[Allg] Attest- und Amtsarztpflicht bei JEDER Krankmeldung

Begonnen von blub1984w, 24.09.2024 12:29

« vorheriges - nächstes »

Umlauf

Böse gesagt. Bei der nächsten Corona-Erkrankung (die wird jedenfalls irgendwann kommen) fragen, ob die AU persönlich übergeben werden soll.

Wobei es hier auf dem ersten Blick wirkt, als ob es von beiden Seiten keine Hollywood-Reife Performance gab.

Casa

ZitatIch würde zukünftig zum Arzt gehen, mir meine AUB holen und dann beim Amtsarzt nachfragen, wann er für mich einen Termin hat.

Würde ich auch so machen. Wichtig ist, dass die Anfrage beim AA nachweisbar ist, also bestenfalls vorm Anruf eine Mail schicken.
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

Mausi77

Es tut mir leid, wenn ich hier in einen anderen Beitrag mit meiner eigenen Geschichte reingrätsche, aber irgendwie finde ich es unglaublich, wie unterschiedlich in Behörden mit Krankheiten umgegangen wird. Die Erstellerin dieses Beitrags bekommt wegen drei Tagen Krankheit solche Auflagen aufgedrückt und bei uns geschieht bei einer Kollegin, die seit über 3 Jahren fast überhaupt nicht mehr arbeitet, rein gar nicht.

Schon als sie zu uns kam, waren es jedes Jahr Minimum 6 Wochen. Dann war sie fast ein ganzes Jahr lang krankgeschrieben, vermeintlich wegen Rückenbeschwerden. Parallel hat sie bei Instagram permanent Bilder gepostet, wie sie auf dem landwirtschaftlichen Betrieb ihres Freundes mithilft, Urlaub macht und mit ihrem Pferd über Wald und Wiesen galoppiert. Dann hat sie mal ein paar Monate gearbeitet, aber ausschließlich im homeoffice, weil alles andere vermeintlich nicht geht. Als sie wieder in die Behörde kommen sollte, hat es keine Woche gedauert und sie war wieder krankgeschrieben. Mittags haben wir sie mehrmals bei unserer Mittagspause in ihren Reitklamotten in der Stadt angetroffen. Bei Instagram postet sie Bilder, wie sie das ganze Haus renoviert. Der Bereichslehrer ist dort übrigens auch mit ihr befreundet und kann die Bilder auch sehen. Achja, bei der Bauerndemo im Januar war sie während ihrer AU auch aktiv dabei.

Nach einem halben Jahr "Krankheit" war sie im Frühjahr 3 Wochen da, dann gings ins Beschäftigungsverbot. Ich habe Kontakt zu ihrer Schwester: Es würde ihr wunderbar gehen, aber sie hätte keine Lust zu arbeiten. Als Beamtin wäre das ja kein Problem. Sie hat auch schon angedeutet, dass sie wohl nicht in Elternzeit gehen würde, weil das ja ein "finanzieller Verlust" wäre. Sprich, sie wird wohl in Vollzeit aus der Elternzeit wieder kommen und einfach sofort wieder eine AU vorlegen.

Wir Kolleginnen sind einfach nur noch extrem angefressen, weil wir sie ständig vertreten müssen und unseres Wissen nach nicht einmal der Amtsarzt eingeschaltet wurde (obwohl so vieles dafür  spricht, dass sie nicht so krank ist, wie sie dem Dienstherren weiß machen will und sie daraus nicht mal einen Hehl macht). Hat einer eine Erklärung dafür, wieso die Personalabteilung in dieser Sache nichts unternimmt? Mittlerweile leidet das Arbeitsklima bei uns auch deutlich unter dieser Situation, weil es einfach nur frustrierend ist.

IchLiebeBeamtentum

Ungeschickt und zur falschen Zeit am falschen Ort gewesen.
Ich hätte ihr auch die Auflage aufgedrückt.
Ist also verdient.

Saggse

Zitat von: Mausi77 am 29.09.2024 11:50
Es tut mir leid, wenn ich hier in einen anderen Beitrag mit meiner eigenen Geschichte reingrätsche, aber irgendwie finde ich es unglaublich, wie unterschiedlich in Behörden mit Krankheiten umgegangen wird. Die Erstellerin dieses Beitrags bekommt wegen drei Tagen Krankheit solche Auflagen aufgedrückt und bei uns geschieht bei einer Kollegin, die seit über 3 Jahren fast überhaupt nicht mehr arbeitet, rein gar nicht.
Das Problem bei solchen Auflagen ist, dass man sich damit als Arbeitgeber eben auch ein Eigentor schießen kann - sowohl bei "gutwilligen" Arbeitnehmern wie auch bei "böswilligen":

Wenn ich Montag früh krank bin und für mich nicht absehbar ist, dass das mit Sicherheit länger dauert, melde ich mich für drei Tage krank und wenn es mir Mittwoch wieder gut geht, stehe ich ganz normal auf der Matte. Würde mein Arbeitgeber mich zwingen, mir Montag einen Schein vom Arzt zu holen, stehen die Chancen recht gut, dass die AU bis Ende der Woche geht - und das würde ich dann wahrscheinlich auch ausschöpfen. Wenn ich wirklich erkennbar krank bin und dann noch sage, dass mein Arbeitgeber mich zwingt, bereits am ersten Tag ein Attest vorzulegen, wäre ich nicht mal überrascht, wenn die AU noch etwas länger geht...

Auf der anderen Seite habe ich auch schon öfter beobachtet, dass diejenigen, die tatsächlich "krank feiern" im "Bedarfsfall" auch einen Arzt haben, der das mitmacht und die entsprechenden Bescheinigungen ausstellt - mitunter auch "großzügiger" als die drei Tage, die der Arbeitgeber normalerweise gewährt.

Jedes Tun hat seine Konsequenzen - das gilt eben auch für den Arbeitgeber, wenn er zu "restriktiv" wird. Umgekehrt gibt es freilich auch immer wieder schöne Geschichten, was für "dämliche" Umstände eben doch manchmal zusammen kommen, die dazu führen, dass solche Arbeitnehmer eben doch mal auffliegen...

rs

Personalrat?
Mobbingbeauftragter?
Bei uns wurden schon Leute - flankiert von Flurfunk und unsensibler Bubble-Geschäftsleitung - psychisch dauerkrank.
Da haben dann alle gewonnen  :-\

blub1984w

Zitat von: rs am 30.09.2024 14:43
Personalrat?
Mobbingbeauftragter?
Bei uns wurden schon Leute - flankiert von Flurfunk und unsensibler Bubble-Geschäftsleitung - psychisch dauerkrank.
Da haben dann alle gewonnen  :-\


Den Personalrat kann man hier seit eigentlich immer in die Tonne kloppen. Wer hier nicht in der Gunst der Vorsitzenden steht, kriegt bei ihr keine Hilfe. Ich wurde vom Personalrat noch nicht mal angehört, es wurde nur nach Vorlage der Verwaltung entschieden.

Ja es macht krank, nach ein paar Wochen ständiger Kopfschmerz- und Übelkeitsattacken bis hin zum Erbrechen, sind's jetzt extreme Magenschmerzen.

blub1984w

Update:

Wir werden (also mein Anwalt und ich) werden nunmehr beim Verwaltungsgericht Klage erheben, eine gütliche Einigung isz bislang nicht in Sicht.

Weiterhin gewährt mir die Gewerkschaft für die Sache auch Rechtsschutz. Juchu.

IchLiebeBeamtentum

Die Aussicht auf Erfolg sehe ich gen Null.
Was nutzt du auch Dein Home-Office aus?

FGL

Zitat von: IchLiebeBeamtentum am 02.10.2024 13:31
Die Aussicht auf Erfolg sehe ich gen Null.
Der Anwalt bekommt auch für Schwachsinnsklagen seine Gebühren.

IchLiebeBeamtentum


blub1984w

Zitat von: IchLiebeBeamtentum am 02.10.2024 13:31
Die Aussicht auf Erfolg sehe ich gen Null.
Was nutzt du auch Dein Home-Office aus?


Wo habe ich bitte was ausgenutzt?

blub1984w

Zitat von: FGL am 02.10.2024 14:24
Zitat von: IchLiebeBeamtentum am 02.10.2024 13:31
Die Aussicht auf Erfolg sehe ich gen Null.
Der Anwalt bekommt auch für Schwachsinnsklagen seine Gebühren.


Es ist keine Schwachsinnsklage, sondern das zulässige Rechtsmittel gegen eine unsachgemäße, falsche und überzogene interne Weisungsverfügung.

Du kannst dich ja gerne mal trotz Unschuld wegem Betruges verurteilen lassen, wenn du das so toll findest. Ich nicht. Ich lass mich nicht für etwas bestrafen, was ich nicht begangen habe.

IchLiebeBeamtentum

Es ist eine behördliche Anordnung, mehr nicht.
Lege ein Attest vor und fertig.

blub1984w

Zitat von: IchLiebeBeamtentum am 02.10.2024 17:41
Es ist eine behördliche Anordnung, mehr nicht.
Lege ein Attest vor und fertig.


Ach wirklich? Ich soll also mit Dauerdurchfall und Erbrechen erst mich zum Hausarzt schleppen und dann noch stundenlang im Gesundheitsamt warten? Und bei der nächsten Grippe oder falls man sich ein Bein bricht?

Jeder kann zu dem Thema seine Meinung haben, aber du bist nur zum stänkern hier und zu nix anderem.