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Mietstufen 2025

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Egge2206:
Again:

"Sehr geehrter Herr XY,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 11. November 2024 an das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) und Ihre Frage, wie sich die Mietstufen 2025 entwickeln werden.

Die Zuordnung der Gemeinden zu Mietenstufen erfolgt gemäß § 12 des Wohngeldgesetzes (WoGG) bei einer strukturellen Wohngeldreform durch das Statistische Bundesamt auf Basis des in der amtlichen Wohngeldstatistik erfassten regionalen Mietenniveaus. Zum aktuellen Zeitpunkt läuft kein Gesetzgebungsverfahren für eine strukturelle Wohngeldreform, sodass eine Neuzuordnung der Gemeinden zu Mietenstufen zurzeit nicht absehbar ist.
Aber auch wenn die aktuelle Mietenstufenzuordnung auf Daten der Jahre 2019/2020 basiert bedeutet das nicht, dass das Leistungsniveau des Wohngelds seither unverändert geblieben ist. Mit der Einführung des Betrags zur Entlastung bei den Heizkosten auf Grund der CO2-Bepreisung im Jahr 2021, der Wohngeld-Fortschreibung im Jahr 2022 und der Wohngeld-Plus-Reform im Jahr 2023 kam es jeweils zu mitunter erheblichen Leistungsverbesserungen beim Wohngeld. Zum 1. Januar 2025 wird zudem erneut eine Fortschreibung des Wohngelds in Kraft treten, mit der das Wohngeld an die Preisentwicklung angepasst wird. Dies wird unter anderem dazu führen, dass die je Mietenstufe festgesetzten Höchstbeträge der zu berücksichtigenden Bruttokaltmiete oder Belastung erhöht werden.

Wir hoffen, dass wir Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnten.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Ihr Team für Anfragen der Bürgerinnen und Bürger

Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Krausenstr. 17-18, 10117 Berlin
Internet: www.bmwsb.bund.de "



-> mE erfolgt keine Anpassung ab dem 01.01.25

Olaf89:
Gibt es neue Informationen zu den Mietstufen 2025? Bisher stand im Netz, dass die Mietstufen alle 2 Jahre neu bestimmt werden, demnach müsste die Miefstufen 2025 neu berechnet werden. Gibt es eine offizielle Mitteilung des Bundesministeriums oder „nur“ den hier veröffentlichten Antwortbrief? Wünsche Schöne Feiertage

OnkelConny:
Wenn ich das richtig sehe, sind die Mietenstufen der Gemeinden Bestandteil der Wohngeldverordnung (Anlage 1) - siehe https://www.gesetze-im-internet.de/wogv/anlage.html. Dementsprechend müsste eine Änderung für 2025 auch über das Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Mir ist jetzt nicht bekannt, dass es hierzu eine Änderung gegeben hat. Somit würde die bestehende Anlage 1 der WogV weitergelten. Lediglich beim Wohngeld wurde für 2025 eine Änderung in Form der Dynamisierung eingeführt.

Olaf89:
Ok! Danke für die Informationen! Soviel zum Thema:alle zwei Jahre Neuberechnung der Mietenstufen. Wir leben im Jahr 2025 und nicht 2020/21! Als wenn sich die Zahlen nicht geändert hätten…..Da wird offensichtlich wieder gespart!

Verwaltungsbetriebswirt:
Ich hatte das auch so in Erinnerung, dass mit der Wohngeldreform die Mietenstufen alle 2 Jahre neu ermittelt werden sollten. Anscheinend bin ich da auch nicht der einzige, bei dem das so hängen geblieben ist.
Na ja, so wie es ausschaut ist es doch nicht so.

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