Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
NRW Muss das Studieninstitut dem Arbeitgeber die Noten bekannt geben ?
Grisu120309:
Hallo,
muss das Studieninstitut dem Arbeitgeber die Noten aus den VL I, VLII und den dienstlichen Unterweisungen bekannt geben ?
Oder wie hat der Arbeitgeber dann die Möglichkeit, den Erfolg der Ausbildung zu überwachen ?
Gruß
Grisu
Casa:
Worauf zielt die Frage ab? Will das Studieninstitut die Noten nicht nennen?
Grisu120309:
Ja genau....
Das wäre Datenschutz...
Die Einstellungsbehörde bekommt keine Information...
TVOEDAnwender:
Dann fragt doch den Beschäftigten. Der muss Euch doch das Abschlusszeugnis vorlegen.
Grisu120309:
Das machen wir ja.
Aber wir wollen ja auch während der Lehrgänge die Infos.
Von der HSPV bekommen wir die ja auch....
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
Go to full version