Autor Thema: [NI] Schwangerschaft bekanntgeben vor Versetzung - Wie sicher ist es?  (Read 4095 times)

Erpelente

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 92
Grüße,


ich selbst bin für einen Landkreis in Niedersachsen als BaL in der Verwaltung tätig.


Aus diesem Grund hat sich meine Frau, welche zurzeit noch in Elternzeit und BaP in der Verwaltung einer kreisfreien Stadt ist, ebenfalls beim Landkreis beworben. Bisher wurde noch kein Antrag auf Versetzung gestellt, allerdings bereits die Personalakte angefordert und ein Termin zur Untersuchung beim Amtsarzt genannt, nämlich in 2 Wochen.


Zudem kam eine Mail, nach der der Fachbereichsleiter der Versetzung zugestimmt hat. Ihr Einsatz sollte ab November erfolgen.


Nun kam es, wie es kommen musste, meine Frau ist schwanger. Obwohl sich keine Pflicht zur Mitteilung herleiten lässt, haben wir uns entscheiden, vergangenen Montag auch dem Landkreis diese Umstände mitzuteilen.


Nun bekamen wir als Rückmeldung, dass sich dadurch die ursprüngliche Planung ändert und sich hierzu zunächst abgestimmt werden muss. Man würde auf uns zukommen.


Wie schätzt Ihr die Situation ein? Für uns wäre es natürlich sehr schade, wenn dies die Versetzung gefährden würde. Vor allem, weil sich meine Frau bereits auf die Versetzung gefreut hat.


Hat schon mal jemand etwas ähnliches erlebt und kann seine Erfahrungen teilen?


Beste Grüße
« Last Edit: 26.09.2024 23:30 von Admin »

Casa

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,243
Zitat
Wie schätzt Ihr die Situation ein? Für uns wäre es natürlich sehr schade, wenn dies die Versetzung gefährden würde. Vor allem, weil sich meine Frau bereits auf die Versetzung gefreut hat.

Also wurde schon alles in die Wege geleitet und jetzt soll es "nö" heißen?
Gibts zur Einleitung der Versetzung etwas Schriftliches?


Zitat
Wie schätzt Ihr die Situation ein?

Als unzulässige Diskriminierung einer Frau.
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

Erpelente

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 92
Also wurde schon alles in die Wege geleitet und jetzt soll es "nö" heißen?
Gibts zur Einleitung der Versetzung etwas Schriftliches?

Nur die genannte Anforderung der Personalakte und ein paar Mails unter anderem Einladung zum Amtsarzt und eben die Aussage, dass der Fachbereichsleiter der aufnehmenden Behörde der Versetzung zustimmt. Offiziell einen Antrag an die abgebende Behörde wurde nicht gestellt.

Casa

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,243
Zitat
Offiziell einen Antrag an die abgebende Behörde wurde nicht gestellt.

Es mutet seltsam an, dass der neue Dienstherr prüft, obwohl noch kein Versetzungsverfahren begonnen wurde.
Ohne Antrag beim alten Dienstherren kann der neue Dienstherr immer "nö" sagen.

Das Vorgehen der neuen Dienststelle ließe sich aber auch als Einstellungsverfahren verstehen.


Abwarten was passiert und welche Gründe gegen eine Versetzung oder Einstellung sprechen sollen.
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

Erpelente

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 92
Zitat
Offiziell einen Antrag an die abgebende Behörde wurde nicht gestellt.

Es mutet seltsam an, dass der neue Dienstherr prüft, obwohl noch kein Versetzungsverfahren begonnen wurde.
Ohne Antrag beim alten Dienstherren kann der neue Dienstherr immer "nö" sagen.

Das Vorgehen der neuen Dienststelle ließe sich aber auch als Einstellungsverfahren verstehen.


Abwarten was passiert und welche Gründe gegen eine Versetzung oder Einstellung sprechen sollen.

Ein "Bewerbungsgespräch" gab es mit dieser Bezeichnung nicht, es war ein "Kennenlerngespräch".

Erst mal vielen Dank für deine Meinung dazu.

Es ist ja schon ein relativ spezieller Fall. Urteile oder ähnliches sind vermutlich niemandem bekamnt? Ich konnte zumindest nichts finden.

Casa

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,243
Zitat
Urteile oder ähnliches sind vermutlich niemandem bekamnt? Ich konnte zumindest nichts finden.

Noch ist nichts passiert, was ein Gericht beschäftigen könnte.

Sollt die Frau abgelehnt werden, müssten die "Fakten" auf den Tisch gelegt werden und die Sache kann bewertet werden. Ich würde hier argumentieren, es wurde ein Einstellungsverfahren begonnen. Im Falle der Ablehnung wegen der Schwangerschaft, liegt eine unzulässige Diskriminierung vor. Je nachdem, wie schlau sich der Landkreis anstellt, lässt er mehr oder minder stark durchblicken, dass die Schwangerschaft der Grund für die Ablehnung der Einstellung ist. Gegen eine abgelehnte Einstellung ist Rechtschutz möglich.
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

matzl

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 46
Erstmal Glückwunsch zur kommenden Vaterschaft, Erpelente.
Jetzt mal ganz menschlich betrachtet, was würdest du selbst denn tun?
Der Landkreis hat Arbeit zu verrichten und hat deshalb eine Stelle ausgeschrieben.
Wenn schon vor dem Versetzungsverfahren und vor Abschluss des Einstellungsverfahrens klar ist,
dass die Stelle nur kurzzeitig besetzt werden kann, weil anschließend der Ausfall durch die Geburt und eine eventuelle Elternzeit käme, hätte ich als Landkreis auch kein Interesse an der Versetzung, da ich mich ja gleich wieder um eine Einstellung einer Vertretung bemühen müsste.
Ob es wirklich eine Diskriminierung darstellt, oder einfach eine temporäre mangelnde gesundheitliche Eignung im beamtenrechtlichen Sinne, lasse ich mal offen.
Es wurde ja eine Untersuchung beim Amtsarzt angekündigt. Bei meiner eigenen Untersuchung musste ich eine Urinprobe abgeben und damit wurde auch auf eine mögliche Schwangerschaft hin getestet.
Somit dürfte es egal gewesen sein, ob ihr die Schwangerschaft offen gelegt habt, oder es nicht gesagt hättet.
Rausgekommen wäre es so oder so.
Abgesehen davon, ist das kein Start, den man sich beim neuen Dienstherrn wünscht.
Weder für die Frau, noch für den Mann, der ja scheinbar beim gleichen Dienstherrn tätig ist.

Erpelente

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 92
Vielen Dank!

Es war tatsächlich keine ausgeschriebene Stelle, sondern eine Initiativbewerbung. Momentan gibt es auch gar keine freie Stelle, sodass sie zusätzlich genommen worden wäre.

Als Landkreis würde ich den Vorteil darin sehen, dass auch der Mann stärker gebunden ist, hier gibt es nämlich im ÖD genug Konkurrenz. Meinen Frau jetzt abzulehnen, würde mich tatsächlich eher in die Richtung bringen, mich doch beim Land zu bewerben.

Dass wir es bereits jetzt bekanntgegeben haben, sehe zumindest ich als Vorteil, da man proaktiv agiert.

Zauberberg

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 208
Glückwunsch !

Ich sehe es wie Du ! Alle Arbeitgeber im öD suchen im Moment Personal. Das der Landkreis so auf die Initiativbewerbung reagiert hat spricht ebenfalls dafür, dass sie Personal suchen.

Der Landkreis wird sich nach meinem Bauchgefühl zehn Mal überlegen, ob er die Versetzung abbricht, denn auch nach einer Elternzeit sucht der Landkreis bestimmt noch Personal und Deine Frau scheint für geeignet empfunden worden zu sein. Weiter, wie Du selber sagst, bindet der Landkreis Dich damit. Im Ernstfall könnten Sie zwei gute Kräfte verlieren.
Außerdem sehe ich es nicht so, dass der Amtsarzt die Schwangerschaft angeben darf, es ist keine gesundheitliche Einschränkung und auch die Tarifbeschäftigen sind nicht auskunftpflichtig. Du hast damit nur offen gespielt, ohne, in meinen Augen, dazu verpflichtet gewesen zu sein.


Schmitti

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,061
Um ein Versetzungsverfahren abzubrechen, müsste dies erstmal gestartet worden sein. Dass man das nicht gemacht hat, und es auch keine freie Stelle gibt, mag auch irgendwo zusammenhängen. Ich sehe derzeit nicht, wie das irgendwas an der Versetzung sicher sein sollte. Ob ein "Fachbereichsleiter der aufnehmenden Behörde der Versetzung zustimmt" ist ebenfalls irrelevant. Klar, der will offenbar personelle Verstärkung. Aber um da jetzt gegen einen Abbruch oder eine Ablehnung vorgehen zu können oder Sicherheit sehen zu können, müsste es irgendeinen festgelegten Ablauf geben, der abgebrochen/abgelehnt würde. Das sehe ich den bisherigen Schilderungen nach nicht.

NoRhWe

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 54
Angenommen, der aufnehmende Dienstherr bricht tatsächlich die Versetzung ab:
Entscheidend ist m.E. der Umstand, dass hier keine Stelle nachbesetzt werden sollte, sondern eine Stelle neu eingerichtet werden sollte, als Verstärkung bestehender Arbeitsplätze. Der wesentliche Unterschied ist nämlich, dass der Dienstherr bei einer Nachbesetzung wesentlich schwieriger den Eindruck einer Diskriminierung aufgrund der Schwangerschaft ausräumen kann, während er bei dem Abbruch einer Stellenbesetzung als Verstärkung relativ einfach argumentieren kann, dass der Mehrbedarf nun doch nicht vorliegt, und er die neue Stelle nun nicht mehr einrichtet.

Hoffen wir mal, dass es soweit gar nicht kommt, und deine Frau sich auf die neue Stelle freuen kann und ihr entspannt der Geburt entgegensehen könnt. Aber selbst wenn sie die neue Stelle antritt: Einen Anspruch, im gleichen Arbeitsumfeld auch nach der Elternzeit wieder eingesetzt zu werden, gibt es nicht. Erfahrungsgemäß hilft ein offener Austausch mit der direkten Vorgesetzten und der Personalabteilung weiter.


Casa

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,243
Zitat
Ob es wirklich eine Diskriminierung darstellt, oder einfach eine temporäre mangelnde gesundheitliche Eignung im beamtenrechtlichen Sinne, lasse ich mal offen.

Die Aussage hat einen diskriminierenden Hintergrund. Die Ablehnung einer Schwangeren aus Gründen ihrer Schwangerschaft - und das ist im Ergebnis die fehlende Arbeitskraft der in Mutterschutz und Elternzeit befindlichen Frau - ist eine Diskriminierung wegen des Geschlechts Frau. Diese Diskriminierung ist der Verfassung wegen verboten, Art. 3 Abs. 2 S. 1 GG.


Hier wurde ein Verfahren gestartet. Es ist egal, ob es ein Versetzungsverfahren oder ein Einstellungsverfahren ist!

Dass eine neue Stelle eingerichtet werden soll oder ob eine freie Stelle besetzt werden soll, ist nicht ersichtlich.
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

Umlauf

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,285
Erst einmal Glückwunsch zum Nachwuchs.

Schwangerschaft ist keine Krankheit.

In einem Bewerbungsverfahren muss eine Schwangerschaft nicht offengelegt werden. Nun gut…

Die Gemengelage ist sehr interessant, da sie im ersten Moment atypisch wirkt. Bitte berichte, wie es bei deiner Frau weitergeht.



Erpelente

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 92
Kleines Update:

Der Landkreis bleibt bei seiner Entscheidung. Amtsarzt-Termin bleibt wie gehabt und der Dienstbeginn zum 01.11. wurde bestätigt.

Danke noch mal für alle Meinungen, nun mussten wir sogar nur 3 Tage von der letzten Mail bis zum klärenden Anruf warten :)

Zauberberg

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 208
Glückwunsch ! … dann gibt es keinen Schwangerschafttress und die Freude kann beginnen !