Autor Thema: Mietstufen 2025  (Read 14390 times)

Egge2206

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Antw:Mietstufen 2025
« Antwort #15 am: 20.11.2024 11:25 »
Ich glaube dass der aktuelle Mietspiegel NICHTS mit den kommenden Mietstufen zu tun hat.

Beispielsweise gelten für die Stufen ab dem 01.01.2023 die Wohngeldstatistiken zum Ende 19 und 20:
https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/downloads/Webs/BMWSB/DE/veroeffentlichungen/wohnen/wohngeld-2023/mietstufen-2023.pdf;jsessionid=51AF8212AED4D06122CDA8F917FB315E.live882?__blob=publicationFile&v=2


Verwaltungsbetriebswirt

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Antw:Mietstufen 2025
« Antwort #16 am: 20.11.2024 12:08 »
Je nachdem wie stark die Mieten in anderen Kommunen gestiegen sind könnte auch eine neue niedrigere Stufe in Betracht kommen.

nero

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Antw:Mietstufen 2025
« Antwort #17 am: 20.11.2024 12:57 »
Je nachdem wie stark die Mieten in anderen Kommunen gestiegen sind könnte auch eine neue niedrigere Stufe in Betracht kommen.
Was den kompletten Blödsinn aufzeigt, Teile der Besoldung an den Mietstufen zu orientieren. Die Mieten in meiner Stadt steigen zwar, aber nicht so stark wie in anderen Städten. Deswegen bekommst du jetzt weniger Geld.

Egge2206

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Antw:Mietstufen 2025
« Antwort #18 am: 23.11.2024 12:50 »
Nach Rücksprache mit dem BMWSB hab ich gestern erfahren, dass sehr vermutlich keine Anpassung der Mietstufen erfolgen wird.

JayBrak

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Antw:Mietstufen 2025
« Antwort #19 am: 25.11.2024 14:10 »
Mietstufen sind doch zuletzt immer für 3 Jahre festgelegt worden? Zuletzt von 2020-2022 und die aktuellen von 2023-2025. Insofern sollte vor 2026 nicht mit aktualisierten Mietstufen zu rechnen sein, oder?

Egge2206

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Antw:Mietstufen 2025
« Antwort #20 am: 25.11.2024 15:44 »
Again:

"Sehr geehrter Herr XY,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 11. November 2024 an das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) und Ihre Frage, wie sich die Mietstufen 2025 entwickeln werden.

Die Zuordnung der Gemeinden zu Mietenstufen erfolgt gemäß § 12 des Wohngeldgesetzes (WoGG) bei einer strukturellen Wohngeldreform durch das Statistische Bundesamt auf Basis des in der amtlichen Wohngeldstatistik erfassten regionalen Mietenniveaus. Zum aktuellen Zeitpunkt läuft kein Gesetzgebungsverfahren für eine strukturelle Wohngeldreform, sodass eine Neuzuordnung der Gemeinden zu Mietenstufen zurzeit nicht absehbar ist.
Aber auch wenn die aktuelle Mietenstufenzuordnung auf Daten der Jahre 2019/2020 basiert bedeutet das nicht, dass das Leistungsniveau des Wohngelds seither unverändert geblieben ist. Mit der Einführung des Betrags zur Entlastung bei den Heizkosten auf Grund der CO2-Bepreisung im Jahr 2021, der Wohngeld-Fortschreibung im Jahr 2022 und der Wohngeld-Plus-Reform im Jahr 2023 kam es jeweils zu mitunter erheblichen Leistungsverbesserungen beim Wohngeld. Zum 1. Januar 2025 wird zudem erneut eine Fortschreibung des Wohngelds in Kraft treten, mit der das Wohngeld an die Preisentwicklung angepasst wird. Dies wird unter anderem dazu führen, dass die je Mietenstufe festgesetzten Höchstbeträge der zu berücksichtigenden Bruttokaltmiete oder Belastung erhöht werden.

Wir hoffen, dass wir Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnten.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Ihr Team für Anfragen der Bürgerinnen und Bürger

Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Krausenstr. 17-18, 10117 Berlin
Internet: www.bmwsb.bund.de "



-> mE erfolgt keine Anpassung ab dem 01.01.25

Olaf89

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Antw:Mietstufen 2025
« Antwort #21 am: 19.12.2024 05:32 »
Gibt es neue Informationen zu den Mietstufen 2025? Bisher stand im Netz, dass die Mietstufen alle 2 Jahre neu bestimmt werden, demnach müsste die Miefstufen 2025 neu berechnet werden. Gibt es eine offizielle Mitteilung des Bundesministeriums oder „nur“ den hier veröffentlichten Antwortbrief? Wünsche Schöne Feiertage

OnkelConny

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Antw:Mietstufen 2025
« Antwort #22 am: 19.12.2024 09:40 »
Wenn ich das richtig sehe, sind die Mietenstufen der Gemeinden Bestandteil der Wohngeldverordnung (Anlage 1) - siehe https://www.gesetze-im-internet.de/wogv/anlage.html. Dementsprechend müsste eine Änderung für 2025 auch über das Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Mir ist jetzt nicht bekannt, dass es hierzu eine Änderung gegeben hat. Somit würde die bestehende Anlage 1 der WogV weitergelten. Lediglich beim Wohngeld wurde für 2025 eine Änderung in Form der Dynamisierung eingeführt.

Olaf89

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Antw:Mietstufen 2025
« Antwort #23 am: 19.12.2024 10:16 »
Ok! Danke für die Informationen! Soviel zum Thema:alle zwei Jahre Neuberechnung der Mietenstufen. Wir leben im Jahr 2025 und nicht 2020/21! Als wenn sich die Zahlen nicht geändert hätten…..Da wird offensichtlich wieder gespart!

Verwaltungsbetriebswirt

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Antw:Mietstufen 2025
« Antwort #24 am: 19.12.2024 10:28 »
Ich hatte das auch so in Erinnerung, dass mit der Wohngeldreform die Mietenstufen alle 2 Jahre neu ermittelt werden sollten. Anscheinend bin ich da auch nicht der einzige, bei dem das so hängen geblieben ist.
Na ja, so wie es ausschaut ist es doch nicht so.

Egge2206

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Antw:Mietstufen 2025
« Antwort #25 am: 20.12.2024 10:24 »
Wie mir scheint hat also keiner meinen letzten Beitrag gelesen