Autor Thema: Schulosychologin 13 Tv-L  (Read 1886 times)

Hafenguy

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Schulosychologin 13 Tv-L
« am: 25.09.2024 16:07 »
Hallo, meine Frau nimmt ab Oktober ihre Stelle als Schulpsychologin in Hamburg auf. Wir blicken mit diesem Tarif und den etwaigen Zulagen noch nicht ganz durch.
Wir gehen davon aus dass sie in Stufe 1, eventuell Stufe 2 eingruppiert wird.
Damit würde sie 41xx €verdienen.
Zusätzlich würde sie Weihnachtsgeld in Höhe vom Verdienst das sie in drei Monaten dieses Jahres erhalten hat (weiß gerade nicht mehr welche das waren) irgendwo habe ich gelesen, wenn sie in diesen Monaten noch nicht gearbeitet hat, wird der November Verdienst als Bemessung Grundlage genommen. Ist das richtig? Ausgezahlt wird das im November, richtig?
Gibt es noch weitere Zulagen? Ich hatte geelsen das im Mai und Juni 1000 Steuer frei ausgezahlt werden.
Außerdem soll es eine Erhöhung von 200€ geben. Die kommt aber erst 2025, richtig?
Kommt sonst noch was dazu?
Im Endgeld Rechner auf der Seite des öffentlichen Dienstes gibt es den Punkt "Zusatzversorgung" was hat es damit auf sich?

Im Arbeitsvertrag steht nur Vergütung nach 13TV-L

Hafenguy

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Antw:Schulosychologin 13 Tv-L
« Antwort #1 am: 25.09.2024 16:12 »
Achja Sie hat eine 50% Stelle

Gewerbler

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Antw:Schulosychologin 13 Tv-L
« Antwort #2 am: 25.09.2024 16:57 »
Bemessungsgrundlage ist das durchschnittliche Entgelt von Juli, August und September. Wenn da kein Vertrag bestand, wird das erste volle Gehalt genommen, soweit ich weiß (in dem Fall blöd für euch, da im November die Tariferhöhung greift).
Davon gibt es in E13 derzeit 46,47 % seit es auf dem Stand von 2018 (entspricht damals 50 %) eingefroren wurde. Daran wurde glaube ich auch nix geändert.
Bei unterjährigem Vertragsstart wird das dann auf x/12 gekürzt (Beginn im Oktober gibt also 3/12 der Jahressonderzahlung.

Im Oktober gibt es noch einmal 120 € Inflationsausgleichsprämie (wegen 50 % Stelle bei ihr dann natürlich nur 60 €). Ab November steigen die Tabellenentgelte um 200,- €. Ab 1.2.25 nochmal um 5,5 %.

Weitere Zulagen gibt es pauschal nicht, kommt auf die Stelle an bzw. was verhandelt wurde.

Zusatzversorgung ist die VBL (in HH evtl. auch ein anderer Zusatzversorger aus dem Verbund). Da gibt es einen Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil und ist im Grunde eine betriebliche Altersvorsorge. Wenn ein Vertrag länger als 5 Jahre dauert bzw. mit dem Vertrag insgesamt 5 Jahre überschritten werden, ist man dort pflichtversichert.

egotrip

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Antw:Schulosychologin 13 Tv-L
« Antwort #3 am: 25.09.2024 17:04 »
Damit du mal Zahlen für die Jahressonderzahlung hast:

Die volle Jahressonderzahlung bei der 13/1 wäre 2039,28€, bei einer 50%-Stelle dann also 1019,64€, davon 3/12tel ergibt Brutto 254,91€ Jahressonderzahlung mit der Auszahlung des Novembergehaltes.

Für die 13/2 ergibt sich:

2187,84 (100%) - 1093,92 (50%), davon 3/12tel = Brutto 273,48 €


McOldie

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Antw:Schulosychologin 13 Tv-L
« Antwort #4 am: 25.09.2024 17:13 »

Zusatzversorgung ist die VBL (in HH evtl. auch ein anderer Zusatzversorger aus dem Verbund). Da gibt es einen Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil und ist im Grunde eine betriebliche Altersvorsorge. Wenn ein Vertrag länger als 5 Jahre dauert bzw. mit dem Vertrag insgesamt 5 Jahre überschritten werden, ist man dort pflichtversichert.

In Hamburg gibt es "betriebliche Altersversorgung" eine Zusatzversorgung nach dem Hamburgischen Zusatzversorgungsgesetz (https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/personalamt/landesbetriebe/zentrum-fuer-personaldienste/personalservice/allgemeines-zur-zusatzversorgung-246934)

Hafenguy

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Antw:Schulosychologin 13 Tv-L
« Antwort #5 am: 25.09.2024 18:29 »
Vielen Dank für die Infos.
@egotrip
Was meinst du mit 13/1 und 13/2?

Albeles

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Antw:Schulosychologin 13 Tv-L
« Antwort #6 am: 25.09.2024 18:59 »
EG 13 Stufe 1 = 13/1
EG 13 Stufe 2 = 13/2

Erste Zahl wird die EG angegeben und hinter dem / die jeweilige Stufe.

Hafenguy

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Antw:Schulosychologin 13 Tv-L
« Antwort #7 am: 26.09.2024 09:27 »
Super vielen Dank.
Jetzt wissen wir mehr.
Diese Jahressonderzahlung gibt es aber nur einmal im Jahr, richtig?

Gewerbler

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Antw:Schulosychologin 13 Tv-L
« Antwort #8 am: 26.09.2024 09:31 »
Super vielen Dank.
Jetzt wissen wir mehr.
Diese Jahressonderzahlung gibt es aber nur einmal im Jahr, richtig?

Deshalb ist es ja die Jahressonderzahlung nicht nicht die Halbjahres- oder Quartalssonderzahlung ;) Im Volksmund auch "Weihnachtsgeld" genannt :)

Hafenguy

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Antw:Schulosychologin 13 Tv-L
« Antwort #9 am: 26.09.2024 09:36 »
Alles klar danke ich war nur etwas verwirrt weil ich mal etwas von Urlaubs und Weihnachtsgeld gelesen hatte und Urlaubs geld wird, jedenfalls bei meinem AG zusätzlich im Sommer gezahlt.
Sowas wir VWL, und Fahrgeld sind dann Gegenstand individueller Abmachungen nehme ich an.

Gewerbler

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Antw:Schulosychologin 13 Tv-L
« Antwort #10 am: 26.09.2024 10:21 »
Ja, Urlaubsgeld ist da vermutlich auch mit drin (aus Sicht der Arbeitgeber zumindest...)

VWL müssten im Regelfall 6,65 € sein, wenn nicht ein AG freiwillig mehr zahlt. Jobticket könnte auch extra draufkommen (zumindest ein Zuschuss), genauso wie evtl. Radpendlerbonus oder Jobrad oder solche Sachen.

Weitere Zulagen können natürlich auch noch verhandelt werden und/oder höhere Erfahrungsstufen, je nach Berufserfahrung. Das aber wenn möglich VOR Vertragsunterzeichnung, denn da gibt es kleine aber feine Unterschiede zwischen einschlägiger Berufserfahrung und förderlichen Zeiten. Dazu gibt es aber hier im Forum auch diverse Themen in denen das thematisiert wurde...

Albeles

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Antw:Schulosychologin 13 Tv-L
« Antwort #11 am: 26.09.2024 11:00 »
Alles klar danke ich war nur etwas verwirrt weil ich mal etwas von Urlaubs und Weihnachtsgeld gelesen hatte und Urlaubs geld wird, jedenfalls bei meinem AG zusätzlich im Sommer gezahlt.
Sowas wir VWL, und Fahrgeld sind dann Gegenstand individueller Abmachungen nehme ich an.
Die Jahressonderzahlung hat auch im Bereich Gehaltspfändung einen anderen Charakter und ist nicht geschützt bei Pfändung. Was hingegen bei Weihnachts- und Urlaubsgeld der Fall ist.
Auch wenn das hier nicht direkt hingehört und wohl nie eintreten wird.  8)