Autor Thema: Wechelschichtzulage  (Read 732 times)

DrZombeck

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 9
Wechelschichtzulage
« am: 24.09.2024 18:41 »
Hallo ihr Lieben,

meine Frage bezieht sich auf die Wechselschichtzugale von dem TV-L. Wir erbeiten wiefolgt: Frühdienst 06:00-14:30 | Spätdienst 14:00 - 22:30. Nachtdienst: 21:00 - 06:45. Im TV-L steht ja folgendes:

"Wechselschichtarbeit ist die Arbeit nach einem Schichtplan, der einen regelmäßigen Wechsel der täglichen Arbeitszeit in Wechselschichten vorsieht, bei denen Beschäftigte durchschnittlich längstens nach Ablauf eines Monats erneut zur Nachtschicht herangezogen werden. 2Wechselschichten sind wechselnde Arbeitsschichten, in denen ununterbrochen bei Tag und Nacht, werktags, sonntags und feiertags gearbeitet wird. 3Nachtschichten sind Arbeitsschichten, die mindestens zwei Stunden Nachtarbeit umfassen."

Es gibt ein Nachtdienst Team, was nur Nachts macht und einen Tagdienst Team was nur FD und SD macht. Wenn wir aus dem Tagdienst nun aber auch einen Dienst von 15:00 - 23:30 einführen, sollten wir doch berechtigt sein eine Wechselschichtzulage zu bekommen.

Nur sagt ein Anwalt der Gewerkschaft, dass man dafür einen, wie oben beschrieben, gesamten Nachtdienst machen. Ich kann dies nur leider aus dem TV-L nicht herauslesen. Was sagt ihr erfahreren dazu?

Capo

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 161
Antw:Wechelschichtzulage
« Antwort #1 am: 25.09.2024 07:33 »
Die Zeiten für Nachtschichten Leiten sich Meinens Wissen nach von den Zeiten ab wofür auch Zuschläge gezahlt werden. Nachtarbeit ist von 21:00 bis 06:00 Uhr. Bei einer Änderung auf 23:30 Uhr wäre es eine Nachtschicht da 2,5 Stunden Nachtdienst gemacht werden.

Capo

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 161
Antw:Wechelschichtzulage
« Antwort #2 am: 25.09.2024 08:01 »
Euer Nachtschichtteam bekommt aber keine Wechselschichtzulage, oder?

Capo

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 161
Antw:Wechelschichtzulage
« Antwort #3 am: 25.09.2024 08:27 »
Ich muss mich Korregieren gem. Arbeitszeitgesetz § 2 Abs. 3 die Nachtzeit als die Zeit von 23:00 bis 6:00 Uhr. Ab einer Dauer von mehr als 2 Stunden in der Nachtzeit wird gemäß § 2 Abs. 4 ArbZG die Tätigkeit in der Nachtzeit als Nachtarbeit gewertet. Daher wäre das dann keine Nachtschicht.

DrZombeck

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 9
Antw:Wechelschichtzulage
« Antwort #4 am: 25.09.2024 15:13 »
Das mag ja sein aber im TV-L Selbst steht ja dazu folgendes:

Zitat
§7 Abs. 5 Nachtarbeit ist die Arbeit zwischen 21 Uhr und 6 Uhr.

Iunius

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 198
Antw:Wechelschichtzulage
« Antwort #5 am: 25.09.2024 19:21 »
Das mag ja sein aber im TV-L Selbst steht ja dazu folgendes:

Zitat
§7 Abs. 5 Nachtarbeit ist die Arbeit zwischen 21 Uhr und 6 Uhr.

Das ist aber nur für Zuschläge aufs Entgelt anzuwenden.

DrZombeck

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 9
Antw:Wechelschichtzulage
« Antwort #6 am: 25.09.2024 20:17 »
Euer Nachtschichtteam bekommt aber keine Wechselschichtzulage, oder?

Nein, wobei diese aber auch öfters am Tag Arbeiten. Zwar sind das Keine Früh oder Spätdienste, aber Variable dienste die vorher in den Dienstplan eingetragen werden und am Tag sind.