Hallo ihr Lieben,
meine Frage bezieht sich auf die Wechselschichtzugale von dem TV-L. Wir erbeiten wiefolgt: Frühdienst 06:00-14:30 | Spätdienst 14:00 - 22:30. Nachtdienst: 21:00 - 06:45. Im TV-L steht ja folgendes:
"Wechselschichtarbeit ist die Arbeit nach einem Schichtplan, der einen regelmäßigen Wechsel der täglichen Arbeitszeit in Wechselschichten vorsieht, bei denen Beschäftigte durchschnittlich längstens nach Ablauf eines Monats erneut zur Nachtschicht herangezogen werden. 2Wechselschichten sind wechselnde Arbeitsschichten, in denen ununterbrochen bei Tag und Nacht, werktags, sonntags und feiertags gearbeitet wird. 3Nachtschichten sind Arbeitsschichten, die mindestens zwei Stunden Nachtarbeit umfassen."
Es gibt ein Nachtdienst Team, was nur Nachts macht und einen Tagdienst Team was nur FD und SD macht. Wenn wir aus dem Tagdienst nun aber auch einen Dienst von 15:00 - 23:30 einführen, sollten wir doch berechtigt sein eine Wechselschichtzulage zu bekommen.
Nur sagt ein Anwalt der Gewerkschaft, dass man dafür einen, wie oben beschrieben, gesamten Nachtdienst machen. Ich kann dies nur leider aus dem TV-L nicht herauslesen. Was sagt ihr erfahreren dazu?