Bemessungsgrundlage ist das durchschnittliche Entgelt von Juli, August und September. Wenn da kein Vertrag bestand, wird das erste volle Gehalt genommen, soweit ich weiß (in dem Fall blöd für euch, da im November die Tariferhöhung greift).
Davon gibt es in E13 derzeit 46,47 % seit es auf dem Stand von 2018 (entspricht damals 50 %) eingefroren wurde. Daran wurde glaube ich auch nix geändert.
Bei unterjährigem Vertragsstart wird das dann auf x/12 gekürzt (Beginn im Oktober gibt also 3/12 der Jahressonderzahlung.
Im Oktober gibt es noch einmal 120 € Inflationsausgleichsprämie (wegen 50 % Stelle bei ihr dann natürlich nur 60 €). Ab November steigen die Tabellenentgelte um 200,- €. Ab 1.2.25 nochmal um 5,5 %.
Weitere Zulagen gibt es pauschal nicht, kommt auf die Stelle an bzw. was verhandelt wurde.
Zusatzversorgung ist die VBL (in HH evtl. auch ein anderer Zusatzversorger aus dem Verbund). Da gibt es einen Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil und ist im Grunde eine betriebliche Altersvorsorge. Wenn ein Vertrag länger als 5 Jahre dauert bzw. mit dem Vertrag insgesamt 5 Jahre überschritten werden, ist man dort pflichtversichert.