Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[NI] Schwangerschaft bekanntgeben vor Versetzung - Wie sicher ist es?
Erpelente:
Grüße,
ich selbst bin für einen Landkreis in Niedersachsen als BaL in der Verwaltung tätig.
Aus diesem Grund hat sich meine Frau, welche zurzeit noch in Elternzeit und BaP in der Verwaltung einer kreisfreien Stadt ist, ebenfalls beim Landkreis beworben. Bisher wurde noch kein Antrag auf Versetzung gestellt, allerdings bereits die Personalakte angefordert und ein Termin zur Untersuchung beim Amtsarzt genannt, nämlich in 2 Wochen.
Zudem kam eine Mail, nach der der Fachbereichsleiter der Versetzung zugestimmt hat. Ihr Einsatz sollte ab November erfolgen.
Nun kam es, wie es kommen musste, meine Frau ist schwanger. Obwohl sich keine Pflicht zur Mitteilung herleiten lässt, haben wir uns entscheiden, vergangenen Montag auch dem Landkreis diese Umstände mitzuteilen.
Nun bekamen wir als Rückmeldung, dass sich dadurch die ursprüngliche Planung ändert und sich hierzu zunächst abgestimmt werden muss. Man würde auf uns zukommen.
Wie schätzt Ihr die Situation ein? Für uns wäre es natürlich sehr schade, wenn dies die Versetzung gefährden würde. Vor allem, weil sich meine Frau bereits auf die Versetzung gefreut hat.
Hat schon mal jemand etwas ähnliches erlebt und kann seine Erfahrungen teilen?
Beste Grüße
Casa:
--- Zitat ---Wie schätzt Ihr die Situation ein? Für uns wäre es natürlich sehr schade, wenn dies die Versetzung gefährden würde. Vor allem, weil sich meine Frau bereits auf die Versetzung gefreut hat.
--- End quote ---
Also wurde schon alles in die Wege geleitet und jetzt soll es "nö" heißen?
Gibts zur Einleitung der Versetzung etwas Schriftliches?
--- Zitat ---Wie schätzt Ihr die Situation ein?
--- End quote ---
Als unzulässige Diskriminierung einer Frau.
Erpelente:
--- Zitat von: Casa am 24.09.2024 16:30 ---Also wurde schon alles in die Wege geleitet und jetzt soll es "nö" heißen?
Gibts zur Einleitung der Versetzung etwas Schriftliches?
--- End quote ---
Nur die genannte Anforderung der Personalakte und ein paar Mails unter anderem Einladung zum Amtsarzt und eben die Aussage, dass der Fachbereichsleiter der aufnehmenden Behörde der Versetzung zustimmt. Offiziell einen Antrag an die abgebende Behörde wurde nicht gestellt.
Casa:
--- Zitat ---Offiziell einen Antrag an die abgebende Behörde wurde nicht gestellt.
--- End quote ---
Es mutet seltsam an, dass der neue Dienstherr prüft, obwohl noch kein Versetzungsverfahren begonnen wurde.
Ohne Antrag beim alten Dienstherren kann der neue Dienstherr immer "nö" sagen.
Das Vorgehen der neuen Dienststelle ließe sich aber auch als Einstellungsverfahren verstehen.
Abwarten was passiert und welche Gründe gegen eine Versetzung oder Einstellung sprechen sollen.
Erpelente:
--- Zitat von: Casa am 24.09.2024 17:13 ---
--- Zitat ---Offiziell einen Antrag an die abgebende Behörde wurde nicht gestellt.
--- End quote ---
Es mutet seltsam an, dass der neue Dienstherr prüft, obwohl noch kein Versetzungsverfahren begonnen wurde.
Ohne Antrag beim alten Dienstherren kann der neue Dienstherr immer "nö" sagen.
Das Vorgehen der neuen Dienststelle ließe sich aber auch als Einstellungsverfahren verstehen.
Abwarten was passiert und welche Gründe gegen eine Versetzung oder Einstellung sprechen sollen.
--- End quote ---
Ein "Bewerbungsgespräch" gab es mit dieser Bezeichnung nicht, es war ein "Kennenlerngespräch".
Erst mal vielen Dank für deine Meinung dazu.
Es ist ja schon ein relativ spezieller Fall. Urteile oder ähnliches sind vermutlich niemandem bekamnt? Ich konnte zumindest nichts finden.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
Go to full version