Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Wechelschichtzulage
Iunius:
--- Zitat von: DrZombeck am 25.09.2024 15:13 ---Das mag ja sein aber im TV-L Selbst steht ja dazu folgendes:
--- Zitat ---§7 Abs. 5 Nachtarbeit ist die Arbeit zwischen 21 Uhr und 6 Uhr.
--- End quote ---
--- End quote ---
Das ist aber nur für Zuschläge aufs Entgelt anzuwenden.
DrZombeck:
--- Zitat von: Capo am 25.09.2024 08:01 ---Euer Nachtschichtteam bekommt aber keine Wechselschichtzulage, oder?
--- End quote ---
Nein, wobei diese aber auch öfters am Tag Arbeiten. Zwar sind das Keine Früh oder Spätdienste, aber Variable dienste die vorher in den Dienstplan eingetragen werden und am Tag sind.
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