Autor Thema: NRW Muss das Studieninstitut dem Arbeitgeber die Noten bekannt geben ?  (Read 1765 times)

Grisu120309

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Hallo,
muss das Studieninstitut dem Arbeitgeber die Noten aus den VL I, VLII und den dienstlichen Unterweisungen bekannt geben ?

Oder wie hat der Arbeitgeber dann die Möglichkeit, den Erfolg der Ausbildung zu überwachen ?

Gruß

Grisu

Casa

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Worauf zielt die Frage ab? Will das Studieninstitut die Noten nicht nennen?
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Grisu120309

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Ja genau....

Das wäre Datenschutz...

Die Einstellungsbehörde bekommt keine Information...

TVOEDAnwender

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Dann fragt doch den Beschäftigten. Der muss Euch doch das Abschlusszeugnis vorlegen.

Grisu120309

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Das machen wir ja.

Aber wir wollen ja auch während der Lehrgänge die Infos.

Von der HSPV bekommen wir die ja auch....

Casa

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Hat der Arbeitgeber einen Vertrag mit dem Studieninstitut, bspw. weil er die Kosten übernimmt?
Gibt es einen Qualifizierungsvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer?

Irgendeine Grundlage muss es schon geben, warum der AG fragen dürfte.
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Grisu120309

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Es handelt sich um Auszubildende der Stadt (Verwaltungsfachangestellte) und Menschen die mit einer Qualivereinbarung den VL1 bzw VL2 besuchen.

Die Stadt ist auch einer der Träger des Studieninstitutes (Umlageverfahren). Darüber hinaus nimmt das STI für die Lehrgänge Gebühren,  die die Stadt zahlt.

Es geht auch darum,  dass die Ausbildungsleitung frühzeitig auf schlechte Noten mit Hausunterricht reagieren könnte...

Organisator

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Es handelt sich um Auszubildende der Stadt (Verwaltungsfachangestellte) und Menschen die mit einer Qualivereinbarung den VL1 bzw VL2 besuchen.

Die Stadt ist auch einer der Träger des Studieninstitutes (Umlageverfahren). Darüber hinaus nimmt das STI für die Lehrgänge Gebühren,  die die Stadt zahlt.

Es geht auch darum,  dass die Ausbildungsleitung frühzeitig auf schlechte Noten mit Hausunterricht reagieren könnte...

Warum so kompliziert? Man kann den Mitarbeiter / Azubi doch dazu verpflichten, die Noten unverzüglich vorzulegen.

Casa

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Zitat
Es geht auch darum,  dass die Ausbildungsleitung frühzeitig auf schlechte Noten mit Hausunterricht reagieren könnte...

Wenn es keine Rechtsgrundlage für die Weitergabe der Noten von Studieninstitut an Arbeitgeber gibt, muss der AG den AN fragen. Der AN wird seine Noten, spätestens im Rahmen vertraglicher Nebenpflichten, bekanntgeben müssen. Gibt der AN die Noten nicht bekannt, kann der AG arbeitsrechtliche Wege gehen.
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Umlauf

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Wie bereits gesagt, wenn es keine rechtliche Grundlage oder entsprechende vertragliche Vereinbarung mit dem Institut gibt, würde ich als Institut nur Fragen, was diese sinnlosen Belästigungen sollen.

Da spielt es überhaupt keine Rolle, dass das Institut irgendwie am Tropf der Stadt hängt.

Die Noten der Berufschule der Azubis erfährt ihr I.R. auch nicht direkt von der Schule.