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PKV über Öffnungsaktion: Vergleich zwischen Barmenia und Debeka
Radfahrender:
Ich bin im Vorfeld meiner Verbeamtung inzwischen einigermaßen informiert und stehe nun vor der Entscheidung, ob ich zur Debeka oder Barmenia gehe. Da für mich nur eine PKV über die Öffnungsaktion realistisch ist (das ist das Ergebnis der anonymen Voranfrage via Makler), ist es für mich also ganz elementar, dass möglichst viel bereits im Grundtarif enthalten ist. Denn Zusatzbausteine müssen und werden mir die Versicherer nicht anbieten (ausgenommen der BG-Tarif bei der Debeka). Aus diesem Grund habe ich mal die für mich wesentlichen Unterschiede in den Bedingungen bei Debeka und Barmenia herausgearbeitet und gegenübergestellt (einen vernünftigen „Vergleichsrechner“, der nur den Grundtarif abdeckt und alles schön gegenüberstellt, habe ich leider nicht gefunden). Vielleicht ist das ja auch für andere hilfreich (natürlich alles ohne Gewähr ;-)). Allgemein ausgedrückt geht es mir um die „dicken Brocken“ und nicht um so etwas wie Zuschüsse zu Brillen oder die Erstattung der Zahnreinigung. Im Ergebnis frage ich mich nun, ob ich nicht vielleicht doch die Debeka wählen sollte. Nach meinem persönlichen Empfinden ist es ganz knapp. Den entscheidenden Ausschlag Richtung Debeka gibt für mich nach derzeitigem Stand vor allem die bessere palliative Versorgung, da mir das sehr wichtig erscheint.
Was meint ihr dazu? Übersehe ich etwas bzw. interpretiere ich manches falsch? Nachfolgend die aus meiner Sicht elementaren Unterschiede.
Heilmittel ohne abschließende Aufzählung?
Debeka
Nein. Genannt werden Inhalationen, Krankengymnastik, Bewegungsübungen, Massagen, Packungen, Kammern, Hydrotherapie, Heilbäder, Kälte- und Wärmeanwendungen, Elektrotherapie, Lichttherapie, Logopädie, Ergotherapie, Osteopathie, podologische Therapien sowie sonstige physikalische Therapien
Barmenia
Ja, bis zum 1,1-fachen Satz.
Vorteil: Barmenia. Vor allem da offener Hilfsmittelkatalog und zudem 1,1-facher Satz (bei der Debeka nur beihilfefähige Höhe). Allerdings ist bei der Debeka durchaus einiges genannt und mir ist nicht ganz klar, was da jetzt fehlen würde (da ich ein Mann bin, ist alles rund um Schwangerschaft für mich nicht relevant). Durch die „sonstigen physikalischen Therapien“ bei der Debeka sind doch ganz allgemein noch weitere und auch zukünftige physikalische Heilmittel mit abgedeckt. Ist die „abschließende Aufzählung“ bei der Debeka aus eurer Sicht tatsächlich so kritisch?
Ambulante Psychotherapie
Debeka
Keine Genehmigung erforderlich für bis zu 52 Sitzungen pro Jahr; für weitere Behandlungen vorherige Zusage der Debeka nach Prüfung der medizinischen Notwendigkeit erforderlich.
Barmenia
Keine Genehmigung erforderlich, keine Sitzungszahlbegrenzung
Vorteil: Barmenia. Allerdings sind bei der Debeka standardmäßig mit 52 Sitzungen pro Jahr ja auch schon einige enthalten und bei medizinischer Notwendigkeit gibt es weitere. Klar, wenn man psychisch angeschlagen ist, würde man sich so etwas gerne ersparen und das ist ein Vorteil der Barmenia, aber auch die Bedingungen der Debeka scheinen mir hier in Ordnung. Zudem gibt es bei einer stationären Psychotherapie bei beiden keine Begrenzung.
Alternative Behandlungsmethoden (Naturheilverfahren)
Debeka
Keine explizite Nennung von Naturheilverfahren. Aber Nennung von Heilpraktikern. Abrechnung gem. Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker.
Barmenia
Ja, für Arzneimittel, Untersuchungen und Behandlungen, die im Hufeland-Leistungsverzeichnis *UND* im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker aufgeführt sind. Leistung auch über die dort genannte Gebühren hinaus.
Vorteil: Für mich persönlich etwas unklar. Bei Debeka zwar keine explizite Nennung von Naturheilverfahren, aber von Heilpraktikern und dem entsprechenden Gebührenverzeichnis. Bei der Barmenia muss die abzurechnende Maßnahme außerdem auch im Hufelandverzeichnis aufgeführt sein, also in beiden. Dafür aber bei der Barmenia keine Gebührenbegrenzung. Allerdings frage ich mich, ob das Hufeland-Verzeichnis ewig besteht und was passiert, wenn nicht mehr? Besteht dann kein Leistungsanspruch mehr?
Ambulante Palliativversorgung + Stationäre Hospizversorgung
Debeka
Ohne Einschränkung erstattungsfähig
Barmenia
Erstattungsfähig bis zum Betrag, der für Versicherte der GKV aufzuwenden wäre.
Vorteil: Debeka. Und für mich ganz wichtig, da ich mich dann in der schwierigsten Phase meines Lebens befinde und dann bei der Barmenia auf einmal auf das GKV-Niveau „zurückfallen“ würde. Zudem – und das ist mir fast noch wichtiger – hätten dann die Angehörigen die Diskussionen mit der Versicherung (ich selbst kann mich dann ja ggf. nicht mehr darum kümmern), wenn eben möglicherweise doch nach PKV-Niveau abgerechnet wird, weil ja erstmal niemand weiß, dass ich hier trotz PKV nur auf GKV-Niveau versichert bin.
Ambulante Kuren
Debeka
Innerhalb von 3 Jahren sind für bis zu 4 Wochen täglich prozentual aus 50 Euro erstattungsfähig (also bei 50% Beihilfe wären das dann 25 Euro).
Barmenia
Kur innerhalb von 2 Jahren erstattungsfähig.
Vorteil: Barmenia. Bei der Debeka ist vor allem die Begrenzung der Höhe kritisch. Insbesondere wenn durch Inflation diese 50 bzw. 25 Euro immer weniger abdecken werden.
Stationäre Kuren
Debeka
Siehe ambulante Kuren; keine Erstattung der Unterbringung
Barmenia
Siehe ambulante Kuren; zwar keine Erstattung der Unterbringung, aber für bis zu 28 Tage täglich 100 Euro Kur-Tagegeld, falls zuvor mind. 5 Tage stationäre Behandlung im Krankenhaus.
Vorteil: Barmenia (insbesondere wenn ich das mit den 5 Tagen stationärer Behandlung erfülle, wobei ich nicht weiß, inwiefern das bei Kuren überhaupt „üblich“ ist, vorher stationär behandelt worden zu sein – andernfalls guckt man ja auch hier in die Röhre...).
Leistung über Höchstsatze (also mehr als 3,5facher Satz)
Debeka
Nein, Begrenzung auf Höchstsatz (also 3,5)
Barmenia
Ja.
Vorteil: Barmenia. Allerdings für mich weniger relevant, da die Beihilfe ja nicht über Faktor 3,5 hinaus zahlt und ich über die Öffnungsaktion keine entsprechende Beihilfeergänzung versichert bekommen werde. Somit kommen Behandlungen über den 3,5fachen-Satz hinaus für mich ohnehin nicht in Frage, sodass der Vorteil bei mir vermutlich (leider) nicht relevant sein wird.
Operative Sehschärfenkorrektur
Debeka
Ohne Begrenzung
Barmenia
Je Auge bis zu 2.000 Euro Rechnungsbetrag
Vorteil: Debeka
Zahn
Debeka
Bei Debeka „Upgrade“ über den Zusatztarif BG realistisch.
Barmenia
Kein „Upgrade“ realistisch.
Vorteil: Debeka.
Hilfsmittel
Debeka
Keine abschließende Aufzählung, aber bei Hörgeräten Begrenzung auf jeweils 1.500 Euro Rechnungsbetrag. Zudem keine Erstattung für Wartung etc.
Barmenia
Keine abschließende Aufzählung, auch bei Hörgräten keine Begrenzung. Erstattung auch für Wartung etc. wird übernommen.
Vorteil: Barmenia. Wenngleich mich der Eigenanteil beim Hörgerät vermutlich nicht ruinieren würde.
Zwar eigentlich nicht entscheidend, bei ansonsten „Gleichstand“ über ggf. doch: Die Beitragsrückerstattung. Die ist zwar nicht garantiert, aber bislang ist es so, dass die Debeka bei einem leistungsfreien Jahr 2,5 Monatsbeiträge erstattet. Bei der Barmenia nach einem leistungsfreien Jahr 1 Monatsbeitrag, nach 2 Jahren 1,5, nach 3 Jahren 2 und erst ab dem 4. Jahr 2,5 Monatsbeiträge. Da ist die Debeka attraktiver, auch wenn die Barmenia wiederum den Vorteil hat, dass Vorsorgeuntersuchungen nicht die Rückerstattung gefährden.
Gewerbler:
Also ich habe für die Öffnungsaktion (inkl. Wahlleistungen, da von der Beihilfe erstattet) einen Vergleich von mehreren Versicherungen von meinem Makler bekommen.
Die Debeka war darin zwar ca. 25 € im Monat günstiger als die Barmenia, aber die Leistungen zumindest teilweise schlechter - netterweise bei mir bunt markiert. Barmenia quasi nur grün, Debeka auch einige gelbe und vor allem im Bereich der Kuren auch rote Markierungen.
Bei Hospizen steht bei der Debeka bei mir "Stationäre Hospizversorgung nach Leistung der Pflegepflichtversicherung".
Im Grunde kommt aus deiner Aufstellung für mich auch relativ klar die Barmenia als "Sieger" raus, allerdings ist es halt eine Frage der Gewichtung.
Beispiel: Du schließt "über 3,5fachen Satz" für dich aus, weil du das eh nicht von der Beihilfe kriegen würdest. Vielleicht gibt es aber eine Behandlung, die doch mal sehr wichtig ist und mit 4fach abgerechnet wird? Dann wäre dein Eigenanteil ja wesentlich geringer. Also eine Art "Beihilfeergänzung light".
Hast du Wahlleistungen? Der Tarif der Barmenia hat auch Punkte "inkl. fehlendem Beihilfeanteil", also auch eine Mini-Ergänzung.
Die Beitragsrückerstattung sollte man evtl. nicht überbewerten, da sie - nach meiner Information - in der den AGB stehen, die unabhängig vom Tarif geändert werden können, also grundsätzlich jederzeit wegfallen könnten.
Ich persönlich schätze z.B. Punkte wie Kuren als deutlich relevanter ein als ein Hospiz, in dem ich vielleicht am Ende noch ein paar Tage verbringe und vielleicht auch gar nix mehr davon mitkriege.
Aber da zeigt sich eben, warum die Entscheidung höchst individuell ist - und wenn bei dir der Punkt dermaßen hohes Gewicht hat und dann den Ausschlag gibt, ist das ja auch ok. Am Ende ist es immer ein Kompromiss und man muss eben seine Prioritäten setzen :)
Organisator:
Ich würde die Aufzählung noch gewichten und dann hast du eine für dich passende Matrix.
So werden wichtige Leistungen (z.B. Zahn - trifft jeden mal) oder unwichtige Leistungen (z.B. Naturheilkunde) mit der für dich zutreffenden Relevanz dargestellt.
Mit aufzunehmen wäre noch der Preis.
Radfahrender:
--- Zitat von: Gewerbler am 25.09.2024 07:26 ---Also ich habe für die Öffnungsaktion (inkl. Wahlleistungen, da von der Beihilfe erstattet) einen Vergleich von mehreren Versicherungen von meinem Makler bekommen.
Die Debeka war darin zwar ca. 25 € im Monat günstiger als die Barmenia, aber die Leistungen zumindest teilweise schlechter - netterweise bei mir bunt markiert. Barmenia quasi nur grün, Debeka auch einige gelbe und vor allem im Bereich der Kuren auch rote Markierungen.
Bei Hospizen steht bei der Debeka bei mir "Stationäre Hospizversorgung nach Leistung der Pflegepflichtversicherung".
Im Grunde kommt aus deiner Aufstellung für mich auch relativ klar die Barmenia als "Sieger" raus, allerdings ist es halt eine Frage der Gewichtung.
Beispiel: Du schließt "über 3,5fachen Satz" für dich aus, weil du das eh nicht von der Beihilfe kriegen würdest. Vielleicht gibt es aber eine Behandlung, die doch mal sehr wichtig ist und mit 4fach abgerechnet wird? Dann wäre dein Eigenanteil ja wesentlich geringer. Also eine Art "Beihilfeergänzung light".
Hast du Wahlleistungen? Der Tarif der Barmenia hat auch Punkte "inkl. fehlendem Beihilfeanteil", also auch eine Mini-Ergänzung.
Die Beitragsrückerstattung sollte man evtl. nicht überbewerten, da sie - nach meiner Information - in der den AGB stehen, die unabhängig vom Tarif geändert werden können, also grundsätzlich jederzeit wegfallen könnten.
Ich persönlich schätze z.B. Punkte wie Kuren als deutlich relevanter ein als ein Hospiz, in dem ich vielleicht am Ende noch ein paar Tage verbringe und vielleicht auch gar nix mehr davon mitkriege.
Aber da zeigt sich eben, warum die Entscheidung höchst individuell ist - und wenn bei dir der Punkt dermaßen hohes Gewicht hat und dann den Ausschlag gibt, ist das ja auch ok. Am Ende ist es immer ein Kompromiss und man muss eben seine Prioritäten setzen :)
--- End quote ---
Danke für Deine Einschätzung. Vermutlich gewichte ich dass mit der Palliativversorgung tatsächlich zu stark und übersehe dabei die ganzen anderen Vorteile bei der Barmenia. Und ja: Palliativ gibt es nur einmal im Leben (wenn überhaupt) und vielleicht sollte ich es weniger gewichten. Du hast mich nun noch einmal deutlich ins nachdenken gebracht.
Darf ich fragen, von wann Dein Vergleich ist? Ist der aus den letzten zwei Jahren, also nach den aktuellen Tarifen der Barmenia?
Gewerbler:
--- Zitat von: Radfahrender am 25.09.2024 21:58 ---Danke für Deine Einschätzung. Vermutlich gewichte ich dass mit der Palliativversorgung tatsächlich zu stark und übersehe dabei die ganzen anderen Vorteile bei der Barmenia. Und ja: Palliativ gibt es nur einmal im Leben (wenn überhaupt) und vielleicht sollte ich es weniger gewichten. Du hast mich nun noch einmal deutlich ins nachdenken gebracht.
Darf ich fragen, von wann Dein Vergleich ist? Ist der aus den letzten zwei Jahren, also nach den aktuellen Tarifen der Barmenia?
--- End quote ---
Bevor wir uns falsch verstehen: Ich wollte dich keineswegs von der Debeka weg- und/oder zur Barmenia hinquatschen. Wie ich schon geschrieben hab, ist es eine höchst individuelle Entscheidung. Sonst müssten ja am Ende alle bei der selben Versicherung landen ;D
Mein Vergleich ist von April dieses Jahres, glaube ich. Also bei der Barmenia die "Genau-für-Sie"-Tarife, wie gesagt in meinem Fall inkl. Wahlleistungen (2-Bettzimmer-Tarif) und ich hab noch 'nen Beitragsentlastungs-Baustein drin.
Mein Plan ist halt, zu hoffen dass in den nächsten 3-4 Jahren nicht so viel an Krankheiten dazu kommt und ich dann evtl. nochmal wechseln kann bzw. zumindest den Risikozuschlag vielleicht etwas runter kriege.
Falls das nicht klappen sollte, hatte ich mich jetzt halt nicht für eine "billige Übergangslösung" entschieden, sondern für eine Lösung die ich im Zweifelsfall auch bis zum Ende für tragfähig halte. Glaskugel hab ich aber natürlich auch keine... :)
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