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[NI] Schwangerschaft bekanntgeben vor Versetzung - Wie sicher ist es?
NoRhWe:
Angenommen, der aufnehmende Dienstherr bricht tatsächlich die Versetzung ab:
Entscheidend ist m.E. der Umstand, dass hier keine Stelle nachbesetzt werden sollte, sondern eine Stelle neu eingerichtet werden sollte, als Verstärkung bestehender Arbeitsplätze. Der wesentliche Unterschied ist nämlich, dass der Dienstherr bei einer Nachbesetzung wesentlich schwieriger den Eindruck einer Diskriminierung aufgrund der Schwangerschaft ausräumen kann, während er bei dem Abbruch einer Stellenbesetzung als Verstärkung relativ einfach argumentieren kann, dass der Mehrbedarf nun doch nicht vorliegt, und er die neue Stelle nun nicht mehr einrichtet.
Hoffen wir mal, dass es soweit gar nicht kommt, und deine Frau sich auf die neue Stelle freuen kann und ihr entspannt der Geburt entgegensehen könnt. Aber selbst wenn sie die neue Stelle antritt: Einen Anspruch, im gleichen Arbeitsumfeld auch nach der Elternzeit wieder eingesetzt zu werden, gibt es nicht. Erfahrungsgemäß hilft ein offener Austausch mit der direkten Vorgesetzten und der Personalabteilung weiter.
Casa:
--- Zitat ---Ob es wirklich eine Diskriminierung darstellt, oder einfach eine temporäre mangelnde gesundheitliche Eignung im beamtenrechtlichen Sinne, lasse ich mal offen.
--- End quote ---
Die Aussage hat einen diskriminierenden Hintergrund. Die Ablehnung einer Schwangeren aus Gründen ihrer Schwangerschaft - und das ist im Ergebnis die fehlende Arbeitskraft der in Mutterschutz und Elternzeit befindlichen Frau - ist eine Diskriminierung wegen des Geschlechts Frau. Diese Diskriminierung ist der Verfassung wegen verboten, Art. 3 Abs. 2 S. 1 GG.
Hier wurde ein Verfahren gestartet. Es ist egal, ob es ein Versetzungsverfahren oder ein Einstellungsverfahren ist!
Dass eine neue Stelle eingerichtet werden soll oder ob eine freie Stelle besetzt werden soll, ist nicht ersichtlich.
Umlauf:
Erst einmal Glückwunsch zum Nachwuchs.
Schwangerschaft ist keine Krankheit.
In einem Bewerbungsverfahren muss eine Schwangerschaft nicht offengelegt werden. Nun gut…
Die Gemengelage ist sehr interessant, da sie im ersten Moment atypisch wirkt. Bitte berichte, wie es bei deiner Frau weitergeht.
Erpelente:
Kleines Update:
Der Landkreis bleibt bei seiner Entscheidung. Amtsarzt-Termin bleibt wie gehabt und der Dienstbeginn zum 01.11. wurde bestätigt.
Danke noch mal für alle Meinungen, nun mussten wir sogar nur 3 Tage von der letzten Mail bis zum klärenden Anruf warten :)
Zauberberg:
Glückwunsch ! … dann gibt es keinen Schwangerschafttress und die Freude kann beginnen !
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