ich soll nicht abc sondern xyz tun. Unsere allgemeine und verschriftlichte Dienstanweisung 123/2020 sagt ich muss abc tun und nicht das Gegenteil xyz. Sollte es eine gesonderte verschriftlichte Dienstanweisung für meinen Fachbereich geben, die xyz vorsieht, bitte ich um Mitteilung. Lassen Sie uns gerne zeitnah darüber sprechen."
Danach kam zu dem Thema nichts mehr. Jetzt wir die Person, um die es geht, an anderer Stelle verhaltensauffällig. An der Stelle muss ich dann leider auch wieder den Finger in die Wunde legen.

Ich lasse mich hier menschlich und rechtlich von "Leben und Leben lassen" leiten. Man muss nicht wegen jedem Mist sofort etwas sagen oder gar die - nicht zwingenden - rechtlichen Gegebenheiten ausschöpfen. Jeder sollte im Dienst professionell und respektvoll sein, um gemeinsam und entspannt an einer Sache zu arbeiten.
Wird der äußere Rahmen von einer Seite erheblich missachtet, müssen eben andere Seiten aufgezogen werden.


Beispiel.
Kommt ein Mitarbeiter ein einziges mal 15 Minuten zu spät zu seinem Bürojob, muss man ihn nicht auf dem Gang "blöd von der Seite" vollquatschen. Kommt er viel später oder passiert das öfter, lässt sich die Sache in einem vernünftigen Gespräch in einem Büroraum klären. Möglich wäre freilich auch eine Abmahnung oder Ermahnung im disziplinarischen Sinne.

Handelt ein Mitarbeiter fachlich nicht wie gewünscht, muss man ihm dies konkret kommunizieren, ihn fragen, warum er so handelte, das intellektuelle Vermögen haben sein Handeln nachzuvollziehen, einen Verbesserungsvorschlag unterbreiten und die Einhaltung kontrollieren. Dazu muss man freilich selbst Ahnung von der Thematik haben und der Vorgesetzte muss sich um die personellen und sachlichen Ressourcen für die Umsetzung kümmern.

Leider mangelt es so oft am Verhalten derer, die es besser wissen sollten. Unabhängig davon haben viele keinen Führungswillen.
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

IchLiebeBeamtentum

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Also die Vergleiche hier, die haben es schon in sich!  8)

blub1984w

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Es ist eine behördliche Anordnung, mehr nicht.
Lege ein Attest vor und fertig.


Ach wirklich? Ich soll also mit Dauerdurchfall und Erbrechen erst mich zum Hausarzt schleppen und dann noch stundenlang im Gesundheitsamt warten? Und bei der nächsten Grippe oder falls man sich ein Bein bricht?

Jeder kann zu dem Thema seine Meinung haben, aber du bist nur zum stänkern hier und zu nix anderem.
Krankschreibung zumindest geht auch telefonisch
Es geht doch gar nicht um die Krankschreibung ab erstem Tag!
Es geht darum, dass sie ab dem erstem Tag sofort und jedes mal zum Amtsarzt gehen soll.

Und da würde ich stumpf sagen, dass ist überzogen und unverhältnismäßig, denn es impliziert das der Hausarzt "betrügt".
@blub1984w
Klar kannst du gleich mit einer Verwaltungsklage daher kommen, aber warum gleich das große Besteck?
Verwaltung schlägt man am besten mit Verwaltung.

Wenn du also deine AUB vom Hausarzt eingeholt hast, dann lasse dir doch gleich die Transportunfähigkeit wegen Übelkeit und Erbrechen ausstellen und forderst den Amtsarzt zu einen Hausbesuch auf oder
orderst einen Krankentransport zum Amtsarzt (natürlich mit vorheriger Terminabsprache und legst schön deinem AG die Rechnung hin (natürlich cc an die Aufsichtsbehörde mit dem Verweis, dass hier Steuergelder verschwendet werden).
Am besten natürlich via der Arztpraxis deines Hausarztes, dass er sich also stets direkt an den Amtsarzt wenden soll, damit dieser das notwendige in die Weg leitet. Was sagt der eigentlich dazu, dass dein AG ihm "Betrug" vorwirft.

Wenn es also in der Tat eine Handlung eines wildgewordenen Vorgesetzen ist, dann wird er am ehesten damit eingefangen.


Hi Moin Moin.
Danke für deinen ausführlichen Beitrag 😃

Deine Ideen finde ich super. Werde ich im Zweifel ausprobieren.

Versuch über Personalrat, keine Chance bei denen
Versuch mit der Geschäftsleitung zu sprechen - Fehlschlag
Gespräch mit der Behördenleitung - brachte auch nichts.

Nun nutze ich meine möglichen Rechtsmittel aus, ich werde vorher noch nen letzten Versuch übern Anwalt per Brief starten und dann gehts nur über den Klageweg.

Leider.

AR76

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Was ist eigentlich die Rechtsgrundlage für diese Anweisung?

Ich frage für einen Freund :)

blub1984w

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Angegeben haben die 33 lbg nrw.

Für mich liest sich das eher so, dass Atteste vom Amtsarzt überprüft werden können, aber nicht, dass dies grundsätzlich im Vorhinein schon so beschlossen werden kann.

Juraisttoll

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Der § 33 LBG NRW ist falsch. Der findet nur Anwendung, wenn ein Anlass zum Zweifel auf Dienstunfähigkeit besteht. Dieser Anlass ist gegeben (siehe dazu §§ 26 Absatz 1 Satz 1 und 2 BeamtStG (Beamtenstatusgesetz), 33 Absatz 1 Satz 1 und Satz 3 LBG NRW), wenn man innerhalb von 6 Monaten mehr als 3 Monate krank ist. Dann wäre bei dir der Vorgesetzte (in deinem Fall die Geschäftsleitung der Behörde) berechtigt, dich zum Amtsarzt zu schicken, quasi dass ein ärztliches Gutachten vom Amtsarzt erstellt wird über deine Dienstunfähigkeit und somit prognosehalber der Entscheidung dienend dich in in die Dienstunfähigkeit (Vorruhestand - vergleichbar wie Frührente) zu schicken. Aufgrund des von dir geschilderten Sachverhalts, dass du nur einmal krank warst und man dir Blau machen unterstellt, ist das kein Anlass dich zum Amtsarzt zu schicken. Das gibt das Gesetz bzw. die von mir zitierten Vorschriften gar nicht her und somit ist diese dienstliche Weisung schlechtweghin unzulässig. Er dürfte von dir verlangen, dass du in Zukunft jedes Attest vom Hausarzt immer am ersten Krankheitstag vorlegen musst, das dürfte er, aber gleich immer zum Amtsarzt geschickt zu werden, das entbehrt jeglicher Grundlage und hält vor keinem Verwaltungsgericht stand. Siehe auch dazu die Verwaltungsgerichtsurteile, die im Forum bereits von Beitragsteilnehmern gepostet worden, unter anderem BVerwG.... usw..) Das kann der Anwalt auch alles in sein Schreiben an deinen Vorgesetzten aufnehmen, aber ich würde dir direkt empfehlen Klage zu erheben, hast ja gesehen, dass deine Vorgesetzen nichts machen nach Gesprächen...

Juraisttoll

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Hier nochmal zur Wiederholung:

bb) Tatbestandlich setzt die Weisung zur Attestvorlage bzw. Beibringung eines amtsärztlichen Zeugnisses
voraus, dass der Beamte nach eigener Einschätzung infolge Krankheit dienstunfähig ist und dass der
Dienstherr Zweifel an dieser (Selbst-) Einschätzung hat. Diese Zweifel dürfen nicht aus der Luft gegriffen,
sondern müssen durch konkrete Umstände veranlasst sein (BVerwG, B.v. 23.3.2006 - 2 A 12/04 - juris Rn.
3; B.v. 28.5.1984 - 2 B 205.82 - juris Rn. 3; BayVGH, B.v. 14.7.2008 - 3 ZB 07.2138 - juris Rn. 4; VG
München, B.v. 10.8.2016 - M 5 E 16.2120 - juris Rn. 23).


https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/bssh/document/NJRE001215384 <- Urteil von einem Verwaltungsgericht aus Schleswig-Holstein

Auch wenn ein anderes Verwaltungsgericht, die Beamtengesetzte der Länder (LBG NRW usw.) sind meistens identisch, so dass sich Verwaltungsgerichte auch meistens an die Urteile anderer Gerichte orientieren. Kannst du ja alles so deinem Anwalt weiterreichen